Mittwoch, April 24, 2024

Nachtaktives Virus in Kärnten – Maskenpflicht von 21:00 Uhr bis 2:00 Uhr

Maskenpflicht von 21:00 Uhr bis 2:00 Uhr

Kärnten verhängt eine erneute Maskenpflicht in den Urlaubsorten – jedoch nur für das Zeitfenster von 21.00 Uhr bis 2.00 Uhr nachts. Danach darf die Maske wieder abgenommen werden.

Wien, 09. Juli 2020 | Wenn sich die Touristen am lauen Sommerabend zum Schmaus und Trank in Kärntens Urlaubshotspots tummeln, dann mischt sich laut der Landesregierung Kärnten ab 21.00 Uhr das Corona-Virus besonders stark unter die Leute.

Virus scheinbar nachtaktiv

Die erneute Maskenpflichtverordnung für Kärntens Touristen-Hotspots gaben gestern Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) und Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) bekannt. An die Corona-Maßnahmen hat man sich weiterhin zu halten, dies sei jedoch in vielen Urlaubsorten längst in Vergessenheit geraten. Der Traum davon, einen unbeschwerten Sommer an den österreichischen Seen zu verbringen, ist dieses Jahr nur eingeschränkt umsetzbar.

In der gestrigen Video-Pressekonferenz betonte Schuschnig die Vorsicht vor allem auf Kärntens Urlaubsorte:

„Wir blicken mit großer Sorge in die Tourismus-Hotspots“,

hieß es.

Die Maßnahme, im allgemeinen öffentlichen Raum wieder einen Mund- und Nasen-Schutz zu tragen, soll in erster Linie eine Vorbeugung gegen einen weiteren Infektionsanstieg sein und tritt ab Freitag um 21 Uhr in Kraft. Bis vor Einbruch der Sommerferien konnte Kärnten mit niedrigen Infektionszahlen punkten. Man wolle nun eine Situation wie die in Ischgl vermeiden:

„Velden soll nicht zum Sommer-Ischgl werden“,

betont Schuschnig ausdrücklich, ausgerechnet der Parteifreund von Tirol-Hauptmann Platter.

Oberösterreich als Vorbild

Zuvor hat auch Oberösterreich den Gürtel wieder enger geschnallt und nach Hostpot-Ausbrüchen als erstes Bundesland eine erneute generelle Maskenpflicht verordnet. Dort wird auch eine Gästeregistrierung in den Lokalen eingeführt.

FPÖ-Obmann Gernot Darmann appelliert daran, alle Mitarbeiter in den Tourismus- und Gastronomiebetrieben häufig zu testen, um zusätzlich dem Personal und den Gästen mehr Sicherheit zu garantieren. Anfang Juni konnten sich Mitarbeiter freiwillig für einen Covid 19-Test entscheiden, bisher wurden aber nur 1.2000 Tests durchgeführt. Dies sei für Darmann noch zu wenig. Daher müsse die Landesregierung umgehend Teststationen direkt in allen Tourismuszentren einrichten, um den Mitarbeitern von Tourismus- und Gastronomiebetrieben sowie Geschäften die beschwerliche Anreise zu Testungen zu ersparen.

Die zeitlich und örtlich begrenzte Maskenpflicht soll sich auf stark besuchte Bereiche, zum Beispiel in Velden, Pörtschach, am Klopeiner See oder am Faaker See, beschränken. Der Fleckerlteppich an Begrenzungen wirkt für viele Kritiker willkürlich.

(jz)

Titelbild: APA Picturedesk

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