Donnerstag, April 25, 2024

Affäre Kleinwalsertal: Für Sebastian Kurz gelten Corona-Verordnungen nicht

Für Sebastian Kurz gelten Corona-Verordnungen nicht

Die parlamentarische Beantwortung durch Karl Nehammer zum Skandalauftritt des Bundeskanzlers im Kleinwalsertal ist da – und sie liefert ein paar „überraschende“ Antworten.

Wien, 15. Juli 2020 | Nach zwei Monaten ist nun endlich die Anfrage-Beantwortung durch Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) zum „Virenbad“ des Kanzlers im Kleinwalsertal da. Zur Erinnerung: am 13. Mai trat Bundeskanzler Sebastian Kurz in der kleinen Vorarlberger Gemeinde Kleinwalsertal auf. Bei seiner Ankunft bildeten sich Menschentrauben; sowohl der Bundeskanzler, der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner, als auch die Bewohner des Ortes hielten dabei den geltenden Mindestabstand von einem Meter nicht ein.

Während in Wien und anderen Großstädten teils rigoros für ein solches Vergehen gestraft wurde, entkamen die Anwesenden an diesem Abend einer Strafe. Die parlamentarische Anfrage soll klarstellen, wieso die anwesende Polizei nicht einschritt.

Für Kurz gilt Verordnung nicht

Der Bundeskanzler müsse sich laut Nehammer nicht an die Verordnung des 1-Meter-Abstandes halten, denn „diese gilt nicht für Tätigkeiten im Wirkungsbereich der Organe der Gesetzgebung und Vollziehung.“ Laut Innenminister, der die NEOS-Anfrage von Gerald Loacker beantwortete, seien zwei Polizisten der örtlichen Exekutive sowie zwei Beamte für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Vorarlbergs im Kleinwalsertal anwesend gewesen. Diese hätten „keine offensichtlichen Verstöße“ vernommen.

Die TV-Bilder zeigen freilich etwas anderes: so ist auf den Bildern klar erkennbar, dass der Mindestabstand von zahlreichen Menschen nicht eingehalten wurde.

Kleinwalsertal ist eine große “Familie”

Doch auch für die Bewohner des Kleinwalsertals hat Nehammer eine Lösung: „Es handelte sich augenscheinlich um Familienverbünde.“ Überprüft wurde der Familien-Cluster im Kleinwalsertal nicht, denn Überprüfungen wären für Nehammer „nicht verhältnismäßig gewesen“.

Gegenüber zackzack zeigen sich die NEOS unzufrieden mit der Beantwortung des Ministers. Anfragensteller Loacker sagt:

„Hier zeigt sich wieder einmal das Politikverständnis der ÖVP: Alle Menschen sind gleich, aber manche sind gleicher. Der Kanzler und seine Leute dürfen alles, die Bevölkerung nicht. Im Gegensatz dazu liefern er und seine türkis-grüne Regierung eine schlampige Verordnung nach der anderen. Dass die eigenen Verordnungen von Bundeskanzler Kurz nicht eingehalten werden mussten, muss man sich erst auf der Zunge zergehen lassen. Das ist der Gipfel des Eisbergs.“

Generalamnestie gefordert

Loacker bzw. NEOS fordern, wie SPÖ und FPÖ, eine Generalamnestie für Personen, die während des Corona-Lockdowns gestraft wurden:

„Wir NEOS haben von Anfang an kritisiert, dass die Corona-Gesetze überhastet und schlampig gemacht wurden – egal, in welchen Bereichen. Während einzelne Personen im Park kontrolliert und, wie wir heute wissen, zu Unrecht bestraft wurden, fand man es nicht notwendig, eine Menschentraube im Kleinwalsertal aufzulösen oder zu überprüfen, in welchem Naheverhältnis die Personen zueinanderstanden. Hauptsache, der Kanzler kann bejubelt werden. Auf die Gesundheit der Menschen, auf die Vorbildfunktion eines Kanzlers und eines Landeshauptmannes, aber auch auf die politische Verantwortung wurde gepfiffen. Auch hier wird wieder einmal ganz klar ersichtlich, wie notwendig eine Generalamnestie ist, denn die Regierung misst mit zweierlei Maß.“

Auf die Abschlussfrage Loackers nach einer Überprüfung der Polizei, ob Kurz und Landeshauptmann Wallner in einem gemeinsamen Haushalt leben würden, gab der Innenminister nur einen Verweis auf die Verordnung an.

(bf)

Titelbild: APA Picturedesk

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