Illegale Weisung
An dieser Weisung sind mehrere Dinge einzigartig. Erstens: Es handelt sich um eine Vorabweisung – „wenn – dann“. So etwas hat es bis dahin noch nicht gegeben. Zweitens: Die Oberstaatsanwaltschaft ist in Fällen, bei denen öffentliches Interesse besteht, gesetzlich verpflichtet, jede Weisung dem Weisungsrat im Justizministerium vorlegen lassen. Der braucht aber für seine Arbeit einige Wochen. Dafür hat es Fuchs – wie zuvor Pichlmayer – zu eilig.
Er erteilt seine Weisung an die WKStA, ohne sie dem Weisungsrat vorzulegen und tut so, als wäre Gefahr im Verzug. Welche, geht aus seiner Weisung nicht hervor.
Aber das Außergewöhnlichste an der Weisung findet sich im Inhalt: Das Bundeskanzleramt ist Tatort, im Bundeskanzleramt tätige Personen sind an der Tat beteiligt. Johann Fuchs stellt jetzt als Leiter der OStA dem Bundeskanzleramt einen Blankoscheck aus: Das Amt selbst soll feststellen, ob ein Zusammenhang mit „Ibiza“ besteht – und sich so aussuchen, welche Staatsanwaltschaft ermittelt: die WKStA, die zügig Spuren in Richtung Blümel, Kurz und ÖVP verfolgt – oder die StA Wien, die sich weit besser mit der türkislastigen SOKO verträgt.
Mit seiner Antwort entscheidet sich das Bundeskanzleramt für SOKO und StA.
Am selben Tag ordnet WKStA-Oberstaatsanwalt A. schriftlich an, das Handy Melichareks zu beschlagnahmen. Die Tinte am Papier ist kaum trocken, da kommt ein Schreiben des Bundeskanzleramts bei der WKStA an: Ob ein Zusammenhang zwischen den geschredderten Festplatten und dem Ibiza-Video besteht, kann nicht mehr festgestellt werden, weil – die Festplatten zerstört wurden.
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/in Ausland, Horoskop /von Redaktion