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WKStA erteilt Auftrag: Ermittlung gegen SOKO Ibiza-Chef Holzer

Am 30. Juli 2020 erteilt die WKStA eine brisanten Ermittlungsanordnung. Sie richtet sich gegen Andreas Holzer, den Leiter der SOKO Ibiza im Bundeskriminalamt. Holzer wird vorgeworfen, im Auftrag der ÖVP ermittelt zu haben.

Wien, 02. September 2020 | Das Dokument aus dem Casino-Akt trägt die Ordnungsnummer 788. Darin erteilt Oberstaatsanwalt Eberhard P. dem Bundeskriminalamt im Namen der Leiterin der WKStA die Anordnung, in der “Affäre Holzer“ zu ermitteln.

Seit Beginn der Ibiza-Ermittlungen verdächtigt die WKStA Holzer einer unzulässigen Nähe zur ÖVP. Ein Gedächtnisprotokoll, das Rechtsanwalt Richard Soyer der WKStA übermittelt hat, belastet Holzer jetzt schwer. Er soll 2015 auf Aufforderung aus der ÖVP gegen den damaligen FPÖ-Chef Strache ermittelt haben.

„ÖVP-Aktion Koks“

Der Sachverhalt ist durch ZackZack aufgedeckt worden: Im März 2015 sammelt die ÖVP Beweise gegen Strache wegen illegalen Drogenkonsums. Ein Strache-Leibwächter besorgt ein Haarbüschel seines Chefs. Der Anwalt Ramin M. vertritt ihn. Der ehemalige ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger sorgt dafür, dass Andreas Holzer aus dem Bundeskriminalamt den Fall übernimmt.

Am 27. März kommt es im Bundeskriminalamt zu einem Treffen zwischen Holzer, seinem Mitarbeiter Dieter Csefan und Anwalt M. Aber Holzer hat statt eines Auftrags einer Staatsanwaltschaft nur einen Auftrag aus der ÖVP. Ramin M. hält das Gespräch fest:

Am 21. Juli 2020 belastet Ramin M. SOKO-Chef Holzer in einer „ergänzenden Beschuldigtenäußerung“ an die Leiterin der WKStA schwer. Jetzt will die WKStA den Fall „Holzer“ aufklären.

Holzer und sein Kollege Csefan leiten heute die Ermittlungen der SOKO Ibiza. Nicht nur die WKStA hat den Eindruck, dass Holzer und Co. als türkiser Putztrupp agieren: hart auf den Spuren der FPÖ, zurückhaltend, wenn es um die ÖVP geht. Die SOKO sorgte dafür, dass das Handy des Schreddermanns von Sebastian Kurz nicht ausgewertet wurde. Bis heute ist man in der WKStA überzeugt, dass die SOKO das für Kurz gefährliche Verfahren sabotiert hat.

Jetzt soll das Bundeskriminalamt wegen des Verdachts nach § 47 Absatz 3 der Strafprozessordnung – der „Befangenheit von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft“ – gegen Holzer & Co. ermitteln. Aber die türkisen Beamten an den Schlüsselstellen der Kriminalpolizei werden kaum ernsthaft etwas gegen ihren Freund unternehmen.

Für Andreas Holzer gilt die Unschuldsvermutung.

(red)

Titelbild: APA Picturedesk

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