Donnerstag, April 25, 2024

Unter Wasser schmusen erlaubt: Neue Corona-Verordnung

Neue Corona-Verordnung

Die neue Corona-Verordnung von Gesundheitsminister Anschober kommt verspätet – und sorgt diesmal für verhältnismäßig wenig Unklarheiten, aber umso mehr Ärger. Gute Nachrichten gibt’s für Wasserratten und Gläubige.

Wien, 23. Oktober 2020 | Die neue Verordnung von Minister Rudolf Anschober (Grüne) ist nicht die erste, die für Ärger und Verwirrung sorgt. In der Coronakrise ist es nicht das erste Mal, dass eine Verordnung im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert wurde, noch bevor sie in Kraft treten sollte.

Die Verordnung war zudem für heute Freitag angekündigt, ihr Inkrafttreten wurde aber kurzfristig auf Sonntag, 0:00 Uhr verschoben – zum Ärger vieler Veranstalter und Unternehmer, die sich bereits auf Freitag vorbereitet hatten. Unter den betroffenen Veranstaltern ist zum Beispiel die Austria Wien, die ihr Fußball-Match nun doch vor 3.000 Zuschauern machen kann, mit Blick auf die Verordnung aber nur 1.500 Karten verkauft hat. Ein organisatorischer Kraftakt:

Markus Kraetschmer, Vorstand des FK Austria Wien, twittert über die kurzfristig verschobene Verordnung.

Abstand & Maske – Face-Shields nicht verboten

Wenig überraschend gilt mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ein Mindestabstand an öffentlichen Orten im Freien: Wer nicht im gleichen Haushalt wohnt, muss einen Meter Abstand halten. Indoor gilt zusätzlich Maskenpflicht an öffentlichen Orten.

In Massenbeförderungsmitteln und den umgebenden Stationen kann von der Abstandsregel abgesehen werden, wenn der Abstand „auf Grund der Anzahl der Fahrgäste“ nicht eingehalten werden kann. Das von zahlreichen Medien kolportierte Verbot von Face-Shields ist in der neuen Verordnung nicht zu finden.

Alkoholverbot nach Sperrstund‘?

Neu ist das Verbot, Alkohol nach der Sperrstunde an öffentlichen Orten zu konsumieren, wenn sich im Umkreis von 50 Metern ein Gastronomiebetrieb befindet.

„Nach der Sperrstunde dürfen im Umkreis von 50 Metern um Betriebsstätten der Gastgewerbe keine alkoholischen Getränke konsumiert werden“,

sieht die Anschober-Verordnung vor. Ausnahme sind Massenbeförderungsmittel und damit zum Beispiel der Zug: gemütliches Biertrinken im Waggon neben dem Speisewagen bleibt somit erlaubt.

Auch Kontaktsport bleibt möglich

Sport – auch Kontaktsport – bleibt weiterhin möglich, nur ist ein Covid-19-Präventionskonzept des Betreibers oder Vereins erforderlich.

Maskenpflicht ist bei der Sportausübung nicht notwendig, bei Kontaktsportarten ist ebensowenig ein Sicherheitsabstand erforderlich.

Personenbeschränkungen für Veranstaltungen und Gastro

Ins Wirtshaus und andere Gastgewerbe-Betriebe dürfen indoor maximal sechs Personen einer Gruppe, outdoor maximal zwölf Personen. Betriebe mit mehr als 50 Sitzplätzen brauchen einen Covid-19 Beauftragten, außerdem ein Covid-19-Präventionskonzept.

Für Veranstaltungen gilt ab Sonntag: Höchstens sechs Personen indoor, maximal 12 Personen outdoor. Bei Veranstaltungen mit fix zugewiesenen Sitzplätzen gilt indoor eine Höchstgrenze von 1.000, outdoor von 1.500 Personen.

Ein Covid-19-Sicherheitskonzept braucht es für Veranstaltungen mit über 50 Personen sowie in Gastronomiebetrieben mit mehr als 50 Sitzplätzen.

Taucher und Gläubige ausgenommen

Sehr klar geregelt ist vor allem eines: Die Ausnahmen der Verordnung. Wer sich trotz Abstandsregel an einem öffentlichen Ort näherkommen möchte, kann dies getrost im nahegelegenen Springbrunnen tun: Unter Wasser gilt zumindest die Abstandsregel nicht. Wie es dort wohl mit dem Maskentragen ist?

Auch, „wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert“, muss kein Abstand eingehalten werden. Sex-Orgien im religiösen Umfeld, wie ZackZack berichtete, dürfte damit auch unter der neuen Verordnung nichts im Wege stehen.

Umfrage: 55 Prozent finden, Regierung hat Corona-Situation nicht im Griff

Wenig verwunderlich ist angesichts des derzeitigen Verordnungs-Chaos die aktuelle Umfrage von “Research Affairs”.

55 Prozent der Österreicher finden laut Umfrage, die Regierung habe die Lage rund um Corona nicht oder eher nicht im Griff.

(lb)

Titelbild: APA Picturedesk

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