Donnerstag, März 28, 2024

Wer darf ein Journalist sein? Der Auslieferungsprozess von Julian Assange – Akt 3

Der Auslieferungsprozess von Julian Assange – Akt 3

Die USA wollen, dass Julian Assange ausgeliefert wird. Der Vorwurf lautet unter anderem: Beihilfe zur Spionage und Anstiftung zum Geheimnisverrat. Assange drohen 175 Jahre Haft – oder gar die Todesstrafe. Der Prozess in London hat begonnen, ZackZack rekonstruiert Tag 3 eines Theaterstücks.

London, 24. Oktober 2020 | Der dritte Tag beginnt mit der Aussage von Paul Rogers, einem Politikwissenschaftler, spezialisiert auf Sicherheitsthemen. Rogers macht klar, dass Julian Assange selbstverständlich politisch agiere und auch als politischer Gegner der aktuellen US-Regierung wahrgenommen werden will. Er sei aber aus Sicht von Rogers kein Feind der USA, sondern ausschließlich der Regierungspolitik.

Im Dienste der Öffentlichkeit

Durch die Veröffentlichungen, die auf Wikileaks zu den Kriegen in Afghanistan und dem Irak erschienen sind, habe sich die offizielle Erfolgs-Propaganda als falsch herausgestellt, sagt Rogers. Es seien dabei auch Details ans Tageslicht gekommen, die sonst nirgends verfügbar oder öffentlich seien. Somit habe Wikileaks auch dazu beigetragen, dass seither eine höhere öffentliche Aufmerksamkeit für Kriegsthemen herrsche, und dass Transparenz und klare Verantwortlichkeit zu einer verbesserten Lage bei Menschenrechten und Demokratie führen würden.

Die Aussage von Rogers steht diametral der Anklage gegenüber, die in Assange einen gefährlichen Feind der USA sieht. Der Prozess, gerade mit Blick auf die Feindseligkeit im Saal, ist für Beobachter exemplarisch für die aktuelle Politik in den gespaltenen USA.

Ein politisches Verfahren

Ankläger Lewis zeigt das auch abermals in seinem Kreuzverhör und fragt den Zeugen, was denn explizit politische Meinungen seien und ob alle Journalisten politische Meinungen ausdrücken würden. Er versucht immer wieder, den Zeugen zu einer Aussage zu drängen, die Assanges Verhalten als kriminell und nicht polit-aktivistisch zu bewerten.

Damit hat er wenig Erfolg: Der Zeuge bleibt dabei und führt als Beleg an, dass unter Obama keine Verfolgung von Assange vorgenommen wurde, sondern erst nach der Amtsübernahme durch Trump, wobei sich die Beweise nicht geändert hätten. Die Anklage sei, so Rogers, im Justizministerium vorbereitet und geschrieben worden, und das sei bekanntermaßen ein hochpolitisches Haus. Deshalb müssten auch die negativen Äußerungen von hochrangigen Politikern über Julian Assange im Rahmen des Auslieferungsprozesses in Betracht gezogen werden.

Magistrate Vanessa Baraitser (Richterin)

Julian Paul Assange (Angeklagter)

William Barr (Justizminister USA)

Gordon Kromberg (Staatsanwalt)

Clair Dobbin (Anklägerin)

James Lewis (Ankläger)

Edward Fitzgerald (Verteidiger)

Mark Summers (Verteidiger)

Wer darf Journalist sein?

Der nächste Zeuge ist Trevor Timm, Mitbegründer der Stiftung „Freedom of the Press“. Timm berichtet über technische Entwicklungen, die es in den letzten Jahren erlaubt hätten, dass Quellen an Journalisten anonym und geschützt Dokumente übermitteln können. Ein riesiger Fortschritt. Zum Beginn von Wikileaks waren solche Systeme noch nicht verfügbar, aber derzeit verwenden sehr viele große Medienorganisationen, wie „New York Times“ oder „Washington Post“, solche Systeme und gehen auch aktiv auf Quellen zu, um zu internen, für die Öffentlichkeit relevanten Dokumenten von Regierungen zu gelangen.

Die Anklage ist für Timm ein Angriff auf investigative Journalisten im Bereich des Militärs und der nationalen Sicherheit. James Lewis lässt sich erwartungsgemäß nicht davon beeindrucken und meint, der Zeuge übertreibe und rede einen „War on Journalism“ herbei, wobei doch das Justizministerium der USA darauf hingewiesen habe, dass es Julian Assange nicht als Journalisten anerkenne. Man würde nämlich keine Journalisten verfolgen. Timm ist irritiert und entgegnet, dass die Pressefreiheit, wie im ersten Verfassungszusatz garantiert, jeden schütze – nicht nur Journalisten. Deshalb sei es irrelevant, ob Assange als Journalist anerkannt werde, obwohl er sich sehr wohl journalistisch betätigt habe.

Lewis spult derweil sein übliches Programm ab und will immer wieder auf den Vorwurf des Geheimnisverrats und die Gefährdung des Lebens von Agenten abstellen.

Die Sitzung wird beendet, der Prozess vertagt. Am nächsten Tag wird bekannt, dass eine Person im Gerichtssaal mit Corona infiziert ist. Daher wird die Verhandlung erst mit einigen Tagen Verzögerung fortgesetzt, bis alle negativ getestet sind.

Lesen Sie nächsten Samstag den Bericht von Tag 4 eines der wichtigsten Prozesse der letzten Jahrzehnte.

(red)

Die Quellen für diesen Bericht sind Live-Tweets verschiedener Personen auf Twitter und die Blog-Einträge des früheren Diplomaten und Menschenrechtsaktivisten Craig Murray.

Titelbild: APA Picturedesk

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