Freitag, März 29, 2024

„Aufgrund der aktuellen Verordnung des Ministers“ – Kostenlose anwaltliche Erstberatung ausgesetzt

Kostenlose anwaltliche Erstberatung ausgesetzt

Die kostenlose Erstberatung durch die Rechtsanwaltskammer ist „aufgrund der aktuellen Verordnung des Gesundheitsministers“ seit 3. November eingestellt. Der Präsident der Kammer plädiert derweil an die Polizei, im zweiten Lockdown zu ermahnen und nicht zu strafen.

 

Wien, 19. November 2020 | Der erste Lockdown im Frühjahr brachte Zehntausende rechtswidrige Strafen mit sich. Nun ist Österreich wieder im Lockdown. Die Polizei soll diesmal auf „Ermahnung statt auf Strafen“ setzen, plädierte die Rechtanwaltskammer an die Polizei, wenige Tage vor dem zweiten Lockdown.

“Aufgrund der Verordnung des Gesundheitsministers”

“Ich würde mir wünschen, dass die Politik klarer kommuniziert, weil nur, wenn die Bevölkerung das alles versteht, wird sie das auch akzeptieren”, sagte der Präsident der Rechtsanwaltskammer Rupert Wolff gegenüber der APA. Er kritisierte die irreführende Kommunikation der Bundesregierung. Sebastian Kurz hätte von „vier Gründen, das Haus zu verlassen“ gesprochen, in der Veordnung stehen allerdings mehr Gründe. ZackZack fragte nach, was nun genau in der Verordnung drinnen steht.

Auch die kostenlose Erstberatung durch die Rechtsanwaltskammer ist seit 3. November massiv erschwert.

„Aufgrund der aktuellen Verordnung des Gesundheitsministers in Zusammenhang mit dem Coronavirus“,

schreibt die Kammer,

„wird mit 3.11.2020 die erste anwaltliche Auskunft sowie das Klienten-Service vorübergehend bis auf Weiteres im allgemeinen Interesse eingestellt.“

Noch eine Chance vorhanden

Die Beratung in den Bezirksämtern musste ausgesetzt werden. Auch telefonische Auskunft ist nicht möglich.

Eine Chance für einen (kostenpflichtigen) Beratungstermin gibt es aber noch: in der Beratungsstelle der Rechtsanwaltskammer Wien im ersten Wiener Gemeindebezirk. Dort kann man sich unter Berücksichtigung der Covid-Maßnahmen per Videotool online von einem Anwalt beraten lassen.

Nach einer Online-Terminvergabe finden die Termine von Montag bis Mittwoch im Zeitraum von 17:00 bis 19:30 Uhr statt.
(ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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