Donnerstag, März 28, 2024

Verordnung wird am Freitag verschärft – SPÖ-Pensionisten warnen vor “Wegsperren”

SPÖ-Pensionisten warnen vor “Wegsperren”

Heute wurde bekannt: Die von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegte Korrektur der Notmaßnahmenverordnung tritt ab Freitag in Kraft. Sie verschärft die ohnehin strikten Ausgangsregelungen und lenkt beim Waffenverkauf ein. Von der SPÖ kommt dennoch Kritik am “De-facto-Besuchsverbot von Großeltern oder Enkelkindern”.

Wien, 26. November 2020 | Die Corona-Ausgangsbeschränkungen wurden am Mittwoch im Hauptausschuss des Nationalrats korrigiert und bis zum 6. Dezember verlängert. Was bisher nur mündlich bzw. in der “rechtlichen Begründung” kommuniziert wurde, wird nun in die ab Freitag geltenden Version der Verordnung festgeschrieben. Auch die erlaubten Kontakte mit “engsten Angehörigen” wurden enger definiert.

Bezugspersonen müssen „physisch“ getroffen werden

Wie bisher bleibt die „Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“, wie der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder mit einzelnen engsten Angehörigen ein Grund, den eigenen privaten Wohnbereich verlassen zu dürfen. Jedoch wurden beim Punkt „engste Angehörige“ explizit die Eltern, Kinder und Geschwister in die Verordnung eingefügt.

Zudem wird festgehalten, dass man andere “einzelne wichtige Bezugspersonen” nur dann treffen darf, wenn man mit diesen auch bisher schon mehrmals wöchentlich “physischen” Kontakt gehabt hatte – es ist also nicht gestattet, Personen, mit denen man wochenlang nur telefonisch oder online (z.B. via Whatsapp) Kontakt hatte, während des Lockdowns persönlich zu treffen, heißt es.

…und was ist mit den Großeltern?

Der immer wieder thematisierte Kontakt zu den Großeltern oder anderen Verwandten scheint zwar generell untersagt. Das bestätigt Rechtsanwalt Florian Horn gegenüber ZackZack, der sich bereits zuvor gegenüber ZackZack zu den Ausgangsbeschränkungen geäußert hat. Gehören die Großeltern zu den wichtigen Bezugspersonen, so könne man sie aber weiterhin jedenfalls treffen. Auch darüber hinaus kann ein Treffen mit den Großeltern zu einem dringenden Bedürfnis zählen, selbst wenn dies nicht ausdrücklich in der Verordnung angeführt ist. Die angeführten Fälle sind nämlich nur beispielhaft. Sie schließen weitere wichtige Gründe nicht aus.

“Der Versuch, den Kontakt zu Familienangehörigen gänzlich zu beschränken wäre gesetzwidrig.”

Zudem fügt Florian Horn hinzu, das andere Familienkonstellationen, wie zum Beispiel Patchwork-Familien, gar nicht in der Verordnung berücksichtigt werden. Auch hier müsste man auf die allgemeine Bestimmung der wichtigen Bedürfnisse des Lebens zurückgreifen.

Von den Kontaktregeln sind nicht nur Besuche umfasst, auch der Aufenthalt im Freien wird explizit festgehalten. Wie schon bisher möglich soll es grundsätzlich erlaubt sein, betreuungsbedürftige Personen zu treffen beziehungsweise diese daheim zu helfen.

Grauzone Nikolaus-Gag

Beim Ausgangsgrund für berufliche Zwecke wird in einer “rechtlichen Begründung” zudem dargelegt, dass ehrenamtlichen Tätigkeiten weiter nachgegangen werden kann, darunter im Konkreten auch der umstrittene Nikolausbesuch, den Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) inszenierungsreif in Aussicht stellt. Es liege “unabhängig von der Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit dieser Tätigkeit ein zulässiger Ausgangsgrund vor”, wie es in einer Aussendung des Parlaments heißt.

Rechtsanwalt Florian Horn sieht das sehr kritisch. Die Verordnung würde hier viel zu wenig regeln:

“Es ist erstaunlich, dass die Verordnung da keine Sicherheit vorlegt. Bevor die Nikolos mehrere Haushalte besuchen, sollten sie sich vorher mit einem Schnelltest testen lassen. Ich würde hier sehr stark empfehlen, da sorgfältig zu sein”,

so Horn.

Regierung rudert bei Waffen zurück

Die Regierung hat offenbar “den Schuss gehört”. Das zuletzt stark kritisierte Offenhalten von Waffengeschäften soll enger geregelt werden: Künftig ist es nur mehr gestattet, Waffen und Waffenzubehör zu kaufen, sofern der Erwerb zu beruflichen Zwecken “zwingend unaufschiebbar erforderlich ist”.

Detailänderungen werden zudem bei den Betretungsverboten im Handel vorgenommen. So soll bei der Ausnahme für den Verkauf und die Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten klargestellt werden, dass es sich dabei insbesondere um Feuerlöscher, Schutzausrüstung, Leuchtmittel, Brennstoffe, Sicherungen, Salzstreumittel handelt. Körpernahe Dienstleistungen wie der Frisörbesuch im privaten Bereich werden zudem untersagt.

Klargestellt wird auch, dass Kinder und Schüler das Haus verlassen dürfen, um in Kindergärten oder Schulen zu gehen.

Ausnahmeregel: Massentests

Auch die Massentestungen finden einen Platz in der Verordnung: Unter die Ausnahmeregel, wonach man zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen raus darf, fällt demnach künftig auch die Durchführung einer “Testung auf COVID-19 im Rahmen von Screeningprogrammen”.

Regelung ist ein “Pfusch”

Die SPÖ-Pensionisten warnen derweil vor dem “Wegsperren” der Großeltern. Sie kritisieren die überarbeitete Verordnung zu den Ausgangsregeln von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) scharf. Diese sei “nicht durchdacht und nicht nachvollziehbar”, so der Präsident des Pensionistenverbandes, Peter Kostelka, am Donnerstag in einer Aussendung. Denn diese würde ein “De-facto-Besuchsverbot von Großeltern oder Enkelkindern” bedeuten.

“Großeltern gehen äußerst verantwortungsvoll mit ihrer eigenen Gesundheit um und auch mit jener ihrer Familien. Oma und Opa dürfen nicht weggesperrt werden! Diese Regelung ist ein Pfusch!”,

sagte der Präsident. Gleichzeitig betonte er, dass selbstverständlich der gesundheitliche Schutz immer an vorderster Stelle stehe.

Hier gibt es die gesamte Verordnung und dessen Änderung zu lesen.

(jz/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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