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Gerichtswatsche für Amis – Datenhüter Schrems erfolgreich

Datenhüter Schrems erfolgreich

Die Massenüberwachung von US-Firmen werden immer mehr in die Ecke gedrängt. Der EuGH kippt nun das Datentransferabkommen zwischen den USA und der EU. Das Abkommen mit dem Namen „Privacy Shield“ wird seit langem kritisiert. Für Datenschützer Max Schrems ist der Entscheid eine erfreuliche Nachricht.

Wien, 16. Juli 2020 | Es ist ein großartiger Tag bei der Datenschutz-NGO “noyb”. Der Vorsitzende Max Schrems zeigte sich in einer ersten Reaktion “sehr erfreut” über das Urteil. Es sei ein “harter Schlag” gegen die Irische Datenschutzbehörde (DPC) und Facebook. Er forderte eine “ernsthafte Änderung” der Überwachungsgesetze in den USA. Diese sei notwendig, “wenn US-Unternehmen weiterhin eine Rolle auf dem EU-Markt spielen wollen”, hieß es auf der Website seiner in Wien ansässigen Organisation.

USA muss Überwachungsgesetze reformieren

Der EuGH begründete seine Entscheidung insbesondere damit, dass EU-Bürger in den USA keinerlei Möglichkeit hätten, gerichtlich gegen US-Behörden vorgehen zu können. Die Einschränkungen des Datenschutzes durch “Privacy Shield” würden sich unter anderem daraus ergeben, dass US-Behörden auf die personenbezogenen Daten nach US-Recht zugreifen und diese verwenden dürften. Die Verwendung der Daten sei nicht auf das “zwingend erforderliche Maß beschränkt”, betonten die Richter.

Der Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe hatte bereits Mitte Dezember des Vorjahres Bedenken bezüglich “Privacy Shield” angemeldet. Das Abkommen wurde zwischen der EU und den USA ausverhandelt, nachdem das Vorgängerabkommen “Safe Harbor” 2015 – ebenfalls nach einer erfolgreichen Klage von Schrems – gekippt worden war. Auch damals bestätigte der EuGH die Ansicht von Schrems und entschied, dass die Massenüberwachung die europäischen Grundrechte verletzt. Das “Safe Harbor”-System, das den Datentransfer zwischen der EU und den USA ermöglichte, wurde für ungültig erklärt.

SPÖ, Grüne und NEOS jubeln

Die SPÖ-Politiker Jörg Leichtfried und Datenschutzsprecher Christian Drobits begrüßen das Urteil des EuGH.

„Wir gratulieren dem Datenschützer Max Schrems für seine hartnäckige und erfolgreiche Arbeit gegen die Übertragung von Facebook-Nutzerdaten an US-Behörden“,

so Leichtfried und Drobits.

Auch die Grünen begrüßen das Urteil. Süleyman Zorba, Sprecher für Netzpolitik und Digitalisierung der Grünen, sagt:

„Solange die USA ihre Überwachungsgesetze unverändert lassen, wird eine Datenübertragung europäischem Recht widersprechen und das ist gut so.“

Für Michel Reimon ist eine härtere Gangart gegenüber Irland angebracht. Der Europasprecher der Grünen fordert gleichzeitig die Schließung des europäischen Steuerschlupfloches, mit dem Irland seit Jahren als Stützpunkt für amerikanische Unternehmen dient.

„Ein überbordender US-Überwachungsstaat ist eine Gefahr für die Daten der Europäerinnen und Europäer. Die Entscheidung des EuGH beendet endlich den fragwürdigen Deal zwischen EU und USA zum Datenaustausch.“

freut sich auch der NEOS-Abgeordnete Niki Scherak über das heutige Urteil.

Mühlen der Bürokratie

Zu Beginn des Monats gab es ein erstes Urteil – 6 Jahre nach der Schrems Klage gegen Facebook. Die Richterin beantragte mehrere Male eine Unzuständigkeit.

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen kam zum Punkt, dass die Datenschutzgesetze für Facebook „nicht wichtig“ seien. Das Urteil wird angefochten.

(apa/mp)

Titelbild: APA Picturedesk

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