Was ist, wenn ich am Wahlsonntag in Quarantäne bin?
Verliere ich mein Wahlrecht?
Die Wien-Wahl findet dieses Jahr unter ganz besonderen Umständen statt. Doch wie wählt man, wenn man am Wahltag in Quarantäne ist? Wer noch keine Wahlkarte hat, sollte lieber noch eine beantragen, ansonsten könnte man um sein Wahlrecht gebracht werden.
Wien, 29. September 2020 | Mehr als 20.000 Menschen befinden sich derzeit in Wien in Quarantäne. Mit der näher rückenden Wien-Wahl am 11. Oktober stellt sich für viele Menschen die Frage: Was passiert, wenn ich am Wahltag coronabedingt das Haus nicht verlassen darf? Verfällt mein Wahlrecht dadurch?
Rekord bei Wahlkarten
Wer sich sicher sein will, dass er seine Stimme auf jeden Fall am Wahlsonntag abgeben kann, sollte eine Wahlkarte beantragen. Bis jetzt sind bereits mehr als 243.000 Stück ausgestellt, der bisherige Rekord der Gemeinderatswahl 2015 wurde bereits übertroffen (203.874). Mit dieser ist es möglich, in einem beliebigen Wahllokal am Bezirksamt oder per Briefwahl die Stimme abzugeben. Besonders wichtig, diese muss unterschrieben sein, ansonsten ist die Stimme nicht gültig.
Bis spätestens Mittwoch, 7. Oktober, müssen die Karten schriftlich beantragt werden, bevollmächtigte Personen können diese dann bis Freitag, 9. Oktober um 12 Uhr abholen. Bereits jetzt kann man seine Stimme auf den Bezirksämtern abgeben.
Fliegende Wahlbehörde
Wer eine Wahlkarte hat, kann auch in Quarantäne seine Stimme abgeben. Die Stadt Wien hat eine fliegende Wahlbehörde eingerichtet, die am Wahlsonntag die Wahlkarten in Schutzmontur von in Quarantäne befindlichen Personen abholt.
Diese muss allerdings extra beantragt werden. Die Wahlkarte kann auch von Verwandten, Freunden oder vom Nachbarn abgegeben werden.
Keine Wahlkarte + Quarantäne = Keine Stimmabgabe
Wer allerdings die Wahlkarte nicht rechtzeitig beantragt hat, sollte besonders viel Abstand zu anderen Menschen halten. Wird man nämlich nach der Beantragungsfrist für die Wahlkarte in Quarantäne geschickt und am Wahlsonntag am Gang ins Wahllokal gehindert, hat man keine Möglichkeit, seine Stimme abzugeben.
Wer am Wahltag nicht unter Quarantäne steht, muss ebenfalls ein paar Dinge beachten: 1-Meter-Abstand und Mundnasenschutzpflicht gelten in den Amtsgebäuden. Zusätzlich ist ein eigener Kugelschreiber mitzubringen. Alles, was Sie über die Wahlkartenbeantragung wissen müssen, finden Sie hier: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/wahl/antraege/wahlkartenantrag.html
(bf)
Titelbild: APA Picturedesk
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