Montag, März 18, 2024

Causa Ischgl – Kolba bringt vier Amtshaftungsklagen ein

Kolba bringt vier Amtshaftungsklagen ein

Im Zusammenhang mit den Infektionen mit SARS-CoV-2, die in Ischgl weltweit für Schlagzeilen gesorgt haben, hat der Verbraucherschutzverein (VSV) vorerst vier Amtshaftungsklagen von Covid-19-Geschädigten beim Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen eingebracht. Das gab VSV-Obmann Peter Kolba am Mittwoch in einer Pressekonferenz in Wien bekannt.

Wien, 23. September 2020| Im Rechtsweg vertritt der VSV vorerst 1.000 Betroffene. Insgesamt haben sich 6.000 Personen aus 45 Staaten gemeldet, die angegeben haben, sich während des Skiurlaubs in Ischgl mit dem Coronavirus infiziert und Covid-19 in die Heimat getragen zu haben.

“Kein Vertrauen in Staatsanwaltschaft Innsbruck”

“Ich habe kein Vertrauen, dass die Staatsanwaltschaft Innsbruck effizient und ernstlich daran arbeitet, die Verantwortlichen für die schweren Fehler bei der Bekämpfung der Pandemie ausfindig zu machen und anzuklagen,” stellte VSV-Obmann Peter Kloba fest. Man konzentriere sich daher nunmehr darauf, “in Musterprozessen in Wien – und damit abseits von Tiroler Netzwerken – die Verantwortung festzumachen und Schadenersatz für Opfer durchzusetzen”.

Die vier Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich begründet der Verbraucherschutzverband (VSV) mit behauptetem Behördenversagen im Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen den Ausbruch der Corona-Pandemie in Ischgl und anderen Tiroler Wintersportorten. Das Versagen von Organen war nach Ansicht des VSV schuldhaft und – da es Organträgern unterlief – dem Staat zurechenbar. Die Finanzprokuratur als Rechtsvertreter des Bundes habe das “Angebot für Gespräche ignoriert”, daher habe man die Stellungnahme der Finanzprokuratur zu den vier auf Schadenersatz gerichteten Klagen nicht abgewartet, sondern diese gleich bei Gericht eingebracht erläuterte der VSV.

Vier Musterklagen

Zu den vier Musterklagen im Detail: In einem Fall verlangen die Hinterbliebenen eines österreichischen Journalisten 100.000 Euro Schadenersatz. Der Mann dürfte sich nach einem Ski-Ausflug nach Ischgl – ohne Besuch von Apres Ski-Bars – bei der chaotischen Abreise im Bus infiziert haben. Er starb nach mehreren Wochen auf der Intensivstation. Ebenfalls 100.000 Euro Schadenersatz verlangt ein deutscher Ski-Tourist, der nach dem Aufenthalt in Ischgl lange Zeit mit Lungenentzündung auf der Intensivstation lag und mit Folgeschäden rechnen muss.

Rund 12.000 Euro begehrt ein Handelsvertreter für Ski-Mode, der am 12. März nur seine Geschäftspartner im Paznauntal besucht hat, in keiner Gondel war, keine Apres Ski-Bar besucht hat und ohne zu übernachten wieder heim nach Deutschland gefahren ist. Dessen ungeachtet erkrankte er in weiterer Folge schwer an Covid-19. Die vierte Klage betrifft ebenfalls einen deutschen Staatsbürger, der schwer erkrankt war. Er macht 45.000 Euro Schmerzengeld sowie ein Feststellungsbegehren geltend. “Der Betroffene war in Lebensgefahr und bis Mai in einer Reha”, referierte Anwalt Alexander Klauser. Dafür verlangt der Mann eine zusätzliche Kostenabgeltung in Höhe von 30.000 Euro.

80 Prozent der über 1.000 vom VSV vertretenen Personen hatten sich in Ischgl aufgehalten. Von über 1.000 habe man eine Vollmacht. Man sei auf der Suche nach einem Prozessfinanzierer, erläuterte VSV-Obmann Kolba. Sollte man fündig werden, “werden wir die gesamten 6.000 informieren. Das ist die ansprechbare Gruppe”, gab sich Kolba kämpferisch.

(APA)

Titelbild: APA Picturedesk

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