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Arbeitslosengeld: 450 Euro Einmalzahlung beschlossen, keine dauerhafte Erhöhung

Das ist ein Unterüberschrift

Trotz Rekordarbeitslosigkeit gibt es keine dauerhafte Erhöhung des Arbeitslosengeldes, sondern eine Einmalzahlung von 450 Euro.

Wien, 08. Juli 2020 | Der Nationalrat hat Mittwochmittag gegen die Stimmen von FPÖ und NEOS die Einmalzahlungen für Arbeitslose und Familien zur Abfederung der Coronafolgen beschlossen. Demnach werden im September 450 Euro an Personen ausgeschüttet, die zwischen Mai und August zumindest 60 Tage lang Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen. Familien bekommen pro Kind einen Bonus von 360 Euro.

Niedriges Arbeitslosengeld in Österreich

Die SPÖ, die eine dauerhafte Erhöhung der Nettoersatzrate auf 70 Prozent fordert, hatte die Vorgehensweise kritisiert, doch nach dem Motto “besser als nichts” mit der türkisgrünen Regierungsmehrheit gestimmt. In Österreich bekommen Arbeitslose 55 Prozent ihres Nettoverdienstes als Arbeitslosengeld. Im europäischen Vergleich ist das wenig: Von 27 EU-Ländern liegt Österreich bei der Nettoersatzrate an 19. Stelle.

Wien Sozialstadtradt Peter Hacker stört besonders, dass keine Regelung für die  sogenannten “Aufstocker” getroffen wurde. Wer so wenig Arbeitslosengeld bekommt, dass der Auszahlungsbetrag unter der Sozialhilfe liegt, bekommt den Fehlbetrag ergänzt. Die Einmalzahlung reduziert diesen Ergänzungsbetrag aber in voller Höhe – gerade diejenigen, die besonders wenig Arbeitslosengeld bekommen, haben davon also nichts. Hacker sprach gegenüber zackzack von “Sorglosigkeit” der Regierung.

Bau: weiter beschäftigen statt “stempeln” schicken

Auf einer sozialpartnerschaftlichen Einigung fußen Neuerungen für Bauarbeiter, die einstimmig beschlossen wurden. Bauarbeiter erhalten künftig bereits nach 20 Arbeitsjahren Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche. Bisher waren dazu 25 Jahre nötig. Unternehmen, die Bauarbeiter auch während der Winterfeiertage beschäftigen, sollen gemäß der Novelle einen deutlich höheren Teil der Lohnnebenkosten als bisher refundiert bekommen. Im Baugewerbe ist es üblich, Arbeiter im Winter “stempeln” zu schicken, also beim AMS anzumelden, bis sie wieder gebraucht werden. Diese Praxis soll eingedämmt werden. Im Gegenzug wird der von Bauunternehmen zu leistende Zuschlag zur Finanzierung der Winterfeiertagsregelung erhöht.

(APA/red)

Titelbild: APA Picturedesk

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