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ARGE Daten warnt vor “Käsezettel” – Urlaubsformulare sorgen für Ärger

Urlaubsformulare sorgen für Ärger

Die Organisation ARGE Daten kritisiert einen Wildwuchs an Datenblättern wegen der Corona-Situation im österreichischen Tourismus. Das führe zu “hysterischen Aktivitäten”. Konkret geht es um die Erfassung von personenbezogenen Daten von Urlaubern.

Wien, 14. August 2020| Als Ursache der vielen unterschiedlichen Formulare erkennt die ARGE Daten die “dubiosen Verordnungen” der Regierung, die keinen rechtlichen Mindeststandards entsprechen würden. Betriebe, Unternehmen und Organisationen würden daher selbst aktiv werden und Corona-Formulare in Umlauf bringen. ARGE-Obmann Hans G. Zenger sagte: “Uns erreichen immer mehr Anfragen verunsicherter Bürger, wie sie sich angesichts derartiger – auf gut Wienerisch – Käsezettel verhalten sollen.”

Bürger fühlen sich in Grundrechten verletzt

Immer mehr Bürger würden sich durch derartige Formulare in ihren Grundrechten verletzt fühlen, fürchten die unkontrollierte Preisgabe sensibler Daten und fühlen sich genötigt oder erpresst.
Daher habe die ARGE Daten einige dieser Formulare geprüft. Die Ergebnisse seien “ernüchternd bis katastrophal”. Als Negativbeispiel wurde das Formular “Qualitätsoffensive ‘G`sund im Thermen- und Vulkanland'” des örtlichen Tourismusverbandes genannt. Sechs “Problemzonen” seien erkannt worden: Gefragt werde nach früheren Reisen und Vermutungen des Betroffenen, ob es sich um “gefährliche” Gebiete handelt. Das sei ein unzulässiger Eingriff in die Reisefreiheit. “Welche früheren Reisen gemacht wurden, geht niemanden etwas an.”

“Sinnlose NoNa-Fragen”

Gefragt werde weiters nach Kontakten zu anderen Personen aus “bedenklichen” Ländern. Das stelle einen unzulässigen Eingriff in das Familienleben dar. Drittens werde nach Symptomen und Quarantäne gefragt. Das sei ein unzulässiger Versuch, gesundheitsbezogene Daten zu erheben und offenbar auch zu interpretieren. Dies sei ausschließlich ausgebildeten Gesundheitsmitarbeitern vorbehalten.
Weiters wird in dem steirischen Formular die Erklärung verlangt, gesetzliche Bestimmungen zu COVID-19 einzuhalten. Das sei eine “völlig sinnlose NoNa-Frage”. Jeder Bürger müsse sowieso alle gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Und wolle er das nicht, werde ihn ein Corona-Zettel nicht davon abhalten. Weiters wird von den Urlaubern eine Erklärung verlangt, allen Anweisungen des Betriebs zu folgen. Das sei unsinnig, “da selbstverständlich rechtswidrigen Anweisungen nicht gefolgt werden muss”. Da sollte ein Betrieb höchstens vor dem Vertragsabschluss eine Hausordnung vorlegen.

Drakonische Strafen möglich

Der letzte Kritikpunkt betrifft den Vermerk am Formular: “Alle DSGVO Bestimmungen werden eingehalten.” Das sei ein “offensichtlicher Hohn dem Betroffenen gegenüber”. Das Formular enthalte zahllose DSGVO-Verstöße, unter anderem fehle die verbindliche Angabe, wer der Verantwortliche ist, welche Auskunfts- und Informationsrechte bestehen, was mit den Daten tatsächlich geschieht, wie lange sie aufbewahrt werden, an wen sie weiter geleitet werden, wer Ansprechstelle für Beschwerden ist usw. Das Formular selbst sei DSGVO-widrig und die Datenschutzbehörde müsse in derartigen Fällen eine Strafe im Sinne der DSGVO aussprechen. Die Behörde kann bei Missachtung der Informations- und Aufklärungspflichten eine Strafe bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes verhängen, hieß es am Freitag in der Aussendung.

Aus dem Verkehr ziehen

Die ARGE Daten rät dringend, solche Formulare aus dem Verkehr zu ziehen. “Hier maßt sich eine private Stelle an, behördliche Aufgaben zu übernehmen, ohne Kompetenz und Auftrag mit dem Versuch einer offensichtlich rechtswidrigen Datenerhebung. Es bestehe Gefahr, dass die Daten in falsche Hände gelangen könnten. Zeger meinte: “Auch wenn bei den meisten dieser Corona-Zettel nicht böse Absicht anzunehmen ist, sondern bloß Dummheit, Hysterie und Unkenntnis, wären selbst geringe Strafen ein wesentlicher Beitrag zur grundrechtlichen Gesundheit dieses Landes.”

(APA)

Titelbild: APA Picturedesk

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