Donnerstag, März 28, 2024

Nationalrat: Epidemiegesetz-Änderung beschlossen

Nationalrat

Der Nationalrat hat die Novelle zum Epidemiegesetz beschlossen, mittels derer die Polizei auch Krankheitssymptome erheben darf. Allerdings droht ein Veto des Bundesrats, da alle drei Oppositionsparteien die Vorlage vehement ablehnten.

Wien, 09. Juli 2020 | Die Opposition ist empört: Von “Huschpfusch” sprach etwa SPÖ-Gesundheitssprecher Philipp Kucher. Es könne nicht sein, dass die Tätigkeiten der Gesundheitsbehörden der Polizei überantwortet werden. Ganz ähnlich der freiheitliche Abgeordnete Gerhard Kaniak. Es gebe kaum sensiblere Daten als Gesundheitsdaten und die gehörten nicht ins Innenministerium, dessen Chef die Österreicher ohnehin bis in ihre Wohnungen bespitzeln wolle. Besonders herb bewertete NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker die Vorlage, nämlich als “legistischen Schrott”. Es sei auch nicht der Job des Polizisten, Menschen zu ihrem Befinden zu befragen.

Grüne verteidigen

Mit wenig Verständnis reagierten die Grünen und die ÖVP auf diese Kritik. Grünen-Mandatar Ralph Schallmeiner wies darauf hin, dass es sich ja lediglich um ein Angebot für Länder handle, deren Gesundheitsbehörden mit der Verfolgung von Corona-Patienten nicht so schnell zu Rande käme. Daher sei es auch ein Auftrag an die jeweiligen Behörden Kapazitäten aufzubauen. Die Opposition befürchtet allerdings eine Verschiebung der Macht hin zur Exekutive.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sagte, er schätze es sehr, wenn Wiens Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) sage, er brauche die Hilfe der Exekutive nicht. Das sei legitim. Die Möglichkeit dafür sollte aber bestehen.

(apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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