Donnerstag, April 25, 2024

6 Jahre nach Schrems-Klage: Facebook-Urteil verärgert Datenschützer

Facebook-Urteil verärgert Datenschützer

Ein Sammelklage von Max Schrems gegen den Datengiganten Facebook wurde seit 2014 mehrmals aufgeschoben, die Richterin fühlte sich nicht zuständig. Jetzt gibt es ein Urteil – das von Datenschutzexperten allerdings inhaltlich kritisiert wird.

Wien, 01. Juli 2020 | Nach sechs Jahren gibt es ein erstes Aufatmen im Kampf für den Datenschutz vor sammelwütigen Datenkonzernen. Eine Richterin des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen gab nun ein Urteil zu der Klage des österreichischen Datenschützers Max Schrems gegen Facebook ab.

Wer die Erwartung hatte, dass Facebook Milliarden Entschädigungen zahlen muss, wird aber auf den ersten Blick enttäuscht sein. Schrems wird einen Schadenersatz in der Höhe von 500 Euro erhalten, weil Facebook die Auskunftspflicht über sämtliche personenbezogene Daten verletzt habe. Außerdem ist Facebook verpflichtet ihm binnen 14 Tagen vollständig Auskunft zu geben über all seine personenbezogenen Daten.

Die Datenschutzgrundsatzverordnung, kurz DSGVO, ist erst mit 2018 in Kraft getreten und bekannt dafür, sehr komplex zu sein. In den letzten zwei Jahren gab es dadurch viel Verwirrung bei Unternehmen: welche Daten dürfen gesammelt werden, wie müssen Nutzer informiert werden?

Datenschutzgesetz für Facebook „nicht wichtig“

Normalerweise haftet ein Unternehmen für ein Produkt oder eine Dienstleistung, wenn es Fehler oder Mängel gibt. Diese Regeln scheinen nicht für Facebook gelten. Der US-amerikanische Datenkonzern steht im Konflikt mit dem europäischen Gesetz, Schuld seien aber die Nutzer und nicht der überwachende Datenkonzern, so der Tenor des Urteils. Wer den Gesetzesbruch der DSGVO nicht hinnehmen will, solle das entsprechende Konto kündigen, ist die Begründung.

Das ist nur eines der Schmankerl in den 36 Seiten des Urteils. Für Experten ist das eine Katastrophe. In nur 19 Sätzen wird inhaltlich auf die DSGVO eingegangen. Pikant: Sensible Daten, wie politische Orientierung oder sexuelle Einstellungen, werden vom Gericht nicht als sensibel angesehen.

Richterin fühlte sich zuständig und verschleppte Urteil

Die Richterin war bereits vor ein paar Jahren der Ansicht, sich inhaltlich nicht für den Fall zuständig zu fühlen. Zwei Mal beantragte sie eine „Unzuständigkeit“ und wurde beide Male vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen. Somit verschleppte sich die Befassung mit der Klage über Jahre. Für Schrems sind die Hindernisse ärgerlich. Er verweist darauf, dass solch eine Klage für Privatpersonen finanziell unmöglich wäre:

“Als normaler Bürger kann man es sich weder leisten noch hat man die Nerven, hier endlos zu prozessieren, damit überhaupt mal die Klage zugelassen wird. Als Betroffener hat man zunehmend das Gefühl, dass es einigen Entscheidungsträgern zu anstrengend ist, die DSGVO auch anzuwenden. Lieber schickt man die Bürger jeweils woanders hin. Um ehrlich zu sein, bin ich hauptsächlich froh, mich mit diesen Blockadeversuchen nicht mehr beschäftigen zu müssen – auch wenn das Urteil nur pro-forma etwas zur DSGVO sagt. Nun sind eben die höheren Gerichte dran.”

Der österreichische Datenaktivist wird gegen das nicht rechtskräftige Urteil vorgehen. Eine Berufung wird vor dem Oberlandesgericht (OLG) eingebracht. In weiterer Instanz ist es gut möglich, dass auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Klärung strittiger Datenschutzfragen angerufen wird. Schrems Ziel ist es, dass Facebooks verwirrende Auslegung des Datenschutzgesetzes in die Schranken verwiesen wird und den Nutzern das zusteht, was die Rechtslage vorschreibt: echte Datenschutzrechte für die Nutzer.

(mp/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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