Samstag, April 13, 2024

Kein Waffenverbot für Wien-Attentäter? Innenministerium: “Irrelevant”

Innenministerium: “Irrelevant”

Der Attentäter vom 2. November saß wegen Terrorismus im Gefängnis. Durfte er nach seiner Freilassung legal Waffen kaufen? Das Innenministerium findet die Frage nicht wichtig.

 

Wien, 18. November 2020 | Am 05. Dezember 2019 wurde der spätere Attentäter von Wien aus der Haft entlassen. Zwei Drittel seiner Strafe von 22 Monaten wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation und in einer Terrorvereinigung hatte der IS-Terrorist abgesessen. In der restlichen Zeit hatte er Bewährungsauflagen zu erfüllen, an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen. Verhängten die Behörden auch ein Waffenverbot über den Täter, oder durfte der verurteilte Terrorist in Österreich legal Waffen kaufen?

Vieles deutet darauf hin, dass niemand daran gedacht hatte, dem Attentäter zu verbieten, Waffen zu kaufen. Zuständig für die Verhängung eines Waffenverbots ist die jeweilige Landespolizeidirektion. Sie untersteht dem Innenministerium. Laut Waffengesetz muss ein Verbot über eine Person verhängt werden, „wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dieser Mensch durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte.“

Ministerium hält Frage nach Waffenverbot für „irrelevant“

Ob das im Fall des Attentäters geschehen ist, will die Landespolizeidirektion auf Anfrage nicht verraten. Sie verweist auf das Innenministerium. Auch dieses will sich nicht direkt zur Frage äußern. Nur soviel: Die Frage nach einem Waffenverbot sei „irrelevant“, weil die Tatwaffe vom 02. November ohnehin illegal war. Auch nach wochenlangem Nachfragen will das Innenministerium trotz gesetzlicher Auskunftspflicht nicht sagen, ob die Behörde vergessen hat, über einen verurteilten IS-Terroristen ein Waffenverbot zu verhängen.

NEOS-Abgeordneter Douglas Hoyos will nun per Parlamentarischer Anfrage an Innenminister Karl Nehammer wissen, ob ein Waffenverbot verhängt wurde. Dass dem wohl nicht so war, ist für Hoyos eindeutig “illegal”.

Der Allerseelen-Attentäter konnte sich wohl legal in jedem Waffengeschäft Österreichs mit Gewehren, Schrotflinten und – bei Beantragung einer Waffenbesitzkarte – auch Pistolen eindecken. Auch im aktuellen Corona-Lockdown dürfen Österreichs Waffengeschäfte übrigens geöffnet haben. Ansonsten gilt das eigentlich nur für Geschäfte, die der „Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“ dienen.

(tw)

Titelbild: APA Picturedesk

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