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Kickl zeigt Nehammers Beamte an – Nehammers Schuld

Nehammers Schuld

Kickl ist schuld. Mit dieser Pirouette versuchte Innenminister Nehammer, nach dem Auffliegen des Totalversagens seiner Verfassungsschützer seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Jetzt dreht Kickl den Spieß um. Sein Generalsekretär Michael Schnedlitz hat bei der WKStA Anzeige wegen Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit dem Allerseelen-Anschlag erstattet. Dazu belasten immer mehr Details Nehammer und seine Pannen-Polizisten.

 

 

Wien, 07. November 2020 | Der Schlüsselsatz der FPÖ-Anzeige gegen unbekannte Täter lautet:

Faksimile Anzeige.

Vom Bundeskriminalamt bis zum Verfassungsschutz hätten Nehammers Beamte jeden Hinweis darauf, dass ein verurteilter islamistischer Terrorist seine Djihadisten-Kameraden wieder in einer salafistischen Moschee trifft, geheime Treffen mit ausländischen Djihadisten abhält, eine Kalaschnikow besitzt und sich dafür Munition beschaffen will, sofort dem Staatsanwalt in Form einer Anzeige weitergeben müssen. Parallel dazu hätten sie alle informieren müssen: den Direktor des Bundeskriminalamtes, den Direktor des Verfassungsschutzes, den Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit und den Innenminister selbst.

Das Versagen der Beamten

Was hätten die Beamten von BK und BVT im Detail tun müssen?

  • Nach § 78 der Strafprozessordnung hätte sie beim Verdacht einer Straftat Anzeige erstatten müssen. Das ist nicht erfolgt.
  • Nach § 2 der Strafprozessordnung hätten sie selbst den Anfangsverdacht verfolgen müssen. Das ist nicht erfolgt.

Die wichtigste Bestimmung steht aber in § 100 StPO. Dort sind die „Berichte“ der Kriminalpolizei an die Staatsanwaltschaft geregelt:

Am 23. Juli 2020 erhielt das Bundeskriminalamt vom slowakischen Geheimdienst NAKA die Information, dass zwei Männer aus Wien am 21. Juli versucht hätten, Kalaschnikow-Munition in Bratislava zu kaufen. Dem Bericht lagen Bilder der Überwachungskameras bei. Das BK leitete Bericht und Bilder umgehend an das BVT weiter. Dort identifizierten die Beamten einen der Männer: Kujtim F., den späteren Terroristen.

Spätestens am 1. August 2020 hätte das BVT der Staatsanwaltschaft berichten müssen, dass der Djhadist, der auf Bewährung auf freiem Fuß ist, das nützt, um Munition für eine Kalaschnikow zu kaufen. Da Kujtim F. damit eindeutig gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hatte und offensichtlich einen bewaffneten Anschlag vorbereitete, hätte er verhaftet werden müssen.

Dieser zwingend vorgeschriebene Bericht ist ebenso nie erfolgt wie die rechtzeitige Verhaftung.

Am 10. September 2020 wurde die NAKA vom Bundeskriminalamt informiert, dass einer der beiden Munitionskäufer als der wegen Terrorismus verurteilte Kujtim F. identifiziert worden war. In dieser Information findet sich auch ein Hinweis auf Arijanit F., einen zweiten Djihadisten im Netzwerk der Melit Ibrahim-Moschee in Wien Ottakring. Aber es blieb bei der Information an den slowakischen Dienst. Der Staatsanwaltschaft in Wien wurde auch diese Information vorenthalten.

Noch am Tag des Anschlages stellte das BVT der Staatsanwaltschaft für die geplanten Verhaftungen und Hausdurchsuchungen eine Liste mit zwölf mutmaßlichen Komplizen aus dem Terror-Netzwerk zur Verfügung. Das BVT verfügte also zum Zeitpunkt des Anschlags nicht nur über den Hinweis auf eine Kalaschnikow, den versuchten Munitionskauf, das Treffen mit deutschen Djihadisten und die andauernden Treffen in der Djihad-Moschee, es kannte auch zwölf mögliche Komplizen eines verurteilten Terroristen, der keinen einzigen von ihnen treffen durfte.

Über dieses Netzwerk ist der Staatsanwaltschaft erst nach dem Anschlag berichtet worden.

Das Versagen des Innenministers

Heute ist klar: Das gesetzwidrige Verhalten der zuständigen Beamten im Innenministerium hat dazu geführt, dass der Mord an vier Personen nicht verhindert wurde.

Wochen vor dem vierfachen Mord musste das Innenministerium wissen, dass ein terroristisches Netzwerk einen Anschlag vorbereitete. Die Schuld an den Morden liegt beim Täter und bei den Beamten, die sie nicht durch rechtzeitige Anzeigen verhindert haben. Deshalb ist das Innenministerium jetzt ein Fall für den Staatsanwalt.

Herbert Kickl zu ZackZack:

„Hätte man diese Anzeige nicht verabsäumt, wäre der spätere Attentäter aus dem Verkehr gezogen worden, noch bevor er eine Blutspur durch die Wiener Innenstadt ziehen hätte können.“

Kickl kann jetzt einmal selbst einen Innenminister zum Rücktritt auffordern: „ÖVP-Innenminister Nehammer trägt die politische Verantwortung und muss zurücktreten.“

Wer war wann informiert?

Aber wer sind die „unbekannten Täter“ im Innenministerium, gegen die jetzt ermittelt werden muss? Das hängt von der Antwort auf eine Frage ab: Wer war wann informiert?

  • Wann wurde der Direktor des BVT informiert?
  • Wann wurde der Direktor des BK informiert?
  • Wann wurde der Leiter des LV Wien informiert?
  • Wann wurde der Wiener Polizeipräsident informiert?
  • Wann wurde der Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit informiert?
  • Und ab wann wusste der Innenminister Bescheid?

Derzeit nützt Karl Nehammer das tödliche Versagen des Verfassungsschutzes noch für Parteipolitik. Der SPÖ-nahe Leiter des LV Wien muss gehen, die ÖVP-Männer im BVT sind auf ihren Sesseln angeschraubt.

Aber die WKStA steht nicht auf der türkisen Gefolgsliste. Auch das ist Nehammers Problem.

(pp)

Titelbild: APA Picturedesk

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