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Macrons autoritäres Sicherheitsgesetz – Frankreich am Weg zur “illiberalen Demokratie”

Frankreich am Weg zur “illiberalen Demokratie”

Frankreich verlässt bis Jänner langsam den harten Lockdown, der Anfang Oktober in Kraft getreten ist. Ungeachtet der Situation aber gehen Zigtausende auf die Straße, um gegen das zu protestieren, was von vielen als Missachtung und Angriff auf Grundrechte durch die Regierung gesehen wird. Analyse aus Toulouse.

 

Georg Gassner aus Toulouse

Toulouse, 28. November 2020 | Derzeit lässt sich in fast allen gesellschaftlichen Bereichen Frankreichs Frustration und Groll feststellen. Etwa bei der von der Regierung erwirkten Lohnerhöhung bei Krankenpflegepersonal: um 150€ netto wurde bei den Gehältern nachgebessert. Die Regierung verschwieg aber den Umstand, dass das Gesamtbudget für das Gesundheitswesen nicht erhöht wurde.

Das Geld wurde anderswo eingespart, nämlich bei den Spitalsbetten: in der kurzen Zeit zwischen erster und zweiter Corona-Welle wurden in ganz Frankreich 17.000 Betten reduziert. Die Pflegebediensteten, die heute noch schwierigere Arbeitsbedingungen vorfinden als im Frühjahr, meldeten naturgemäß Proteste an.

Proteste: Mundtot machen und Niederknüppeln

Schlechte Bedingungen fanden sich auch in den Gymnasien und höheren Schulen: kaum Schutzausrüstung, volle Klassenzimmer. Als die Schüler manche Schulen besetzten, um auf diese Missstände aufmerksam zu machen, wurde ihnen mit harter Polizeipräsenz begegnet. Tränengas und Knüppel gegen die sogenannten „irrationalen Vandalen“ und eine 16-jährige Schülerin für über 48 Stunden in Schutzhaft.

Gerechtfertigt wird die Unterdrückung jeglichen Protests von offizieller Seite mit dem Verweis auf den Ausnahmezustand, der teilweise konstitutionell verankert wurde. Dazu kommen der „sanitäre Ausnahmezustand“ und ein „Sicherheitsausnahmezustand“ im Zuge eines Anschlags in Nizza Ende Oktober. In einem Ausnahmezustand bekommt die Exekutive weitgehende Zusatzbefugnisse, ihr Vorgehen wird weniger kontrolliert. Jetzt herrschen in Frankreich gewissermaßen 2 ½ Ausnahmezustände.

Als Zugabe zum harten Vorgehen der Exekutive griff die Regierung vor wenigen Wochen einen Gesetzesentwurf vom Jänner dieses Jahres wieder auf, nämlich das höchst umstrittene „umfassende Sicherheitsgesetz“ („loi sur la sécurité globale“). Seither stehen mehrere Demonstrationen pro Woche mit Tausenden von Teilnehmern in ganz Frankreich auf der Tagesordnung. Warum zieht dieses Gesetz so viel Empörung und Zorn auf sich?

Sicherheitshalber wird die Sicherheit ausgesetzt

Ursprünglich für Anfang Jänner 2020 vorbereitet, behandelt der Gesetzesvorschlag zur „umfassenden Sicherheit“ als seinen Kernpunkt die neue Verteilung polizeilicher und militärischer Befugnisse zwischen nationalen und kommunalen Autoritäten: so soll die kommunale Polizei nunmehr auch Kompetenzen der nationalen Polizei übernehmen. Da diese zusätzliche Arbeit die regionale Polizei, die dafür weder Ausbildung noch Personal hat, überlasten würde, erlaubt das neue Gesetz umfassendere Unterstützung durch private Sicherheitsfirmen. Sie und das private Sicherheitspersonal erhalten deutlich umfassendere Befugnisse zum Überwachen und Strafen. Die Neuregelung des sogenannten „Sicherheitskontinuums“ zwischen Staat und Gemeinden ist aber der relativ unproblematische Teil des Gesetzes. Es wurden nämlich von Innenminister Gérald Darmanin einige Artikel an dieses Gesetz angehängt, die den ausschlaggebenden Grund für die nun seit etwas mehr als drei Wochen anhaltenden Proteste bilden.

Stein des Anstoßes sind drei Artikel: einmal soll darin die rechtliche Grundlage für die Drohnenüberwachung von Demonstrationen, Umzügen und öffentlichen Versammlungen geschaffen werden. Die Überwachung geschieht zwar in manchen Städten wie Nizza bereits seit längerer Zeit, jedoch fehlte bis dato der legale Rahmen für dieses Vorgehen.

