Freitag, April 19, 2024

Verdacht gegen Hofer: “Verbrechen der Bestechlichkeit”

FPÖ-Chef Norbert Hofer ist Beschuldigter im CASAG-Verfahren. Der Staatsanwalt wirft ihm „Bestechlichkeit“ vor. Hofer soll einem Spender ein ASFINAG-Aufsichtsratsmandat zugeschanzt haben. Jetzt nimmt die WKStA Hofer ins Visier: mit einer Ermittlungsanordnung und einem Amtshilfeersuchen. Hofers Glück: Wegen Corona bleibt ihm eine Einvernahme als Beschuldigter noch im November erspart.

 

Wien, 17. November 2020 | Am 28. Oktober 2020 unterschreibt Oberstaatsanwalt Matthias Purkart eine Ermittlungsanordnung an die SOKO Tape. Punkt h) betrifft die Ladung des Parteiobmanns der FPÖ, Norbert Hofer, „als Beschuldigter“.

Faksimile ZackZack (Kopf, Vernehmung, Ermittlungsmaßnahmen).

Worum geht es? Die Antwort darauf findet sich in der Ordnungsnummer 996 des CASAG-Akts der WKStA. Die Staatsanwaltschaft wirft Hofer vor, er habe „in seiner Funktion als Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (…) als Amtsträger (…) im Jahr 2018 für die pflichtwidrige Vornahme von Amtsgeschäften einen Vorteil in einem 3.000 Euro übersteigenden Wert (…) angenommen.

Faksimile ZackZack (Verdacht).

Unterstützung aus Hofers Kabinett

Am 2. März 2018 wurde Siegfried Stieglitz als Aufsichtsrat der ASFINAG bestellt. Einen Tag davor beauftragte Hofer einen Vertrauensmann mit seiner Vertretung für die Eigentümerin, die Republik Österreich. Die WKStA weiß inzwischen, was davor passiert ist: „Aus den bisherigen Ermittlungsergebnissen ist ersichtlich, dass Dr. Stieglitz von den (damaligen) Mitarbeitern von Minister Hofer, nämlich Rene S., Mag. Andreas R. und Mag. Hartwig H. unterstützt wurde.“

Faksimile (Unterstützung Kabinett).

Die WKStA fordert Hofers ehemaliges Ministerium jetzt auf, alle E-Mails, Aktennotizen, Terminkalender, PCs, Laptops und andere Dokumente zu übermitteln. Dabei legt sie besonderen Wert auf die „formelle und informelle Kommunikation mit Hofer sowie seinen Kabinettsmitarbeitern sowie der zuständigen Fachabteilung“.

Hofer hat allerdings Glück im Unglück. Am 2. November 2020 teilt das Büro für Organisierte Kriminalität im Bundeskriminalamt dem Staatsanwalt mit, dass COVID auch die Ermittlungen gegen Strache und Hofer verzögert: „Es wird daher im Monat November von allen Einvernahmen Abstand genommen sowie der Parteienverkehr gänzlich eingestellt.“

Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

(red)

Titelbild: APA Picturedesk

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