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Schreddergate – Die geheime Weisung und das Handy des Kurz-Schreddermanns

Die geheime Weisung und das Handy des Kurz-Schreddermanns

Als es im Mai 2019 in der Schredder-Affäre für Kurz, Blümel und die ÖVP gefährlich wird, ziehen SOKO und Oberstaatsanwaltschaft die Reißleinen. In einer beispiellosen Weisung nimmt der Chef der Oberstaatsanwaltschaft Wien der WKStA das Schredder-Verfahren weg. Und die SOKO-Ibiza sorgt dafür, dass das Handy des Schreddermanns nicht sichergestellt und ausgewertet – und damit ein schriftlicher Auftrag der WKStA ignoriert wird.

Wien, 18. Juni 2020 | Es ist der 23. Mai, keine Woche ist seit Auftauchen des Ibiza-Videos vergangen. Im Kanzleramt nimmt Arno Melicharek, der Hausfotograf von Bundeskanzler Sebastian Kurz, fünf Druckerfestplatten an sich, um sie unter falschem Namen außer Haus zu bringen und zu vernichten.

Befehl zum Schreddern kam aus dem Kabinett Blümels

Den Auftrag dazu erteilte ein Kabinettsmitarbeiter von Kanzleramtsminister Gernot Blümel, Bernd Pichlmayer. Das beweist nun eine Auskunft des Bundeskanzleramts an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Pichlmayer besteht, wie es im Bericht des BKA heißt, wegen der „Sensibilität“ der Daten auf der Nacht-und-Nebel-Aktion.

Der Schredder-Befehl kommt aus dem Blümel-Kabinett. Gernot Blümel trägt damit für die geheime Festplattenvernichtung persönlich die Verantwortung.

Aus dem Bericht des Bundeskanzleramts auf die Nachforschungen der WKStA: Gernot Blümels enger Mitarbeiter Pichlmayer hat die Vernichtung der Festplatten beauftragt.

Die zuständigen IT-Fachleute des Bundeskanzleramts wollen Pichlmayer und Melicharek aufhalten. Ihr Chef sucht Pichlmayer vergeblich in dessen Büro. Dreimal ruft er den Blümel-Initimus an. Endlich ruft Pichlmayer zurück und besteht auf der Vernichtung der Daten außer Haus. Der Leiter der IT-Abteilung bittet Pichlmayer, doch wenigstens auf Sicherheitskräfte zu warten, die den Transport begleiten können. Doch Pichlmayer will nicht warten. Die Sache sei zu eilig.

Nachdem Melicharek seinen Auftrag ausgeführt hat, will die IT-Abteilung wenigstens die Reste der Festplatten zurück und bekommt sie auch: Als feiner Staub in einem Karton. Pichlmayer weigert sich aber, ein Protokoll über die Vernichtung auszustellen.

SOKO weigert sich, Melichareks Handy zu beschlagnahmen

Kein Wunder, dass die WKStA glaubt, hier könnten Beweismittel im Zusammenhang mit dem Ibiza-Video vernichtet worden sein. Am 18. Juli 2019 um 14:30 telefoniert Oberstaatsanwältin J. mit einem Beamten der SOKO Ibiza, Niko R. Sie trägt ihm auf, bei Melicharek nach Beweismitteln zu suchen. Noch am selben Nachmittag läutet R. bei Melicharek an der Tür. Der stimmt einer freiwilligen Nachschau zu. Die Oberstaatsanwältin hält das Gespräch mit Niko R. schriftlich fest:

„Ich frage, ob Arno Melicharek auch einer Einsicht in sein Handy zugestimmt habe. Herr R. teilt daraufhin mit, dass sie das Handy bereits zur Verfügung hatten, dass sie es dem Beschuldigten aber wieder zurückgegeben hätten.“

Melicharek gibt den SOKO-Beamten das Handy – aber sie wollen es nicht und geben es ihm zurück. Niko R. macht deutlich, dass die SOKO ein Beweismittel, das direkt zu Blümel und Kurz führen kann, nicht will.

Staatsanwältin J. ist verärgert und weist R. telefonisch an, nochmals zu Melicharek zu gehen und sich das Handy zu besorgen. Doch R. tut einfach nichts. Die SOKO will mit dem türkisen Handy nichts zu tun haben. All diese Vorgänge sind im Ermittlungstagebuch der WKStA dokumentiert:

Die WKStA wird ausgebootet

Den Staatsanwälten der WKStA reicht es. Sie ordnen schriftlich die Sicherstellung des Melicharek-Handys an. Nun sind der SOKO endgültig die Hände gebunden – gegen eine schriftliche Sicherstellungsanordnung kann sich Niko R. nicht wehren. Jetzt droht der ÖVP die Sicherstellung und Auswertung eines gefährlichen Beweismittels.

Aber während Gruppenleiter A. in der Staatsanwaltschaft die Anordnung unterschreibt, wird der WKStA mit einer Weisung der Fall entzogen.

