Freitag, April 19, 2024

Superspreader-Hotspot Kirchen: Keine Maskenflicht, keine gesetzlichen Maßnahmen

Keine Maskenflicht, keine gesetzlichen Maßnahmen

Am Dienstag sagte Sebastian Kurz, man habe auch mit den Corona-Hotspots Kirchen eine „Vereinbarung“ getroffen. Nun stellt sich heraus: Es gibt keine gesetzliche Initiative, stattdessen handelt es sich um eine „freiwillige Vereinbarung.“ Wie diese genau aussieht? Dazu schweigt Ministerin Susanne Raab. Maskenpflicht in Kirchen? Fehlanzeige.

Wien, 24. Juli 2020 | Neben industriellen Schlachthöfen wurden vor allem Kirchen zum Zentrum von „Corona-Superspreading-Events“. Immer wieder poppen „Cluster“ rund um Religionsgemeinschaften auf, bei denen sich mehrere Personen mit dem neuen Virus angesteckt haben. Weil das Gesundheitsministerium eine leicht steigende Tendenz erkennt, wurde die „Covid-19-Lockerungsverordnung“ bekanntlich am Freitag verschärft.

Keine Maßnahmen in Kirchen

Da die zuständigen Minister auf Kanzler Kurz warten mussten, erfolgte die Ankündigung der Verschärfung erst am Dienstag per einstündige Pressekonferenz. Seit heute gilt die neue Verordnung – und eines verblüfft: Sie umfasst keine gesetzlichen Maßnahmen, um die Corona-Hotspots Kirchen in den Griff zu bekommen.

Kanzler Kurz sagte in der Pressekonferenz am Dienstag:

“Gerade bei Religionsgemeinschaften mit Bezug zu Risikogebieten kam es vermehrt zu Ansteckungen. Frau Ministerin Raab hat Vereinbarungen mit diesen Religionsgemeinschaften getroffen, dass der Mund- und Nasenschutz getragen wird und dass die Gottesdienste auf ein Minimum reduziert werden.”

Aus „Vereinbarung“ wird „freiwillige Vereinbarung“

Die „Vereinbarungen“, die Ministerin Raab mit den Kirchen getroffen haben soll, finden keinen gesetzlichen Niederschlag. Zackzack fragte im Gesundheitsministerium nach. Die Antwort aus dem Anschober-Ministerium: Es handle sich um „freiwillige Vereinbarungen“, für alles weitere solle man sich an das Büro von Ministerin Raab wenden.

Die Vereinbarung, von der Kanzler Kurz am Dienstag gesprochen hatte, schlug sich also nicht gesetzlich nieder. Apotheken, Banken, Post und Gesundheitszentren – dort ist man zur Maskierung wieder gesetzlich verpflichtet. Das „habe symbolischen Charakter“, sagte auch der Kanzler, denn eine bestätigte Infektion im Supermarkt gibt es noch immer nicht. In den Kirchen, wo es hingegen tatsächlich viele bestätigte Infektionen gegeben hat, bleibt die Maske aber freiwillig.

Schweigen aus Raab-Ministerium

Zackzack wollte von Ministerin Susanne Raab (ÖVP) wissen, wie diese „freiwillige Vereinbarung“, die mit den Kirchen getroffen worden sein soll, genau aussieht. Und vor allem: Wie stellt das Ministerium sicher, dass die Kirchen sich auch an die Vereinbarung halten? Immerhin eine epidemiologische Kernfrage, denn einen großen Teil am Infektionsgeschehen machen Kirchen aus.

Drei Stunden hatte das Kanzleramt – dem Ministerin Susanne Raab angehört – Zeit, um Stellung zu nehmen. Aber trotz 59 Kommunikationsmitarbeitern im Kanzleramt, reagierte man auf die Anfrage von zackzack nicht.

Wie die „freiwillige Vereinbarung“ mit den Kirchen aussieht und wie sie kontrolliert wird, bleibt also ungewiss.

(ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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