Freitag, März 29, 2024

Der Auslieferungsprozess von Julian Assange – Akt 2: Angriff auf die freie Presse

Der Auslieferungsprozess von Julian Assange

Die USA wollen, dass Julian Assange ausgeliefert wird. Der Vorwurf lautet unter anderem: Beihilfe zur Spionage und Anstiftung zum Geheimnisverrat. Assange drohen 175 Jahre Haft – oder gar die Todesstrafe. Der Prozess in London hat begonnen, ZackZack rekonstruiert heute Tag 2 eines Theaterstücks.

 

Wien, 17. Oktober 2020 | Der zweite Prozesstag beginnt mit der Aussage des Zeugen der Assange-Verteidigung, Clive Stafford Smith, Anwalt in Großbritannien mit britischer und US-amerikanischer Staatsbürgerschaft. Er engagiert sich gegen Todesstrafe, Folter, unrechtmäßige Inhaftierung und ähnliche juristische Fälle.

Zeuge: Wikileaks hat mir geholfen

Smith betont zunächst, dass ihm die Informationen, die Wikileaks veröffentlicht hat, sehr im Rechtsstreit Pakistan gegen illegale Drohnen-Angriffe geholfen hätten.

Er beschreibt einige der „Cables“, die durch Wikileaks an die Öffentlichkeit gelangt seien, darunter auch Listen von Tötungszielen, unter anderem eines US-amerikanischen Journalisten. Ebenso sagt er aus, dass aufgrund dieser veröffentlichten internen Papiere der US Regierung bekannt wurde, dass in Guantanamo nicht durchwegs Terroristen inhaftiert seien, sondern zu einem guten Teil Opfer eines perfiden Kopfgeldsystems.

Ebenso führt Smith an, dass Geständnisse dort durch Folter zustande gekommen seien. Diese Informationen wurden bereits in mehreren Verfahren, auch durch den Internationen Gerichtshof, als Beweismittel verwendet.

Ankläger will Auslieferung erzwingen

Dann beginnt James Lewis, einer der Ankläger, mit dem Kreuzverhör. Er fragt Zeuge Smith, ob er wirklich glaube, dass die Veröffentlichungen im öffentlichen Interesse seien – und ob er wisse, dass dies in Großbritannien keine Verteidigung in Bezug auf den „Offical Secrets Act“ sein könne. Der Zeuge antwortet: das stimmt, aber in den USA sei das anders.

Ankläger Lewis lässt aber nicht locker und erwidert darauf, dass Julian Assange ja „nur“ wegen der Veröffentlichung von Namen angeklagt sei und weil er damit die Genannten in Gefahr gebracht habe. Er drängt auf die Auslieferung. Smith entgegnet: in den USA sei es üblich, dass während des Prozesses noch weitere Anklagepunkte hinzukommen würden. Das könnte für Assange das Ende bedeuten.

Hintergrund: Auch Chelsea Manning war wegen der Veröffentlichung von Namen angeklagt, wurde in diesem Anklagepunkt aber freigesprochen. Sie war eine wichtige Quelle für Julian Assange. Daher macht so eine Anklage auch keinen Sinn. Sie ist Beobachtern zufolge nur dazu gut, um im Zuge des Auslieferungsprozesses sagen zu können, “es wird nur hier Anklage erhoben und deshalb ist ein Freispruch wahrscheinlich.” Sobald Assange aber erst einmal in den USA ist, könnte er sehr schnell auch wegen Landesverrats, Spionage etc. angeklagt und eventuell sogar zur Todesstrafe verurteilt werden.