Wie kam es dazu? Vorausgegangen war ein in der Geschichte der Republik einmaliger Vorgang. Am 01. August 2019 erteilt der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien Johann Fuchs der WKStA eine Weisung: Sollte eine Rückfrage beim Bundeskanzleramt keine konkreten Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen dem Ibiza-Video und den geschredderten Festplatten ergeben, muss die WKStA ihre Ermittlungen sofort einstellen.

Die erstaunliche Weisung von Johann Fuchs: Das Bundeskanzleramt darf selbst entscheiden, ob ermittelt wird.

Illegale Weisung

An dieser Weisung sind mehrere Dinge einzigartig. Erstens: Es handelt sich um eine Vorabweisung – „wenn – dann“. So etwas hat es bis dahin noch nicht gegeben. Zweitens: Die Oberstaatsanwaltschaft ist in Fällen, bei denen öffentliches Interesse besteht, gesetzlich verpflichtet, jede Weisung dem Weisungsrat im Justizministerium vorlegen lassen. Der braucht aber für seine Arbeit einige Wochen. Dafür hat es Fuchs – wie zuvor Pichlmayer – zu eilig.

Er erteilt seine Weisung an die WKStA, ohne sie dem Weisungsrat vorzulegen und tut so, als wäre Gefahr im Verzug. Welche, geht aus seiner Weisung nicht hervor.

Aber das Außergewöhnlichste an der Weisung findet sich im Inhalt: Das Bundeskanzleramt ist Tatort, im Bundeskanzleramt tätige Personen sind an der Tat beteiligt. Johann Fuchs stellt jetzt als Leiter der OStA dem Bundeskanzleramt einen Blankoscheck aus: Das Amt selbst soll feststellen, ob ein Zusammenhang mit „Ibiza“ besteht – und sich so aussuchen, welche Staatsanwaltschaft ermittelt: die WKStA, die zügig Spuren in Richtung Blümel, Kurz und ÖVP verfolgt – oder die StA Wien, die sich weit besser mit der türkislastigen SOKO verträgt.

Mit seiner Antwort entscheidet sich das Bundeskanzleramt für SOKO und StA.

Am selben Tag ordnet WKStA-Oberstaatsanwalt A. schriftlich an, das Handy Melichareks zu beschlagnahmen. Die Tinte am Papier ist kaum trocken, da kommt ein Schreiben des Bundeskanzleramts bei der WKStA an: Ob ein Zusammenhang zwischen den geschredderten Festplatten und dem Ibiza-Video besteht, kann nicht mehr festgestellt werden, weil – die Festplatten zerstört wurden.

In letzter Minute verhindert

Damit tritt sofort die Weisung des leitenden Oberstaatsanwalts Fuchs in Kraft. Die bereits unterschriebene Sicherstellungsanordnung für Melichareks Handy kann nicht mehr umgesetzt werden, weil ab diesem Zeitpunkt die WKStA nicht länger für die Ermittlungen zuständig ist.

Bis heute hat die Justiz das Handy des „Schreddermanns“ nicht ausgewertet. Die Festplatten sind vernichtet. Arno Melicharek wurde in der Zwischenzeit befördert. Er ist mittlerweile Referatsleiter bei Kurz im Bundeskanzleramt.

Was war auf den Festplatten, dass Blümels Mitarbeiter sie so geheim und dringend vernichten wollte? Warum weigerte sich SOKO-Polizist Niko R., das Handy Melichareks zu beschlagnahmen? Warum wurde der WKStA der Fall entzogen, als Staatsanwalt A. die schriftliche Anordnung dazu erteilte? Warum wurde hinter dem Rücken des Weisungsrats eine Blankoscheck-Weisung gegeben?

Das alles bleibt (noch) Geheimnis der ÖVP.

(red)

Titelbild: APA Picturedesk

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11 Kommentare

  1. […] Herr Kurz, Herr Blümel, Herr Nehammer, sollten sie o.g Krankheit dementieren, dann müssten Sie den Bürgern schon erklären, warum sie so gravierende Gedächtnislücken aus gerechnet in U-Ausschuss haben? Nur gut, dass einer im U-Ausschuss von dieser Krankheit oder auch nicht, verschont ist. Ihr Kollege Sobotka. Der zumindest sorgt dafür, dass Sie und Ihre Partei von Ungemach verschont bleiben, auch wenn man heute bereits weiß, dass die ein oder andere Sauerei auf den Mist oder zumindest über ihren Schreibtisch gegangen ist. Wie war das beim Schreddern? Geneigte Leser können hier mehr erfahren. Link zum Artikel […]

  2. […] Da greift Johann Fuchs, der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, mit seiner Weisung ein. Wenn es der WKStA nicht gelingt, über den zeitlichen hinaus auch einen sachlichen Zusammenhang zum Komplex „Ibiza“ herzustellen, wird ihr das Verfahren weggenommen. (https://zackzack.at/2020/06/18/schreddergate-die-geheime-weisung-und-das-handy-des-kurz-schredderman&#8230😉 […]

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