Mittwoch, April 24, 2024

70.000 Euro Strafe gegen ÖVP bestätigt – Causa Mondsee

Causa Mondsee

Das Bundesverwaltungsgericht hat die gegen die ÖVP verhängte Strafe wegen eines Grundstücks der Parteijugend am oberösterreichischen Mondsee bestätigt. Die Beschwerde der ÖVP wurde abgewiesen. Gegen die 70.000 Euro-Geldbuße könnte die ÖVP allerdings noch Revision beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Wien, 22. September 2020| Stein des Anstoßes ist ein Seegrundstück am Mondsee, das vom Land Oberösterreich für 10 Euro im Jahr an die Junge Volkspartei verpachtet worden war. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt wertete das als unzulässige Parteispende und verurteilte die ÖVP im Jänner zu einer 70.000 Euro-Geldbuße. Die Strafe betrifft das Jahr 2017. Ein weiteres Verfahren für 2018 läuft. Seit 2019 bezahlt die ÖVP-Parteijugend, die am Mondsee ihr “Austria Camp” betreibt, einen marktüblichen Preis.

ÖVP-Beschwerde abgewiesen

Gegen den Strafbescheid des UPTS hat die ÖVP Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Sie argumentierte, dass der aus den 1960er-Jahren stammende Vertrag keine unzulässige Parteispende darstelle und sich die JVP Oberösterreich daran nicht bereichert habe. Außerdem stehe dem Vertrag eine Gegenleistung zum Zwecke der Erholung der Jugend gegenüber.

Wie das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag auf APA-Anfrage sagte, hat der zuständige Richtersenat die Beschwerde der ÖVP allerdings abgewiesen: “Der Richtersenat des Bundesverwaltungsgerichts folgte in seiner rechtlichen Würdigung des Beschwerdepunkts inhaltlich den Begründungen des Unabhängigen-Parteien-Transparenz-Senats.”

ÖVP könnte vor Verwaltungsgerichtshof ziehen

Weil damit die Klärung einer Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung verbunden wäre, könnte sich die ÖVP in der Causa noch an den Verwaltungsgerichtshof wenden. “Das Einlegen weiterer Rechtsmittel wird noch geprüft”, sagte JVP-Landesgeschäftsführer Fabio König auf APA-Anfrage. Er verwies außerdem darauf, dass die JVP bereits seit 2019 einen marktüblichen Mietzins bezahle.

Gegen die SPÖ ist eine ähnliche Causa anhängig. Sie soll wegen des “Europacamps” der Parteijugend am Attersee 45.000 Euro zahlen und hat ebenfalls beim Bundesverwaltungsgericht berufen. Eine Anpassung der Pacht hat die SJ bisher nicht vorgenommen. Sie argumentiert mit der Historie des Grundstücks, das von den Nazis “arisiert”, nach dem Krieg zurückerstattet und von den Eigentümern dann mit der Auflage der Überlassung an die SJ ans Land verkauft worden war.

(apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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