Magistrate Vanessa Baraitser (Richterin)

Julian Paul Assange (Angeklagter)

William Barr (Justizminister USA)

Gordon Kromberg (Staatsanwalt)

Clair Dobbin (Anklägerin)

James Lewis (Ankläger)

Edward Fitzgerald (Verteidiger)

Mark Summers (Verteidiger)

Zeuge wird diskreditiert, Assange wird Aussage verweigert

Der Schlagabtausch wird intensiver. Vom Ankläger-Anwalt wird die Frage aufgeworfen, inwieweit die Veröffentlichung nationalen Interessen der USA geschadet habe und ob der Zeuge der Verteidigung dies überhaupt beurteilen könne. Danach zitiert der Ankläger aus einem Buch von David Leigh. Dort heißt es: bei einem Treffen von Julian Assange habe dieser gesagt, keinerlei Bedenken zu haben, Informanten durch Veröffentlichung der Namen einem Risiko auszusetzen.

Helle Aufregung im Saal. Es gibt Unterbrechungen, weil Julian Assange etwas sagen möchte. Die Richterin herrsch ihn an und droht, dass er aus dem Verfahren ausgeschlossen werde, wenn er nicht still sei. Assange wird erfolgreich abgewürgt, es ist Mittagspause.

Kampf um Pressefreiheit

Am Nachmittag wird die Aussage von Mark Feldstein fortgesetzt, die am Vortag wegen technischer Probleme abgebrochen werden musste. Er sagt aus, dass der erste Zusatz der Verfassung der USA die Pressefreiheit schütze – nicht, um Journalisten zu privilegieren, sondern weil die Öffentlichkeit das Recht habe, zu wissen, was vor sich gehe. Whistleblower werden verfolgt und verurteilt, aber noch nie wurde ein Journalist für die Veröffentlichung geheimer Informationen verfolgt oder verurteilt. Das ist der Tenor, zu dem Feldstein schon am Vortag ansetzte.

Anschließend werden einige der Inhalte aus den Veröffentlichungen von Wikileaks vorgestellt. Ein Video von US-Soldaten, die aus einem Helikopter feuern, dabei lachen und mindestens 18 Menschen töten, darunter zwei Reuters-Journalisten. Es werden Beweise vorgelegt, dass ungefähr 100.000 Zivilisten im Irak nach der Invasion getötet worden seien. Feldstein sagt, dass einige der Veröffentlichungen strafbare Handlungen und Kriegsverbrechen offengelegt hätten. Für Medien und Öffentlichkeit sei die Veröffentlichung solcher Erkenntnisse wichtig.

Der Vorwurf des Spurenverwischens bei Chelsea Manning wird ebenfalls von Feldstein gekontert: es sei die Aufgabe und sogar Pflicht von Journalisten, ihre Quellen zu schützen. Die Gewährleistung der Anonymität von Quellen, betreffe es Handys, Email-Adressen oder andere Zugänge, sei normale Tätigkeit von Journalisten und werde in Lehrgängen und Workshops unterrichtet.

Julian Assange ist gealtert. Bild: APA Picturedesk.

Ankläger beantwortet sich Fragen selbst

James Lewis ist danach wieder dran mit Kreuzverhör. Am Ende wird der Ankläger ungefähr 80 Prozent der Zeit geredet und selbst mehr ausgesagt als dem Zeugen Fragen gestellt zu haben. Wenn Lewis Fragen stellt, dann so, dass der Zeuge gezwungen ist, Assange in Bedrängnis zu bringen. Das zumindest ist das Ziel von Lewis, der weiß, dass seinem Gegenüber das rechtliche Wissen fehlt.

Danach stellt Summers, der Anwalt der Verteidigung, noch einige Fragen, um seinerseits deutlich zu machen, wie die Zusammenarbeit zwischen Journalisten und deren Quellen ablaufe. Dabei gebe es, wie schon einmal erwähnt, die Pflicht von Journalisten zum Quellenschutz. Der Prozess und die Vorgehensweise der Ankläger zeige laut Summers, dass es nicht nur um die Verfolgung einzelner Vergehen (die nur am Rande mit Journalismus zu tun hätten) gehe, sondern um einen Angriff auf die freie Presse.

(red)

Titelbild: APA Picturedesk

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