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Corona: Recht auf Freistellung für Schwangere in Kontaktberufen

Corona

Schwangere in Kontaktberufen sollen ab Mitte Dezember das Recht auf Freistellung erhalten, sofern nicht Homeoffice oder andere Schutzmaßnahmen möglich sind. Schätzungen zu Folge sind rund 4.500 Frauen in Österreich betroffen.

Wien, 26. November 2020 | Weil Schwangere nach neuesten Erkenntnissen zur Corona-Risikogruppe zählen, werden sie verstärkt geschützt. Arbeiten sie in Berufen mit Körperkontakt – also als Kindergärtnerin, Physiotherapeutin, Friseurin, Stylistin, Kosmetikerin, Piercerin oder Masseurin – werden sie ab Mitte Dezember ein Recht auf Freistellung haben. Arbeitgebern wird das fortbezahlte Entgelt ersetzt. Ein VP-Grün-Antrag dazu wird heute, Donnerstag, im Sozialausschuss beschlossen.

Fortgeschrittene Schwangerschaft: Risikogruppe

In der fortgeschrittenen Schwangerschaft – nicht in den ersten drei Monaten – besteht nach neuen medizinischen Erkenntnissen der ÖGGG (Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe) eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Infektion. Deshalb sollen Schwangere mit dem Anspruch auf Freistellung geschützt werden.

Schätzung: Rund 4.500 Schwangere betroffen

Betroffen sind nach Schätzung des Arbeitsministeriums rund 4.500 Schwangere in körpernahen Berufen, man rechnet mit rund 10 Mio. Euro pro Monat für den Entgelt-Kostenersatz. Von dem Antrag nicht umfasst sind Selbstständige, mit dem für ihren Mutterschutz zuständigen Sozialministerium würden aber bereits Gespräche geführt, hieß es in einem Statement Aschbachers. Umfasst sind aber alle Arbeiterinnen und Angestellten, Bundesbedienstete, Landarbeiterinnen und Freie Dienstnehmerinnen.

Maßnahme bis März 2021 befristet

Für sie wird ab Mitte Dezember – die Regelung tritt nach dem Beschluss im Nationalrat (10./11. Dezember) und Bundesrat (16./17. Dezember) in Kraft – zunächst geprüft, ob andere Schutzmaßnahmen getroffen werden können oder Homeoffice möglich ist. Wenn nicht, ist die Freistellung möglich. Die Maßnahme ist, wie alle Covid-Regelungen, vorläufig bis März 2021 befristet. Danach wird die Lage evaluiert.

(apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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