Donnerstag, März 28, 2024

Trotz Generalamnestie-Forderung – Nehammer gegen Aufhebung von Covid-Strafen

Nehammer gegen Aufhebung von Covid-Strafen

Trotz wiederholter Forderung der Opposition bleibt Innenminister Nehammer (ÖVP) dabei: die Corona-Strafen auf Grundlage unklarer Verordnungen sollen nicht aufgehoben werden. Er argumentiert dabei mit “Rechtsstaatlichkeit”.

Wien, 24. Juni 2020 | Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat sich am Dienstag gegen eine generelle Aufhebung aller Corona-Strafen ausgesprochen. Eine General-Amnestie sei nicht zielführend, sagte er laut Parlamentskorrespondenz am Dienstag im Menschenrechtsausschuss des Nationalrates auf entsprechende Oppositionsforderungen. Pikant: dabei verwies der Innenminister auf laufende Verwaltungsstrafverfahren und die Rechtsstaatlichkeit. Genau diese sei aber bei vielen schlampigen Verordnungen nicht gegeben, sagen Kritiker und viele Juristen.

Meiste Covid-Strafen rechtswidrig – Nehammer: “Ausnahmesituation”

Es könne durchaus sein, dass es von Polizisten “in dieser fordernden Ausnahmesituation” zu strittigen Entscheidungen gekommen sei, räumte der Minister ein. Er teile aber nicht die Meinung, dass die Mehrheit der Anzeigen aufgehoben werden solle.

Pikant ist diese Aussage deshalb, da die meisten der rund 30.000 verhängten Corona-Strafen wohl rechtswidrig gewesen sein könnten! Wie ZackZack berichtete, haben bereits die Landesverwaltungsgerichte Niederösterreich und Wien etwaige Strafen aufgehoben und damit die Richtung für weitere Entscheidungen vorgegeben. Zu einer Strafe aufgrund eines Privatbesuchs hieß es unter anderem:

“Der Aufenthalt in privaten Räumen unterlag zu keinem Zeitpunkt einem Verbot durch die gegenständliche Verordnung.“

Danach folgte eine ähnliche Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Wien. Mit Spannung werden die Ergebnisse der Sommer-Session des Verfassungsgerichts erwartet. Dann könnte es zur “Rechtsstaatlichkeit” im Zuge der Beurteilung der Corona-Strafen kommen, allerdings eher nicht so, wie sich der Innenminister das vorstellt.

Opposition geschlossen für Aufhebung

In der vergangenen Woche hatten alle drei Oppositionsparteien die Aufhebung aller verhängten Corona-Strafen gefordert – und am Dienstag im Ausschuss neuerlich zur Sprache gebracht. Das Gesundheitsministerium, das die entsprechenden Corona-Verordnungen erlassen hat, verlautete bereits vergangenen Donnerstag, man plane keine solche pauschale Aufhebung und verwies ebenfalls auf gerichtliche Verfahren, denen man nicht vorgreifen wolle.

SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim fordert unterdessen mehr Tempo bei Straferlässen und geht mit der Bundesregierung hart ins Gericht:

„Die Falschinformationen der türkis-grünen Bundesregierung über Corona-Verhaltensregeln zu ihren eigenen Verordnungen sind der Grund dafür, warum viele Menschen in den vergangenen Monaten zum Teil hohe Strafen ausgefasst haben. Die Behörden haben sich beim Vollzug selbst nicht mehr ausgekannt. Das gehört richtig gestellt. Für uns ist klar, dass all diese rechtskräftigen Strafen den Menschen erlassen werden müssen“, 

und weiter:

„Die Bundesregierung aus ÖVP und Grünen hat nicht nur bewusst Angst verbreitet, sondern auch Konfusion. Niemand wusste mehr, wie rechtskonformes Verhalten ausschaut. Das darf nicht auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürgern ausgetragen werden.”

Auch die FPÖ und die NEOS unterstützen die Forderung nach Aufhebung der Corona-Strafen. Durch die Ablehnung der türkis-grünen Bundesregierung kommt es daher auf das Verfassungsgericht an.

(wb/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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