Donnerstag, April 25, 2024

Ibiza-U-Ausschuss bekommt ganzes Video ungeschwärzt

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) muss dem Untersuchungsausschuss das gesamte Ibiza-Video vorlegen und zwar “ungeschwärzt”. Das hat der Verfassungsgerichtshof in einem Freitag veröffentlichten Erkenntnis entschieden. SPÖ, FPÖ, NEOS und auch die Grünen hatten sich an die Höchstrichter gewandt, weil der Ausschuss nur eine teils abgedeckte Version des Videos und geschwärzte Transkripte erhalten hatte. Dies war unzulässig, weil das Ministerium die Schwärzungen nicht begründete.

Wien, 04. Dezember 2020 | Die Oppositionsparteien SPÖ, NEOS und FPÖ, die sich gemeinsam mit den Grünen in Sachen Ibiza-Video an den VfGH gewandt haben, sehen sich nun durch das Erkenntnis des Höchstgerichtes bestätigt, wonach Justizministerin Alma Zadic (Grüne) dem Untersuchungsausschuss das gesamte Video “ungeschwärzt” vorlegen muss. Die Reaktionen der drei Fraktionen fielen hoch erfreut aus. Vorerst keine gab es von den Regierungsparteien Grüne und ÖVP.

“Sieg für die Aufklärung”

SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer ortete in der VfGH-Entscheidung, die nach seinem Dafürhalten dem gemeinsamen Antrag “in vollem Umfang” recht gegeben habe, einen “Sieg für die Aufklärung”. Für Krainer ist das Erkenntnis auch über den Anlassfall hinaus für die Arbeit des U-Ausschusses bedeutsam, insofern dass auch das Bundeskanzleramt bzw. andere Ministerien die Lieferung von Akten und Unterlagen verweigerten. Daher sei es “kein Zufall, dass die ÖVP im Untersuchungsausschuss die einzige Partei war, die den Antrag an den VfGH nicht unterstützt hat.”

Erfreut reagierte naturgemäß auch die pinke Fraktionsführerin Stephanie Krisper: “Wir haben immer gesagt, dass es völlig absurd ist, wenn das österreichische Parlament wegen des Ibiza-Videos einen Untersuchungsausschuss einsetzt – und dann das Corpus Delicti nur geschwärzt und manipuliert übermittelt bekommt.” Traurig sei jedoch, dass man dafür das Höchstgericht habe anrufen müssen, “was natürlich wertvolle Zeit kostet”, so Krisper. Auch über die Zulässigkeit der Beweisthemen habe der VfGH ja entscheiden müssen, nachdem die Regierungsparteien ÖVP und Grüne den U-Ausschuss massiv beschneiden hätten wollten. Die Regierungsparteien, insbesondere die ÖVP, müssten nun aufhören, den U-Ausschuss zu blockieren, findet Krisper und drängt einmal mehr auf die Übermittlung sämtlicher sichergestellter Chats und Korrespondenzen von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Auch müsse die “überfällige Übermittlung” der Zeugeneinvernahme des Kanzlers rund um dessen “haltlose Vorwürfe” gegenüber der ermittelnden WKStA dem U-Ausschuss übermittelt werden.

Wenig überraschend ist das VfGH-Erkenntnis auch für FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker, sei doch das Höchstgericht der Argumentation der Antragsteller im Wesentlichen gefolgt. Hafenecker freute sich auf APA-Anfrage über die “Rechtssicherheit” und betonte, dass die Entscheidung viel weitreichender sei. Schließlich klassifiziere der VfGH das öffentliche Interesse des U-Ausschusses höher als die Persönlichkeitsrechte Dritter. Daher könne man die Entscheidung gar nicht hoch genug ansehen. Die permanenten Verzögerungsversuche müssten nun endlich der Vergangenheit angehören, meinte der blaue Fraktionsführer.

Vom Justizministerium lag vorerst keine Stellungnahme vor.

Titelbild: APA Picturedesk

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