Der zweite umstrittene Punkt betrifft die Videoüberwachung im öffentlichen Raum. In vielen Innenstädten, nicht nur in Frankreich, werden schon seit längerer Zeit alle Passanten gefilmt. Jedoch werden diese Aufnahmen nicht lange aufbewahrt und sind nur schwer für die Sicherheitsbehörden zugänglich – der Schutz der Privatsphäre steht im Weg. Dem soll nun ein Ende gesetzt werden: das neue Gesetz sieht vor, dass die jeweiligen Aufzeichnungen länger gespeichert bleiben sollen und die polizeilichen Autoritäten leichter Zugriff erhalten. Darüber hinaus soll die Polizei die Erlaubnis bekommen, großflächig Gesichtserkennungsprogramme einzusetzen, um die Videoüberwachung „effizienter“ zu gestalten.

Als dritte und medial am lautesten diskutierte Neuerung kommt ein schwammig formuliertes Verbot des Filmens von Polizisten während des Einsatzes hinzu. Das Gesetz präzisiert, dass nicht das Filmen selbst, sondern nur das Aufnehmen und Verbreiten von Videos bestraft werden soll, wenn darin ein Polizeibeamter identifiziert werden kann und die Aufnahme mit der „Absicht der physischen oder psychischen Schädigung des Beamten“ erstellt wird. Das bedeutet, wenn ein Passant ein polizeiliches Vergehen filmt, ist dieser dazu verpflichtet, die Gesichter und andere Identifikationsmerkmale der Beamten unkenntlich zu machen, bevor das Video weiterverbreitet wird.

Jedoch ist dem Innenminister klar, dass die Absicht im Moment des Filmens nicht ersichtlich ist. Wenn ein Polizist also vermutet, dass er von einem Journalisten gefilmt wird und dass diese Person mit „feindseliger Absicht“ filmt, hat der Polizist nun das Recht, das Aufnahmegerät zu konfiszieren, die Aufnahmen zu zerstören und die Person in polizeiliches Gewahrsam zu nehmen. Wird danach die „feindselige Absicht“ erwiesen, kommt es zu einem Jahr Haft und 45.000 € Strafe.

Adieu, Pressefreiheit! Adieu, Zivilgesellschaft!

In diesem Zusammenhang brachte es der Filmemacher David Dufresne mit seinem Dokumentarfilm „Ein Land benimmt sich“ (Un pays qui se tient sage, 2020) zu einiger Bekanntheit. Der Film, der im Oktober in Frankreich erschien, besteht fast ausschließlich aus Amateur-Videoaufnahmen, die während der Gelbwestenproteste zwischen Herbst 2018 und Ende 2019 aufgenommen wurden und dort das polizeiliche Vorgehen schonungslos festhielten. In vielen Interviews sprach der Regisseur von einem neuen Kräfteverhältnis, das sich durch die Gegenüberwachung der Polizei durch die Zivilbevölkerung einstelle. Bisher war jegliches Bildmaterial immer nur aus der Perspektive des Staates an die Öffentlichkeit gelangt. Das habe sich in den letzten Jahren geändert.

Ein Land benimmt sich….

Glaubt man dieser Diagnose, dann erkennt man aber auch deutlich, worauf das neue Gesetz zielt: Einschränkung der Pressearbeit, Kontrolle des Informationsflusses, Bedrohung für unabhängige Beobachter. Selbst die Menschenrechtsbeauftragten der UNO melden Sorge an: es bestehe die Gefahr massiver Verletzungen der fundamentalen Grundrechte auf Privatsphäre, Versammlungs-, Rede- und Pressefreiheit.

Doch die Regierung und Präsident Emmanuel Macron ließen sich durch Kritik nicht irritieren: am 24. November konnte die Regierung mit den Stimmen der rechtskonservativen Républicains und der rechtsextremen Rassemblement National (früher Front National, Chefin Le Pen, Anm.) das Gesetz durch das Parlament winken. Im Jänner muss das Gesetz noch durch den Senat (in Österreich vergleichbar mit dem Bundesrat, Anm.) gehen, der aber mehrheitlich von Macrons Partei LREM gehalten wird, weshalb kaum mit Überraschungen zu rechnen ist.

Bis dahin werden die Proteste nicht abreißen. Ob sich die Regierung den Umbau Frankreichs in eine „illiberale Demokratie“ damit ausreden lassen wird, bleibt abzuwarten. Eine ruhige Vorweihnachtszeit wird aber niemandem vergönnt sein.

Titelbild: APA Picturedesk

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