Donnerstag, April 18, 2024

Airbnb-Vermieter zittern – Steuerfahnder geben Daten weiter

Steuerfahnder geben Daten weiter

Die Vermittlungsplattform Airbnb muss Daten der Airbnb-Vermieter aus steuerlichen Kontrollzwecken an die Finanzbehörde weitergeben. Bei Steuerhinterziehung sind Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich – viele Vermieter müssen jetzt zittern.

Wien, 04. September 2020 | Wer Wohnraum über die Vermittlungsplattform Airbnb vermietet und die Einnahmen nicht versteuert hat, bei dem könnte demnächst die Steuerfahndung an der Tür klopfen. Nach einem langen Rechtsstreit in Deutschland haben die Steuerbehörden in Hamburg nun die Unterlagen von Airbnb erhalten. Bisher waren die Daten von Vermietern in Deutschland vor der Fahndung geschützt.

„Großer Erfolg“ für die Finanzbehörden

Eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung habe gemeinsam mit anderen Bundes- und Landesbehörden in einem internationalen juristischen Verfahren erreicht, dass Airbnb die Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken herausrücken muss, teilte die Hamburger Finanzbehörde am Mittwoch mit. Diese würden nun von den Hamburger Steuerfahndern ausgewertet und auch an andere Bundesländer weitergereicht.

Die Behörden benennen Airbnb nicht offiziell, sondern sprechen von einem “weltweit agierenden Vermittlungsportal für Buchung und Vermittlung von Unterkünften”. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) sieht darin einen großen Erfolg der Steuerfahndung.

“Damit ist ein wichtiger Durchbruch zur Aufhellung dieses erheblichen Dunkelfeldes erreicht worden. Die Daten werden dazu beitragen, bisher den Finanzämtern verschwiegene Einnahmen aufzuspüren, um sie der Besteuerung zu unterwerfen”,

so Dressel. Deutschlandweit handle es sich um das erste erfolgreiche internationale Gruppenersuchen im Zusammenhang mit Vermietungsumsätzen über Internetplattformen.

In Österreich müssen die Daten der Airbnb-Vermieter, zum Beispiel Name, Adresse und Steuernummer, bereits seit 2019 an die Finanzbehörden weitergegeben werden, was jedoch wenige Airbnb-Nutzer wissen, erklärt ein Sprecher der Arbeiterkammer Wien gegenüber ZackZack. Aus der Umsatzsteuerverordnung von 2019 geht hervor, dass die Daten verpflichtend übermittelt werden müssen. Bis Mitte nächsten Jahres haben die Airbnb-Vermieter noch Zeit, ihre Steuererklärung nachzureichen, so der Sprecher.

Strenge Regulierungen für Airbnb-Vermieter

Einnahmen aus Airbnb-Vermietungen in Österreich sind zu versteuern, soweit sie 730 Euro jährlich übersteigen und das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Bei einer Steuerhinterziehung sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich, wobei in Deutschland besonders schwere Fälle auch mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden können.

Unabhängig von der erteilten Strafe steht die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern der vergangenen zehn Jahre an, samt eines Verzugszinses von sechs Prozent.

Wohnungsentzug durch Airbnb – Teilen des Wohnraums oder steuerfreie Apartmentvermietung?

Der Ursprungsgedanke von Airbnb ist einfach: Den eigenen Wohnraum mit anderen Menschen teilen, um Reisenden als Alternative zum Hotel oder Hostel ein Gefühl von Zuhause zu vermitteln. Doch mehr und mehr wird dadurch die Wohnungsnot in Großstädten verschärft, da Wohnraum aufgekauft wird, um daraus speziell für Airbnb gefertigte Unterkünfte zu schaffen und diese teurer zu vermieten. Eine gute Idee verwandelte sich in ein weitverbreitetes Geschäftsmodell.

Allein in Wien wurden im Jahr 2019 insgesamt 8.871 Airbnb Unterkünfte angeboten, darunter werden tatsächlich bis zu 3.000 Wohnungen dauerhaft vermietet, über 4.500 Wohnungen sind über 120 Tage im Jahr verfügbar – so geht es aus einer Publikation der Arbeiterkammer Wien hervor. Knapp 29 Prozent der Airbnb-Vermieter bieten in Wien sogar mindestens zwei bis fünf Wohnungen oder Zimmer an. Laut einer Schätzung der TU Wien werden durch Airbnb-Vermietungen Umsatzsteuern von 6,2 Millionen Euro und Ortstaxen von bis zu 1,9 Millionen Euro vermieden.

Dem Unternehmen wird vorgeworfen, damit zur Wohnungsnot in Großstädten beizutragen, während Airbnb darauf verweist, dass sein Angebot auf die zeitlich befristete Vermietung der eigenen Wohnung abziele. Wie ein weiterer Sprecher der Arbeiterkammer Wien ZackZack erklärt, müssen Vermieter in Wien seit vergangenem Jahr eine Registrierung beantragen, um ihre Wohnung über Airbnb anbieten zu können. Mit dem sogenannten Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum hofft die Stadt, Vermieter von illegalen Ferienwohnungen, die das ganze Jahr über als solche benutzt werden, zu entlarven.

Airbnb-Vermieter bangen vor harten Konsequenzen

Die in Hamburg wohnende Klara Maier* hatte ihre Wohnung das erste Mal 2014 auf Airbnb gestellt. Damals hatte sie die Plattform genutzt, um ihre Miete während des Studiums finanzieren zu können. Durch Airbnb habe sie ihre Miete mit anderen Menschen geteilt, ohne ihre eigene Wohnung oder ein Zimmer fest untervermieten zu müssen. Als sie gestern von der Steuerfahndung gehört hat, bekam sie es mit der Angst zu tun.

„Ich finde es logisch, dass Einkünfte, mit denen man seinen Lebensunterhalt verdient, versteuert werden. Es ist natürlich nicht fair, Airbnb zum Ausgleich der eigenen Mietkosten zu nutzen oder ganze Wohnungen allein für Airbnb anzumieten – dennoch verstehe ich nicht, warum sich die Finanzbehörde zuerst den kleinen Endverbraucher vorknöpft, während Airbnb im Steuerparadies sitzt.“

Wie der Sprecher der Arbeiterkammer ZackZack gegenüber erklärt, könne es tatsächlich passieren, dass Airbnb versuche, sich aus der Pflicht, Daten weiterzugeben, herauszuziehen. Da Airbnb kein österreichisches Unternehmen sei, habe man sich mit den Regulierungen an Airbnb Deutschland gewandt – das wiederum habe das Problem an das Hauptquartier in Irland weitergeleitet, wo sich Airbnb abermals gedrückt habe. Lange könne sich Airbnb vor der Pflicht nicht mehr schützen. “Die Schlinge wird immer enger”, so der Sprecher. Es würde nicht lange dauern, dann würde die Verordnung europaweit ausgedehnt werden.

(jz)

*Name von der Redaktion geändert

Titelbild: APA Picturedesk

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