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Der Lockdown, der keiner war – Kommentar

Kommentar

Wochenlang wurde, aus gesundheitspolitischer Sicht teilweise verständlich, mit Schreckensszenarien hantiert. Die Antwort der Regierung: Ein groß inszenierter Lockdown. Jetzt ist es fix: es gab nie einen. Wohl aber Profiteure der Angst.

Wien, 12. Juni 2020 | Der ÖVP-Teil der Regierung steht im Kreuzfeuer des Ibiza-Untersuchungsausschusses, die Einschläge kommen immer näher. Da kann es nicht schaden, wenn wohlgesonnene Tageszeitungen noch immer die Coronapolitik der Regierung über den türkis-grünen Klee loben.

Privatbesuche jederzeit erlaubt

Doch juristisch wird die wohl längste Serie von Pressekonferenzen in der Geschichte der Zweiten Republik ein saftiges Nachspiel haben. Wie wir heute auf ZackZack berichten, gibt es eine Entscheidung des Wiener Verwaltungsgerichts, die so ziemlich alles infrage stellt, wofür sich die Regierung selbst lobte und loben lässt. Fazit: Den Lockdown hat es nie gegeben. Das sitzt. Vor allem, nachdem schon länger bekannt ist, dass auch die Maskenpflicht eine Verordnungskatastrophe war.

Mit dem Wiener Verwaltungsgericht und dessen Entscheidung, die Coronastrafe für einen Privatbesuch am 21. März aufzuheben, wird das Betretungsverbot öffentlicher Orte außerhalb der „vier Gründe“ faktisch für null und nichtig erklärt. Schon im Mai hatte das niederösterreichische Verwaltungsgericht ein ähnliches Urteil gefällt.

Die Coronapolitik der Bundesregierung zerschellt nicht an gesundheitspolitischer Vernunft, die gab es durchaus; sie zerschellt an juristischer Schlamperei. Oder wie der Bundeskanzler sinngemäß sagt: die Verfassungskonformität ist erst einmal egal, am Ende entscheidet eh der Verfassungsgerichtshof – am Ende, das heißt nach massenhaften Insolvenzen, psychischen Schäden, steigender häuslicher Gewalt und nicht bei den Betroffenen ankommenden Wirtschaftshilfen.

Juristischer Showdown kommt erst noch

Geschenkt, dass die Regierung selbst eine Zeit lang nicht wusste, ob es jetzt drei, dreieinhalb oder vier Gründe fürs Hausverlassen gibt; private Besuche via Pressekonferenzen zu untersagen, ohne dafür die rechtliche Grundlage geschaffen zu haben, ist ein schweres politisches Versagen.

Beim Verfassungsgerichtshof, der bald dazu tagen wird, liegen rund 70 Anträge gegen die COVID-Maßnahmen der Bundesregierung vor. Schwerpunkt wird vor allem das Betretungsverbot öffentlicher Orte, der Kern des Lockdown-Märchens, sein.

Dieses vermeintliche Verbot wird vermutlich auch weitreichende ökonomische Konsequenzen haben. Gerade die Versicherungsunternehmen sind mit dem COVID-19-Maßnahmengesetz einem riesigen Verlustgeschäft in Höhe hunderter Millionen Euro entgangen. Hintergrund ist die faktische Aushebelung des alten Epidemiegesetzes, das noch einen Entschädigungsanspruch geltend machen ließ. Dieser wird nun, wie uns Juristen erzählen, vonseiten der Versicherer gegenüber betroffenen Unternehmen verweigert. Grund: die COVID-19-Maßnahmen nehmen die vom Gericht für Fake erklärten „Betretungsverbote“ in den Fokus – und damit keine expliziten Betriebsschließungen.

Profiteure der Angst

Pikant ist auch, dass Versicherer, die auf Druck einer Heerschar an Privatklägern oftmals 15 Prozent Entschädigung aus „Kulanz“ zahlen, für die restlichen 85 Prozent auf die diversen Hilfen der Bundesregierung verweisen. Also die Hilfen, die nicht ankommen. Warum die Wirtschaftskammer mit der “Abwicklung” betraut wurde, ist bisher immer noch nicht klar. Für den Staat sind Haftungen und Garantielösungen übrigens wesentlich billiger als direkte Zahlungen.

Wer die Profiteure der Angst waren, wird juristisch noch zu klären sein. Politisch und wirtschaftlich weiß man es jetzt schon.

Benjamin Weiser

Titelbild: APA Picturedesk

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