Donnerstag, März 28, 2024

Die Lockdown-Lüge – Gericht zerlegt Corona-PR und kippt Strafe

Gericht zerlegt Corona-PR und kippt Strafe

Das Verwaltungsgericht Wien hat eine 550 Euro-Strafe aufgrund eines privaten Besuches am 21. März aufgehoben. Es wird immer klarer: Die Coronapolitik der Bundesregierung war vor allem PR mit fragwürdiger Rechtsgrundlage. Mit Spannung wird die Sommer-Session des Verfassungsgerichtshofes erwartet – auch wegen möglicher Lobbyinteressen an den COVID-19-Regelungen.

Wien, 12. Juni 2020 | Das Verwaltungsgericht Wien hat entschieden: die 550 Euro-Strafe gegen einen Mann, der während der Zeit der Ausgangsbeschränkungen einen Freund besucht hatte, wird jetzt aufgehoben.

Private Treffen immer erlaubt

Damit ist es das zweite Urteil, das eine Strafe auf der Grundlage der Corona-Maßnahmen aufhebt. In Niederösterreich hatte das Landesverwaltungsgericht bereits im Mai der Beschwerde eines Mannes stattgegeben, der aufgrund eines privaten Besuches zunächst zu einer 600 Euro-Strafe verdonnert wurde.

Die „vier Gründe“ des Verlassens des eigenen Wohnbereichs, welche vor allem Bundeskanzler Kurz immer wieder zu inszenieren wusste, waren demnach immer falsch.

Denn: das Wiener Verwaltungsgericht sagt in seiner Begründung, dass die Argumentation der strafverhängenden Behörden so nicht haltbar ist.

Schlampige Verordnungen im Angesicht der Jahrhundertkrise

Als Grund für die Strafen wurde nämlich das Betretungsverbot öffentlicher Orte außerhalb der „vier Gründe“ (Arbeit, Einkaufen, Menschen helfen, Frischluft schnappen, Red.) ins Feld geführt. Schon seit Wochen gibt es einige juristische Stimmen, die das COVID-19-Maßnahmengesetz wegen seiner unklaren Definition kritisieren. Das Wiener Verwaltungsgericht sagt,

„dass sich dem Verordnungstext nicht annähernd entnehmen lässt, zu welchen (bloß eingeschränkten) Zwecken dies gestattet sein sollte.“

PR statt Politik

Wenn eine Strafsanktion drohe, müsse sichergestellt sein, dass der Betroffene „bereits zum Zeitpunkt seines Handelns klar erkennen können muss, durch welches Verhalten er sich allenfalls strafbar macht.“ Dass das offensichtlich nicht der Fall war, ist kaum zu glauben. Fazit: Der Regierung war die Message Control und damit die Erzählung wichtiger als die konkrete Politik. Zumindest liegt das sehr nahe, wenn man die Entscheidung des Gerichts in den Kontext der Untergangsrhetorik der Bundesregierung setzt.

Das Gericht legt dar, dass Pressekonferenzen kein Ersatz für ordentliche Verordnungen sind:

Screenshot Twitter. Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien: 1. Link, unterhalb des Leads.

Armin Wolf entschuldigt sich auf Twitter

ZIB 2-Anchor Armin Wolf, der Innenminister Nehammer zur Sache schon befragt hatte, nimmt sich diesen nun auf Twitter vor:

„Interessant ist ja, dass Innenminister Nehammer bis heute die Meinung vertritt, die Sache mit den „vier Gründen“ wäre die rechtlich korrekte Interpretation, obwohl sich „Spazierengehen und Luftschnappen“ nirgendwo in der Verordnung als Ausnahmebestimmungen finden.“

Pikant: Wolf entschuldigte sich bei den Usern, dass der ORF „die ständige Fehlinterpretation viel zu spät erkannt“ habe. In der Tat: in den ersten Wochen nach dem nun zweifelhaft wirkenden „Lockdown“ galten die Maßnahmen der Regierung in fast allen Medien als sakrosankt.

ZackZack berichtet seit Wochen, auch schon rund um den „Ostererlass“ Anfang April, über das Chaos um Verordnungen und Strafen. Zudem hatte „meinbezirk.at“ am 29. Mai auch einen ZackZack-Bericht über die „Fake Gesetze“ zitiert. Über die Forderung der Opposition – der Wolf im Übrigen auch eine Mitschuld bei der wochenlangen Fehlinterpretation gibt –, eine Generalamnestie für Corona-Strafen auszusprechen, hatte ZackZack ebenso berichtet. Auch die nächste Session des Verfassungsgerichts im Juni/Juli, bei der richtungsweisend über die COVID-19-Maßnahmen entschieden wird, war auf ZackZack schon vor der aktuellen Entscheidung des Wiener Verwaltungsgerichts Thema.

Die Lobby und das COVID-19-Maßnahmengesetz

Auf den Verfassungsgerichtshof wartet also eine Menge Arbeit – auch, weil von einigen Juristen immer öfter die These aufgestellt wird, dass vor allem wirtschaftlichen Interessen hinter den COVID-19-Maßnahmen stecken könnten.

Die Versicherungswirtschaft verweigert jedenfalls bis dato nahezu jegliche Entschädigungsansprüche der Versicherungsnehmer. Begründung: durch die COVID-19-Regelung wären keine Betriebsschließungen wie laut altem Epidemiegesetz erfolgt, sondern „Betretungsverbote“ verhängt worden. Damit würde, so viele Versicherer, kein Versicherungsanspruch gewährleistet sein. ZackZack bleibt dran.

(wb)

Titelbild: APA Picturedesk

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