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Gutachten: Österreichische Glücksspielregeln EU-rechtswidrig

Gutachten

Österreichs Glücksspielregeln sind EU-rechtswidrig: Zu dem Schluss kommen deutsche Experten der Universität Osnabrück. Sie bemängeln zahlreiche Bestimmungen – besonders die teilstaatlichen Casinos Austria stehen im Fokus der Kritik der Uni-Professoren.

Wien, 20. Oktober 2020 | Die österreichischen Glücksspielregeln sind inkohärent und unionsrechtswidrig, sagt ein Gutachten der Universität Osnabrück im Auftrag der privaten Glücksspiel- und Sportwettenanbieter (OVWG). Die Autoren, zwei Universitätsprofessoren, führen gleich mehrere Beispiele an: es gehe etwa nicht, dass Poker nur in den teilstaatlichen Casinos Austria angeboten werden darf und dass die drei zusätzlichen Spielbanklizenzen nicht erneut ausgeschrieben wurden.

Werbeverhalten der Casinos Austria „besonders problematisch“

Die Ausgestaltung der Glücksspiel- und Wettregulierung sei “mit dem unionsrechtlichen Kohärenzgebot unvereinbar und daher in weiten Teilen europarechtswidrig und unanwendbar”, heißt es in dem rechtswissenschaftlichen Gutachten vom 7. September 2020. Mehrere Regelungen dürfen nach Meinung der deutschen Juristen gar nicht vollzogen werden, bis der österreichische Gesetzgeber eine EU-rechtskonforme Neuregelung geschaffen hat.

Besonders problematisch finden die Gutachter das Werbeverhalten des Casinos-Austria-Konzerns (inklusive Lotterien), dieses habe vorerst zu unterbleiben.

„Bedenklich“: Sportwetten gelten nicht als Glücksspiel

Bedenklich ist aus Sicht der Autoren außerdem, dass Sportwetten hierzulande nicht als Glücksspiel gelten und landesrechtlich weitgehend liberalisiert sind. Ganz im Gegensatz zum Automatenspiel. Der Gesetzgeber habe dies nicht hinreichend begründet, allein deshalb verletze die Differenzierung zwischen Glücks- und Sportwettspiel das Kohärenzgebot der Union.

Inkohärent sei außerdem, dass Poker nunmehr ausschließlich in den 12 von den Casinos Austria betriebenen Spielbanken angeboten werden darf.

Auch der Umstand, dass die mit der Glücksspielgesetznovelle 2010 eingeführten drei zusätzlichen Casinolizenzen nach der Aufhebung der Konzessionsbescheide 2016 nicht erneut ausgeschrieben wurden, verstößt dem Gutachten zufolge gegen das Kohärenzgebot.

Casinos Austria im Fokus – unterlassene Ausschreibung

Das Unterlassen der neuerlichen Ausschreibung zementiere den – unionsrechtswidrigen – Rechtszustand, der vor der sogenannten Engelmann-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2010 bestand. Der EuGH kippte damals das Glücksspielmonopol, indem er entschied, dass die bis dahin stets freihändig an den Casinos-Austria-Konzern vergebenen Glücksspiellizenzen EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Zum Zug gekommen sind seither wieder nur die zu einem Teil dem Staat gehörenden Casinos Austria.

Die Gutachter vermissen zudem eine kohärente Rechtfertigung dafür, warum es nur eine Online-Glücksspiellizenz (diese hängt an der Lotterielizenz des Casinos-Austria-Konzerns), aber eine nicht begrenzte Zahl an Sportwettlizenzen gibt. “Der Unterschied lässt sich insbesondere mit Argumenten des Spielerschutzes nicht begründen.” Es fehlten vom Staat beauftragte empirische Studien zur Suchtgefährdung der jeweiligen Spielarten.

Casinos Austria VLT-Automaten stehen in „Verbotsländern“

Was auch nicht gehe: Dass der Casinos-Austria-Konzern Video Lottery Terminals (VLT) in jenen Bundesländern aufstellen darf, die Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten verboten haben, ja diese VLT-Automaten (“WINWIN”-Spielhallen, Anm.) sogar überwiegend in “Verbotsländern” stehen. “Bei Glücksspielautomaten und VLTs handelt es sich mit Blick auf Spielangebot, Spielverlauf, Spielerschutz, Abgaben und technische Abwicklung um nahezu identische Spielformen. VLTs laden damit zu einem Ausweichen der Spieler und einer Umgehung des Automatenverbots geradezu ein”, konstatieren die Rechtswissenschafter.

Casinos Austria: Staat profitiert an Spielern

Rivalen der Casinos Austria monieren die Rolle des Staates beim Thema Glücksspiel schon seit langer Zeit: die Republik muss einerseits für Spielerschutz sorgen und ist für die Vergabe von Lizenzen zuständig, anderseits ist sie an den Casinos beteiligt und profitiert daher finanziell (via Steuern und Dividende), wenn bei diesen viel gezockt wird.

Nach Meinung der deutschen Professoren ist Österreich verpflichtet, für Rechtssicherheit zu sorgen und eine EU-rechtskonforme Rechtslage herzustellen. Andernfalls drohten der Republik staatshaftungsrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung von Unionsrecht.

Österreichisches Glücksspiel-Monopol unionsrechtswidrig?

“Das Gutachten belegt klar und deutlich die Unionsrechtswidrigkeit des österreichischen Glücksspielmonopols und bestätigt damit eine Tatsache, auf die wir seit vielen Jahren hinweisen: Online-Anbieter, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU lizenziert sind, dürfen auch in Österreich anbieten”, so Claus Retschitzegger, Präsident der OVWG und Sprecher von bet-at-home. “Wir begrüßen das ausdrücklich, denn die Anbieter bringen viel Wertschöpfung und unzählige IT-Arbeitsplätze nach Österreich.”

(apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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