Donnerstag, März 28, 2024

Fragwürdige Begründung – Sobotka lehnt Ibiza-Video-Angebot ab

Fragwürdige Begründung

Das Angebot von Staranwalt Johannes Eisenberg, das ungeschnittene Orginal-Ibiza-Video an den U-Ausschuss zu übergeben, wurde von Wolfgang Sobotka abgelehnt. Die Begründung ist fragwürdig. Bei Eisenberg hat sich immer noch keiner gemeldet, auch nicht das Justizministerium. Eisenberg hatte auch Zadic das Video angeboten.

Wien, 15. Juni 2020 | Wolfgang Sobotka (ÖVP) lehnt das Angebot von Ibiza-Anwalt Johannes Eisenberg ab. Sobotkas Begründung irritiert: Weil das Video rechtswidrig aufgenommen worden sei, könne es nicht angenommen werden.

Das ist allerdings falsch. Denn die Aufnahme des Ibiza-Videos war nicht rechtswidrig. So betont Johannes Eisenberg gegenüber ZackZack:

„In der Tat ist die Herstellung in Spanien von einem Gespräch, an dem der Herstellende selbst beteiligt ist, nicht strafbar und darf daher auch in Österreich nicht verfolgt werden.“

Bei Eisenberg selbst hat sich Sobotka übrigens nicht gemeldet. Auch die WKStA und das Justizministerium, denen Eisenberg das Video angeboten hatte, haben sich bis Montagmittag nicht bei ihm gemeldet. ZackZack hat heute vergeblich versucht, die Pressesprecherin von Alma Zadic zu erreichen. Erst am Freitag wurde durch einen ZackZack-Bericht bekannt, dass Eisenberg das Video an drei Stellen und nicht dem U-Ausschuss angeboten hat. Das bestätigte Wolfgang Sobotka in seiner heutigen Pressekonferenz.

Opposition empört

Die Opposition zeigt sich empört. Stephanie Krisper (NEOS) meint, die Entscheidung sei „rechtlich nicht zu argumentieren“. Der U-Ausschuss könne von Dritten etwas annehmen:

„Die Verfahrensordnung schließt das nicht aus.“

Sie will nun über ihre Funktion als Abgeordnete bei Eisenberg nach dem Video fragen. Zugleich zeigt sie Unverständnis darüber, dass keine österreichische Behörde bei Anwalt Eisenberg um das Video angesucht hat. Trotzdem prahlte SOKO-Ibiza-Chef Andreas Holzer mit der Sicherstellung des Videos „als größten Ermittlungserfolg seiner Karriere“.

Doch Eisenberg wurde nie gefragt, ob er das Video den Ermittlern der Soko Tape übergeben würde. Das zeige einmal mehr, “wie unfassbar ineffizient hier gearbeitet wurde.“

Der Staranwalt aus Berlin zeigt sich äußerst verwundert über das Verhalten von Sobotka, auch die Verfahrensrichterin nimmt er in die Pflicht:

 „Mich dünkt die Einrichtung einer Verfahrensrichterin, die wie eine Gouvernante die Abgeordneten beaufsichtigt, merkwürdig, ebenso, dass ein Ausschussvorsitzender entscheidet, welche Beweismittel er zulässt. Im Deutschen Bundestag jedenfalls dürfte eine qualifizierte Minderheit der Mitglieder eines Untersuchungsausschusses im Rahmen des Beweisbeschlusses die Beweiserhebung erzwingen auch gegen die Weigerung eines Vorsitzenden.“

Brauchbar wäre das Video auf jeden Fall. Immerhin könnte man dann das Original mit jenen Aufnahmen abgleichen, die von der SOKO sichergestellt wurden. Glaubt Eisenberg, dass die SOKO das Originalvideo gefunden hat?

„Ich weiß das nicht, da die Akten, die ich sehe, in erheblicher Weise beschränkt sind und jedensfall der Erwartung, die man an die Erstellung einer Deutschen Ermittlungsakte stellt, nicht gerecht wird. Ich nehme an, dass ich nur ausgewählte Akten sehe, um mir eine Gesamtbeurteilung des Ermittlungsgeschehens zu verunmöglichen. Das öffnet behördlichen Manipulationsmöglichkeiten Tür und Tor.“

Update 13:50 Uhr: Das Justizministerium sagte auf ZackZack-Anfrage bezüglich dem Eisenberg-Angebot: “Die Staatsanwaltschaften prüfen.”

(ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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