Donnerstag, April 18, 2024

Aus für telefonische Krankmeldung – nur mehr bei Corona

Nur mehr bei Corona

Seit März musste man nicht mehr in die Arztpraxis, um sich krankschreiben zu lassen. Ab September gilt dies nur noch für Corona-Verdachtsfälle. Weil Corona-Fälle auf den ersten Blick aber schwer von Erkältungen zu unterscheiden sind, erwarten Patientenanwalt und Ärztekammer „Chaos“ und „Wurschtelei“.

 

Wien, 01. September 2020 | Seit Juli ist es schon klar: telefonische Krankmeldungen sind ab heute, 1. September, wieder gestrichen. Trotz massiver Kritik der „Ärztekammer“ gilt die telefonische Krankmeldung nur noch für Corona-Fälle, alle anderen müssen sich in die Arztpraxis begeben. Gescheitert ist man an der Wirtschaft: Die Arbeitgebervertreter der ÖGK verweigerten sich strikt einer weiteren Fortführung, so Patientenanwalt Gerald Bachinger.

Ärztekammer und Patientenanwalt toben

Während das „virologische Duett“ Kurz und Anschober einen „harten Corona-Winter“ eintrommelt, müssen nun erkrankte Personen wieder in die Praxis. Corona-Verdachtsfälle dagegen sollen nicht in die Praxis und stattdessen 1450 anrufen. Erst danach soll der Hausarzt einspringen, dieser würde dann die Krankschreibung unternehmen. Für Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart wäre es „das Einfachste“ gewesen, die generelle Möglichkeit zu lassen. Denn bekanntlich sind Corona-Symptome von Erkältungssymptomen kaum zu unterscheiden, per Telefon schon gar nicht.

Patientenanwalt Bachinger sieht das gleiche Problem:

„Diese Lösung verursacht noch mehr Missverständnisse und noch mehr Chaos. Das geht dann dahin, dass entweder alle Verdachtsfälle sind oder dass die telefonische Krankmeldung überhaupt nicht mehr zum Einsatz kommt“, sagt Bachinger gegenüber „krone.at“.

Er verstehe nicht, dass man zurücknimmt, was gut funktionierte. Nun würde es darauf hinauslaufen, dass entweder alle Verdachtsfälle sind oder niemand.

Der Ärztekammer-Vize sieht eine „bürokratische Wurschtelei“ auf uns zukommen, „wir befinden nach wie vor inmitten einer Pandemie. Mit Blick auf die kommende kältere Jahreszeit ist es verantwortungslos, diese einfache Regelung zum Schutz aller Beteiligen einfach zu kippen. Zumal sie sich eindeutig bewährt hat.“ Denn sie habe die Versorgung im niedergelassenen Bereich stabil gehalten und das Ziel, die Infektionsgefahr möglichst gering zu halten, erreicht.

„Ich gehe nun davon aus, dass angesichts dieses einseitig geforderten Änderungswunsches die Wirtschaftskammer bei den ersten möglicherweise daraus resultierenden Ordinationsschließungen die Verantwortung übernimmt“, sagt Steinhart.

Patientenanwalt gibt noch nicht auf

Warum die Sicherheitsmaßnahme nun beendet wurde, sei auch angesichts der Zahlen der Krankschreibungen nicht nachvollziehbar, denn diese würden gerade sinken, so der Ärztekammer-Vize.

„Die ÖGK kann die Krankenstände ja kontrollieren, wenn sie einen begründeten Missbrauchsverdacht hat. Sie soll aber nicht alle Patienten, die korrekt handeln und das System keinesfalls missbrauchen, benachteiligen und die Arbeit der Ärzte erschweren“,

betont Steinhart.

Denn das Resultat sei nun ein bürokratisches Regelwerk für telefonische Krankmeldung: „Das ist das Gegenteil einer Unterstützung der Arbeit der niedergelassenen Ärzte“, kritisiert Steinhart.

Diese Woche soll es zu einem Termin zwischen Anschober, Patientenanwalt Bachinger und Vertretern der ÖGK kommen. Bachinger will sich noch einmal für die uneingeschränkte telefonische Krankmeldung stark machen.

In den ersten Monaten während der Möglichkeit, sich telefonisch krank zu melden, kam es zu 50 Prozent weniger Krankmeldungen als 2019.

(ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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