Freitag, März 29, 2024

Blankes Entsetzen über türkis-grüne Uni-Novelle – „Mit Höchstgeschwindigkeit gegen die Wand“

„Mit Höchstgeschwindigkeit gegen die Wand“

Helle Aufregung rund um die geplante Änderung von Türkis-Grün für das Universitätsgesetz. Für berufstätige oder betreuungspflichtige Studierende könnte der Universitätsabschluss ein Ding der Unmöglichkeit werden. Von der ÖH hagelt es Kritik.

 

Wien, 28. Oktober 2020 | Neue Uni-Pläne der türkis-grünen Regierung sorgen für breite Empörung. Der APA vorliegende Unterlagen über eine Novelle des Universitätsgesetzes sollen demnächst in Begutachtung gehen. Dabei sollen Studierende 16 ECTS-Punkte pro Studienjahr erbringen müssen, ansonsten ist die Studienzulassung weg. Die Regelung soll zudem nicht pro Student, sondern pro Studium gelten. Wer mehrere Studien belegt, muss also in allen die nötige Mindestleistung erbringen – sonst erlischt die Zulassung in jenen Fächern, in denen sie nicht erreicht wurde.

“Cooling-Off-Phase” abgeschafft

Eine Ausnahme bildet im ersten Jahr die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP): die Absolvierung reicht hier, um nicht die Zulassung zu verlieren. Die „Cooling-Off-Phase“ für die STEOP soll jedoch abgeschafft werden: wird die STEOP nicht erfolgreich durchlaufen, kann dasselbe Studium nicht mehr belegt werden. Damit soll die gleiche Regelung gelten wie für jede andere Prüfung. Bisher konnte nach einem Scheitern in der STEOP zwei Semester gewartet und anschließend das gleiche Studium erneut belegt werden.

Momentan sind die Studienpläne so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird.

Stichtag für das Erreichen der nötigen Studienleistungen für das am 1. Oktober beginnende Studienjahr soll jeweils der 30. September des nächsten Jahres sein. Vor einem Erlöschen der Zulassung muss die jeweilige Uni aber davor mehrfach warnen und Unterstützungsleistungen anbieten.

Politische Rektorenbestellungen

Als Ausgleich wird die Beurlaubung von Studenten erleichtert. Diese ist derzeit nur aus wichtigem Grund wie Schwangerschaft oder Krankheit möglich. Künftig soll zusätzlich bis zur Erreichung der 100 ECTS-Punkte auch eine Beurlaubung ohne Grund für zwei Semester möglich sein. Im “Urlaub” muss die geforderte Studienleistung dann nicht erbracht werden.

Politisch heikel: Senate dürften bei der Wiederbestellung von Rektoren Kompetenzen zugunsten der politisch besetzten Uni-Räte verlieren, die dadurch an Einfluss gewinnen. Weiters sollen Plagiate nach 30 Jahren verjähren – eine echte Bombe für alle gewissenhaften Absolventen und eine Entlastung für Titelerschleicher.

Breite Empörung bei ÖH

Kritik hagelt es von der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) und Studienvertretern. Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) zeigen sich in einer Aussendung entsetzt: “Wir Studierende arbeiten und haben Betreuungspflichten. Uns durch Pflicht-ECTS oder den Wegfall der Cooling-Off Phase zum Studienbeginn systematisch vom Bildungssystem auszuschließen ist inakzeptabel!“

Die ÖH Uni Salzburg richtet sich an Wissenschaftsminister Heinz Faßmann, er solle im Studienrecht auf Studierende nicht vergessen. In Hinblick auf die drohende Exmatrikulation von berufstätigen oder betreuungsverpflichteten Studenten meint die ÖH: „Eine solche Maßnahme ist sozial selektiv und erhöht den Leistungsdruck auf die Studierenden massiv. Dies wird dazu führen, dass Studierende ein Privileg für wenige wird“. Von der ÖH der TU Wien sieht man das Bildungssystem „mit Höchstgeschwindigkeit gegen die Wand“ gefahren.

(apa/bf)

Titelbild: APA Picturedesk

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