Das Ende des anonymen Postens?
Es ist eine drastische Entscheidung, die das Münchner Oberlandesgericht gefällt hat: Facebook darf Accounts mit Pseudonymen sperren. Das Ende der Anonymität auf der Social Media-Plattform dürfte damit eingeleitet sein.
Wien/München 10. Dezember 2020 | Wer unter Pseudonym auf Facebook postet, könnte aufgrund einer Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) bald seinen Account los sein. In zwei Fällen entschied das Gericht, dass das soziale Netzwerk Fantasie-Accounts sperren darf. Einer der beiden soll auf seinem Pseudonym-Account Hassposting verfass haben. Zuvor hatten die Landesgerichte Traunstein und Ingolstadt in erster Instanz unterschiedlich entschieden. Das OLG entschied nun in zweiter Instanz, dass Facebook recht erhält.
“Sozialschädliches Verhalten”
Laut den Richtern soll die Entscheidung zugunsten der umstrittenen Klarnamenpflicht „sozialschädliches Verhalten“ eindämmen. „Bei der Verwendung eines Pseudonyms liegt die Hemmschwelle nach allgemeiner Lebenserfahrung deutlich niedriger.“
Facebook habe „angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet“ ein berechtigtes Interesse, so bereits präventiv auf seine Nutzer einzuwirken, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Schon jetzt schreibt Facebook vor, dass in den Nutzerprofilen der echte Name verwendet werden muss – die Realität ist freilich eine andere.
Studie: Klarnamenpflicht bringt nichts
Die Wirkung der Klarnamenpflicht ist aber umstritten. Während die Politik in Österreich, insbesondere die türkis-grüne Regierung, auf härtere Gesetze pocht, stoßen Wissenschaftler auf teils andere Erkenntnisse. Wissenschaftler in Australien haben festgestellt, dass Profile mit echtem Namen ebenso aggressiv posten wie Personen unter Fake-Namen.
Die gesetzliche Regelung zur Klanamenpflicht wurde in Südkorea nach wenigen Jahren wieder zurückgenommen, weil diese gegen Hasspostings nicht geholfen hätten.
(bf)
Titelbild: APA Picturedesk