Donnerstag, März 28, 2024

Kuchl wieder frei – War Quarantäne wirklich nötig?

War Quarantäne wirklich nötig?

Nach zwei Wochen Quarantäne hat Kuchl 4 Covid-19-Fälle mehr als davor, zwischenzeitlich stand man bei 131 positiv getesteten Personen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind jedoch noch nicht in Zahlen zu gießen. Entschädigungen für Betriebe gibt es aktuell nicht.

Wien, 04. November 2020 | Mitte Oktober stellte das Land Salzburg die Gemeinde Kuchl unter Quarantäne. Damals waren 82 Personen der Gemeinde mit rund 7.300 Einwohnern positiv auf SARS-CoV2 getestet. Nach einer zweiwöchigen Quarantäne und einem zwischenzeitlichen Peak bei 131 hält man bei 86 Fällen an positiv Getesteten.

Covid-Zahlen weiter auf ähnlichem Niveau

Der Kuchler Bürgermeister zeigte sich indes zufrieden. Zwischenzeitlich seien 131 Kuchler positiv getestet gewesen, mittlerweile habe man die Kurve gesenkt. Man stehe nun ähnlich da wie die anderen Salzburger Gemeinden. Wichtig sei gewesen, dass sich einerseits Ortsfremde in Kuchl nicht angesteckt hätten. Zudem habe man durch die Quarantäne auch unterbunden, dass Kuchler das Virus außerhalb ihrer Gemeinde verbreiten.

Für das Land Salzburg zeige die Kurve, „dass die getroffenen Maßnahmen gewirkt“ hätten, schreibt man in einer Aussendung. Dass die Zahlen in Kuchl nun zurückgegangen seien, werte man „als Erfolgserlebnis.“ Der Pressesprecher von Gesundheitslandesrat Christian Stöckl (ÖVP) hatte der Aussendung von letzter Woche im Gespräch mit ZackZack nichts hinzuzufügen.

Das Infektionsgeschehen in Kuchl. Screenshot: Land Salzburg.

War der Glassturz über Kuchl verfassungskonform? Verfassungsexperte Heinz Mayer glaubt, dass die lokale Quarantäne mit der Verfassung im Einklang stehen dürfte. Auch Artikel 4, den manch einer anführte, um das mögliche verfassungswidrige Vorgehen des Landes zu untermauern, sieht Mayer nicht als Problem.

Verfassungskonforme Quarantäne?

Artikel 4 komme hier wohl nicht zur Anwendung, meint Mayer. Es gehe darin um wirtschaftliche Beschränkungen. Zudem beziehe sich der Artikel 4 auf die Geburtsstunden der Ersten Republik, weshalb er aber auch relativ „unbekanntes Terrain“ sei. In Kuchl habe es sich jedenfalls nicht unmittelbar um eine wirtschaftliche Beschränkung gehandelt, so der Verfassungsexperte zu ZackZack.

Artikel 4 von Österreichs Verfassung.

Eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof könnte dazu führen, dass Artikel 4 ins 21. Jahrhundert geholt wird. Denn dann müsste der VfGH klären, ob die Kuchl-Quarantäne tatsächlich verfassungskonform war.

Auswirkungen noch nicht absehbar

Solch eine Beschwerde könnte für so manch Kuchler Unternehmer durchaus attraktiv sein. Bisher gibt es keinen Plan vonseiten des Landes Salzburg, ob geschädigte Betriebe Schadensersatz einholen können.

„Da wird man sich wohl noch einmal zusammensetzen müssen“, kommentiert Kuchl-Bürgermeister Freylinger, wohl mit Blick Richtung Landeshauptmann Winfried Haslauer. Freylinger hoffe, dass sich der wirtschaftliche Schade in Grenzen gehalten hat. „Aber genaue Zahlen können wir aktuell noch nicht sagen.“

(ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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