Donnerstag, Oktober 3, 2024

Beten ohne Maske: 75-Jährige von Polizei aus Stephansdom abgeführt

Polizei führte 75-Jährige aus Stephansdom ab

Das Nichttragen einer Maske beim Beten im Stephansdom brachte einer gläubigen Katholikin (75) gleich zwei Strafanzeigen und traumatisierende Erfahrungen durch die Polizei ein. Sie wurde laut eigener Aussage grob abgeführt, vier Stunden auf der Polizeistation festgehalten, zu Boden gestoßen und mit Einweisung in die Psychiatrie bedroht. ZackZack berichtet exklusiv – mit Video und Stellungnahme der Polizei.

Wien, 25. Juni 2020 | Frau R. kam am 17. Mai nach Wien, um an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen teilzunehmen. Im Anschluss ging die gläubige Katholikin in den Stephansdom zum Beten. Dort wurde sie von der Domaufsicht zum Maskentragen aufgefordert, und nachdem sie dies verweigerte, sogleich von der Polizei abgeführt.

Zwei Strafanzeigen sowie die Androhung der Einlieferung auf die Psychiatrie und Polizeigewalt musste Frau R. nach eigener Aussage bis kurz nach Mitternacht auf der Polizeistation Brandstätte erleben. Sie erhielt eine Strafverfügung und eine dubiose Strafanzeige.

Strafanzeige wegen fehlender Maske – trotz gesundheitlicher Gründe

Als Frau R. von zwei Polizeibeamten aus dem Stephansdom abgeführt wurde, verweigerte sie das Tragen der Maske laut Strafanzeige folgender Maßen:

„Ich verweigere den Mundschutz, weil ich kein Hund bin. Außerdem fühle ich mich durch den Mundschutz gedemütigt und ich möchte in der Kirche zu meinem Vater ohne Mundschutz sprechen. Das Tragen des Mundschutzes verstößt gegen die Demokratie und gegen die Menschenrechte!“

Unerwähnt bleibt in der Strafanzeige allerdings, so Frau R. gegenüber ZackZack, dass sie zuallererst gesundheitliche Gründe genannt hatte. Sie könne aus medizinischen Gründen (Frau R. hatte eine Lungenembolie) keine Maske tragen. Dies schien kein Argument für die Polizei gewesen zu sein, sie nicht dennoch abzuführen.

75-Jährige vier Stunden lang in Polizeigewahrsam

Obwohl Frau R. gehbehindert ist – sie wartet seit mehreren Monaten auf zwei Knie-Operationen – führten die Beamten sie zu Fuß zur nächsten Polizeistation ab. Aufgrund der Schmerzen in den Beinen und weil sie „todmüde“ war, habe sie sich dort gleich auf die Stufen fallen lassen und sei später in ein Zimmer gebracht worden.

Auf der Polizeistation verbachte Frau R. vier Stunden bis nach Mitternacht.

Maskenverweigerung: Grund für Einlieferung in Psychiatrie?

Die Polizei befragte Frau R. über die Motive, keine Maske zu tragen. Abgesehen von medizinischen Gründen nannte Frau R. erneut eine Reihe an Gründen, warum sie das Tragen einer Maske verweigerte. Auch gegenüber ZackZack sagte sie, sie empfinde das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als Demütigung. Es würde den “Menschen ein falsches Menschenbild aufdrücken, nämlich dass wir alle krank sind”. Außerdem müssten dadurch derzeit viele Menschen alleine sterben.

Die Polizeibeamten sollen Frau R., wie sie es schildert, sehr verächtlich behandelt und ihr mehrfach eine Einlieferung in die Psychiatrie angedroht haben: „Kennen’s Steinhof?“, soll ein Beamter sie gefragt haben. Eine Amtsärztin wurde bestellt, um zu beurteilen, ob Frau R. in die Psychiatrie eingeliefert werden müsse.

Vorwurf der Polizeigewalt gegen gehbehinderte alte Frau

Dem noch nicht genug, wurde Frau R. laut eigenen Angaben grob von einem Polizisten ins Eck gestoßen. Der Polizist hatte sie später beschuldigt, sie habe ihn angreifen wollen – mit der Flasche: Frau R. erzählt, dass sie durstig war und ihre Glasflasche aus ihrer Tasche holte, um daraus zu trinken. Der Polizist habe dies für einen Angriff gehalten und sie gestoßen. Frau R. sei dadurch am Boden im Eck gelandet – Frau R. habe dann eine Polizeibeamtin um Wasser gebeten.

Um kurz nach Mitternacht war schließlich eine Amtsärztin da, die Frau R. befragte und sie sogleich frei ließ. Frau R. erwischte schließlich den letzten Zug nach Niederösterreich, sie war gegen 01:45 zu Hause.

Zweifache Anzeige

Neben der Anzeige erhielt Frau R. eine Woche später Besuch von drei Polizeibeamten bei ihr zu Hause. Sie holten sie für eine Einvernahme zur Polizeistation. Grund: Eine Strafanzeige wegen „Störung einer Religionsausübung“. Die Einvernahme wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, Frau R. fühlte sich an dem Tag des Spontanbesuchs durch die Polizei nicht wohl. Gegen die Strafverfügung wegen Verstoß gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz hat Frau R. Beschwerde eingelegt.

“Das ist Unrecht der Kirche!”

Die gläubige Katholikin ist verärgert über das Vorgehen von Politik und Polizei: “Ich bin eine freie Bürgerin, die auf ihre Menschenrechte pocht und keine diktatorisichen Gesetze befolgen muss. Die Politik setzt sich hier über das Gesetz hinweg”, so Gisela R. “Aber es gibt ja keine Gesetze mehr, jetzt ist ja Corona das Gesetz”. Auch von der Kirche ist Frau R. enttäuscht: Die Kirche habe den Gläubigen ihre Ostermesse weggenommen, “und dann auch noch sowas”. In diesem Video erzählt Frau R., wie mit ihr auf der Polizeistation umgegangen wurde:

Fürchtet euch nicht from IRHI on Vimeo.

Polizei: Vorwürfe weitergeleitet

ZackZack konfrontierte die LPD Wien mit dem Vorfall. Diese bestätigte eine Amtshandlung am 17. Mai im Stephansdom, allerdings:

“Die von Ihnen geschilderten Vorfälle sind nicht bekannt, auch wurde bis dato kein Misshandlungsvorwurf oder Maßnahmenbeschwerde bei uns eingebracht. Die von Ihnen erhoben Vorwürfe werden umgehend an die zuständige Stelle weitergeleitet.”

(lb)Titelbild: Screenshot aus dem Video von Patricia Marchart und Georg Sabransky

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