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Neue Regeln zu Home-Office frühenstens im März 2021 – Trotz Corona-Hotspot Arbeitsplatz

Trotz Corona-Hotspot Arbeitsplatz

Am zweithäufigsten stecken sich Menschen am Arbeitsplatz mit dem Coronavirus an. Home-Office kann daher viel zum Abflachen der Infektionskurve beitragen. Doch offenbar hat die Regierung bisher geschlafen. Letzte Woche lud Arbeitsministerin Christine Aschbacher dann die Sozialpartner zum Arbeitsgespräch und kündigte an: Bis März 2021 sollen neue rechtliche Regelungen am Tisch liegen.

Wien, 21. September 2020 | Oft steckt man sich mit Covid-19 am Arbeitsplatz an. Nur im privaten Haushalt geschieht die Ansteckung noch häufiger. Der Arbeitsplatz kann also schnell zum Superspreader-Event werden. Aber das Arbeitsrecht, das nicht auf den Home-Office-Tsunami im Frühling vorbereitet war, soll frühestens im Frühjahr 2021 modernisiert werden.

Anspruch auf Miete?

Wo es leicht und sinnvoll sei, in Homeoffice zu gehen, solle man das auch tun, verkündete Arbeitsministerin Christine Aschbacher in einer Pressekonferenz am Freitag. Viel mehr kam dabei schon nicht heraus.

Viele Fragen sind unklar: Muss der Arbeitgeber Stromkosten beisteuern? Wie sieht es mit Arbeitsunfällen aus und wie mit Ruhezeiten? In der Schweiz muss der Arbeitgeber sogar Teile der Miete übernehmen, ebenso hat er die Infrastruktur (etwa einen Bürosessel) zur Verfügung zu stellen.

Auch in Österreich gäbe es durch den § 1014 ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) eine rechtliche Regelung, allerdings wird dieser Paragraf oft durch vertragliche Vereinbarungen aufgehoben. Das Gesetz kommt sehr häufig nicht zur Anwendung, weil er vom Arbeitgeber aus dem Vertrag heurausverhandelt wird. Die Gewerkschaft für Privatangestellte (GPA-djp) plädiere für eine Regelung in Betriebsvereinbarungen.

Was passiert bei Ausgangssperre?

Vor allem, wenn eine zweite Ausgangssperre (ein sogenannter „Lockdown“) kommen sollte, gibt es keine konkrete Anweisung. In der aktuell geplanten Änderung des Epidemiegesetzes (das unter anderem auch Autofahren und Radfahren verbieten könnte, jedoch wohl erneut verfassungswidrig wäre), heißt es nur: Der private Wohnraum dürfe für „berufliche Zwecke“ verlassen werden, „sofern dies erforderlich“ sei.

Aber durch den fünften Grund in der Gesetzesnovelle, der den Aufenthalt im Freien zum Zweck der Erholung erlaubt, könnten die anderen Gründe wieder aufgehoben werden. Wer also in die Arbeit gehen will, der könne möglicherweise auch trotz Covid-Maßnahmengesetz gehen, egal ob “erforderlich” oder nicht.

Zudem macht Arbeitsrechtler Michael Gogola (GPA-djp) im Gespräch mit ZackZack darauf aufmerksam, dass der Arbeitgeber Home-Office nicht einfach anordnen könne:

„Home-Office funktioniert nur mit der Zustimmung der Arbeitnehmer. Home-Office einseitig anzuordnen ist schon aus grundrechtlichen Erwägungen nicht möglich.”

Der Arbeitsrechtler sieht auch den Aschbacher-Vorstoß zu den Ruhezeiten als problematisch an. Die Ministerin stellte im Sommer die Nachtruhe infrage. Dabei sei gut erforscht, dass im Home-Office typischerweise mehr gearbeitet werde und nicht weniger.

„Man sollte ein Mindestmaß an Abgrenzung zwischen fremdbestimmter Arbeitszeit und selbstbestimmter Freizeit sicherstellen können, so wie es auch im Betrieb sein sollte. Dieses Thema scheint der Regierung aber kein großes Anliegen zu sein”,

sagt Gogola. Er erinnert daran, dass Arbeitnehmer im Home-Office oft auch in der eigentlichen Freizeit vom Chef kontaktiert werden.

Home-Office müsse klar von Freizeit und Familie abgegrenzt werden. Renate Anderl (Arbeiterkammer-Präsidentin) verlangte am Wochenende ein „nachhaltiges Regelwerk für Homeoffice“.

Gewerkschaft will klare Regelungen

Das Arbeitsministerium dürfte aber geschlafen haben. Ein halbes Jahr nachdem die Home-Office-Welle durch Covid-19 ausgelöst wurde, hat sich nichts getan. Letzte Woche lud Arbeitsministerin Christine Aschbacher dann die Sozialpartner zum Arbeitsgespräch. Das Ergebnis: Man gründete Arbeitsgruppen, die bis zum März 2021 rechtliche Neuerungen vorlegen sollen.

Für Armin Wolf kommen die neuen Home-Office-Regeln zu langsam.

Für Gogola geht dieser Zeithorizont noch in Ordnung, solange dann im März auch etwas am Tisch liege. Drei Punkte seien der GPA dabei besonders wichtig. Erstens müsse die Freiwilligkeit von Home-Office sichergestellt werden und geregelt sein, wie der Arbeitnehmer zum betrieblichen Arbeitsplatz zurückkehren könne. Zweitens brauche es einheitliche und faire Regelungen, die der Betriebsrat mitgestalten soll, und zuletzt brauche es auch Sonderregelungen im Arbeitsrecht, um die Beschäftigten umfassend abzusichern.

(ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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