Freitag, März 29, 2024

Corona-Quarantäne: Deutsche Gesundheitsämter drohen, Kinder in Heime „abzusondern“

Corona-Quarantäne

Große Aufregung unter deutschen Eltern: Gesundheitsämter drohen, Kinder bei Corona-Verdacht in Heime „abzusondern“, wenn die Eltern den Auflagen der Behörde zuwiderhandeln. Kinder sollten im Fall der Fälle isoliert werden und “keine gemeinsamen Mahlzeiten” einnehmen.

Wien, 10. August 2020 | Gesundheitsämter in drei deutschen Bundesländern (Karlsruhe, Hannover, Offenbach) haben Eltern in Behördenbriefen dazu aufgefordert, im Falle einer Quarantäne, auch nur bei Verdacht auf Corona, ihre Kinder gesondert zu isolieren. Bei Zuwiderhandlung wird angedroht, die Kinder aus der Familie zu nehmen.

Eine Stellenausschreibung für eine pädagogische Fachkraft zur „Inobhutnahme für Kinder und Jugendliche in Quarantäne“ sorgte kurz darauf für große Aufregung.

„Keine gemeinsamen Mahlzeiten“

Wörtlich heißt es in der Ausschreibung des Gesundheitsamtes Offenbach, das die „Neue Westfälische“ veröffentlichte:

„Ihr Kind muss im Haushalt Kontakte zu anderen Haushaltsmitgliedern vermeiden, indem Sie für zeitliche und räumliche Trennung sorgen. Keine gemeinsamen Mahlzeiten. Ihr Kind sollte sich möglichst allein in einem Raum getrennt von anderen Haushaltsmitgliedern aufhalten.“

Wenn ein Kontakt nicht zu vermeiden ist, soll Maskenpflicht in den eigenen vier Wänden gelten.

Bei Zuwiderhandlung Androhung, Kind im Heim „abzusondern“

Bei einer Zuwiderhandlung wurde von der Gesundheitsbehörde in einem Schreiben sogar angedroht, dass die Kinder aus der Familie genommen und für die Dauer der Quarantäne in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden:

„Sollten Sie die Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nachkommen oder ist aufgrund Ihres bisherigen Verhaltens anzunehmen, dass Sie der Anordnung nicht ausreichend Folge leisten, ist eine abgeschlossene Absonderung aufgrund des Bevölkerungsschutzes in einer geeigneten geschlossen Einrichtung erforderlich.“

In einem anderen Schreiben der Gesundheitsbehörde Offenbach werden Strafzahlungen von bis zu 4.000 Euro im Falle von Zuwiderhandeln angedroht:

Die Initiative „Familien in der Krise“ veröffentlichte ein Schreiben der Gesundheitsbehörde des Kreises Offenbach.

Bei den Empfängern der Anordnungen soll es sich um Eltern von Kindern zwischen drei und elf Jahren handeln, so die „B.Z.“.

Kinderschutzbund: „Psychische Gewalt“

Der deutsche Kinderschutzbund sieht einen Verstoß gegen Kinderrechte. In einer belastenden Phase wie der Quarantäne sei es eine Form psychischer Gewalt, Kinder von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren.

„Der Kinderschutzbund empfindet diese Maßnahmen als unverhältnismäßig und nicht hinnehmbar. Die Drohung mit dem scharfen Schwert der Herausnahme und Unterbringung auf einer Isolierstation, verunsichert zudem Familien nachhaltig.“,

so der Präsident Heinz Hilgers. Er fordert, dass dem Kindeswohl und den Kinderrechten in den Maßnahmen Vorrang eingeräumt wird. Der Kinderschutzbund wandte sich mit dieser Forderung auch in einem Brief an den deutschen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Bisher ist eine Reaktion noch ausgeblieben.

Auch die Initiative „Familien in der Krise“ kritisiert das Vorgehen der Gesundheitsämter scharf. Sie sieht in der angeordneten Isolierung „eine akute Kindeswohlgefährdung“ und „eine seelische Grausamkeit“ für Kinder. Dabei wurde den Familien nicht einmal die Möglichkeit eingeräumt, sich testen zu lassen, so die Initiative.

Gesundheitsbehörde verteidigt sich

Die Gesundheitsbehörde verteidigte laut „Focus“ auf Anfrage die aufgeführten Vorgaben, machte aber gleichzeitig klar, dass an eine Trennung des Kindes von den Eltern „überhaupt nicht gedacht” sei. Die Eltern wären jedenfalls dabei, wenn ein Kind wirklich einmal „zum Schutz anderer zwangsweise“ isoliert werden müsse:

„Diese Maßnahme wäre die ultima ratio, wenn die Eltern durch ihr Verhalten nicht dafür Sorge tragen, dass Außenstehende durch das Kind nicht angesteckt werden können.”

Der Kreis Offenbach ortete in einer Stellungnahme ein Kommunikationsproblem: Dinge wie Zwangsgelder müssten als mögliche Rechtsfolge zunächst angedroht werden, „um gegebenenfalls auch festgesetzt werden zu können“.

Riesen-Shitstorm wegen Stellenausschreibung – Missverständnis

Vor diesem Hintergrund kassierte die Diakonie Michaelshoven am Wochenende einen Shitstorm für eine Stellenausschreibung. Gesucht wird eine pädagogische Fachkraft für die „Inobhutnahme für Kinder und Jugendliche in Quarantäne.“ Die bereits alarmierten Eltern nahmen sogleich an, dabei handle es sich um eine Stelle für jene Kinder, die in der obigen Ausschreibung gemeint sind.

Der gemeinnützige Verein erhielt deshalb „zahlreiche Droh- und Hassmails bis hin zu Morddrohungen, die uns sehr bestürzt haben“, ist in einer Stellungnahme des Vereins zu lesen. Die gesuchte Fachkraft soll in einer Einrichtung der Jugendhilfe zum Einsatz kommen:

„In unserem Angebot geht es nicht darum, Kinder und Jugendliche aus einem intakten Elternhaus zu nehmen, sondern denjenigen zu helfen, die entweder durch ihr häusliches Umfeld akut gefährdet sind oder bereits in einer Jugendhilfeeinrichtung leben und ggf. dazu noch infiziert sind.“

Eine eigene Einrichtung für Kinder, die aufgrund von Corona-Quarantäne ihrem Zuhause entwendet werden sollen, dürfte in Deutschland jedenfalls nicht existieren.

(lb)

Titelbild: Pixabay

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