Quelle: Twitter.
Nun ja, die gesamte Bundesregierung schließt ein Öffnen dieser Lokale kategorisch aus. Zur Erinnerung: Österreich ist im harten Lockdown, der Kurz zufolge durchaus noch verlängert werden könnte, auch die Gastronomie hat bis auf Weiteres geschlossen.
„Als AMS agieren wir auf Basis von Verordnungen oder Gesetzen und nicht medialen Äußerungen“,
schreibt Petra Draxl, Chefin des AMS Wien anhand der Causa Aprés-Ski. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz, denn die Regierung beschließt ja die Corona-Verordnungen – und will kein Aprés-Ski. Im Übrigen besagen auch die AMS-eigenen Regelungen, dass nur jene Beschäftigungen zumutbar sind, „die Ihre Gesundheit und Sittlichkeit nicht gefährden.“ Darüber lässt sich bei Krazy Känguruh und Co. natürlich trefflich streiten.
Offene Fragen, kaum Antworten, keine Zuständigkeiten
Wir haben beim Bundeskanzleramt, im Gesundheits- und Arbeitsministerium nachgefragt, bis Redaktionsschluss hat es aber keine Antwort gegeben. Aufschlussreich: Als das AMS zuletzt auf den Bund verwies – nämlich bei der Frage der umstrittenen Präsenzkurse, die auch im Voll-Lockdown durchgeführt werden –, spielte das zuständige Arbeitsministerium den Ball zurück ans AMS. Ähnliches kann auch diesmal erwartet werden.
Es bleiben offene Fragen: Hat das AMS am Ende gar keinen Überblick, welche Jobs es vermittelt? Oder hat es kein übertriebenes Interesse am Gesundheitsschutz, arbeitslos gewordene Menschen eben nicht an Aprés-Ski-Bars – laut Experten die „Virenschleudern“ schlechthin – zu vermitteln? Und: Wer trifft im AMS Entscheidungen, wenn man sich bei jedweder Gelegenheit wahlweise auf die Regierung, die Kursträger oder die jeweiligen Betriebe bezieht? Die Pressestelle des AMS Österreich hat dafür bisher keine erhellende Antwort parat.
Florian Bayer