Donnerstag, April 25, 2024

Polizei darf an der Haustür klopfen – Lockdown-Verschärfung juristisch fragwürdig

Lockdown-Verschärfung juristisch fragwürdig

Ab heute tritt die türkis-grüne Verschärfung der Verordnung – ohne große PR-Show- in Kraft. Das hat einen Grund: Wie ZackZack am Donnerstag berichtete, will die Regierung den Kontakt während der Ausgangsbeschränkung noch weiter eingrenzen – und nun auch direkt in den privaten Raum eingreifen. Juristen zeigen sich skeptisch.

 

Wien, 27. November 2020 | Österreich ist im Rennen mit der Zeit. Während die Risikogruppe Corona fast ausgeliefert scheint und sich das Virus in den Pflegeheimen jeden Tag mehr ausbreitet, ist die Regierung mit Massentest-PR beschäftigt – und mit einer saftigen Verschärfung für den Privatbereich.

Dabei wird in vielen Berichten ein wichtiger Punkt übersehen: Die Polizei dürfte laut Verordnung in den Privatbereich eingreifen.

“Erstaunliche Differenzierung”

Wie bisher bleibt die „Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“, wie der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder mit einzelnen engsten Angehörigen ein Grund, den eigenen privaten Wohnbereich verlassen zu dürfen. Ebenso der Aufenthalt im Freien zur “körperlichen und psychischen Erholung”.

Jedoch wurde dem nun etwas hinzugefügt:

Aus der Sicht von Rechtsanwalt Florian Horn sei bereits das gesetzwidrig. Die Bestimmung schränke gegenüber den Mindestausnahmen des Covid-19-Maßnahmengesetzes zu stark ein, weil dort noch keine bestimmten Personenzahlen genannt seien.

Verfassungsrechtlich verletze es den Gleichheitssatz: “Wenn zwar eine Person eines Haushalts eine unbeschränkt hohe Anzahl von Personen eines anderes Haushaltes treffen darf, aber es trotzdem unzulässig ist, dass bloß zwei Personen eines Haushalts nicht zwei Personen eines anderen Haushalts treffen können, dann bestehe hier

“Keine sachliche Begründung für diese erstaunliche Differenzierung”,

erklärt Horn gegenüber ZackZack.

Polizei darf vorbei schauen

Hat die Polizei einen dringenden Verdacht, dass die Covid-Auflagen nicht eingehalten werden, dann dürfe sie an der Haustür klopfen. Dafür bräuchte es keine große Party. Eine kleine Zusammenkunft von einer Handvoll Menschen würde reichen, bestätigt Verfassungsjurist Heinz Mayer gegenüber ZackZack, „aber ob die Polizei das machen wird, das wird sie sich überlegen.“

Ob diese Verordnung gesetzeskonform ist, bezweifelt der Verfassungsexperte. Offenbar werden nun über Ausgangsbeschränkungen die privaten Räumlichkeiten reguliert, und „das wäre nicht zulässig“, so Mayer.

Auf ZackZack-Anfrage wollte die Landespolizeidirektion keine Auskunft geben: „Bitte wenden Sie sich ans Bundesinnenministerium“, hieß es. Das Innenministerium von Karl Nehammer (ÖVP) gab aber gar keine Auskunft.

(jz)

Titelbild: APA Picturedesk

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