Dienstag, April 23, 2024

Coronaimpfung: Gewerkschaft drängt auf Rechtsschutz für Sanitäter

Entsprechend ausgebildete Sanitäter können gemäß eines Nationalratsbeschlusses von vergangener Woche künftig Impfungen vornehmen. Die Gewerkschaft fordert nun entsprechende Rahmenbedingungen, um den betroffenen Mitarbeitern Rechtsschutz zu gewähren.

Wien, 14. Dezember 2020 | Es seien zu viele Fragen nicht beantwortet, wie etwa, wer bei Folgeschäden von Impfungen hafte, meint Sylvia Gassner, Vorsitzende des Fachbereichs Soziale Dienste in der Gewerkschaft vida.

Es müsse sichergestellt werden, dass Sanitäter hier nicht belangt werden können. Das Gesundheitsministerium müsse schleunigst tätig werden auch bezüglich dessen, dass diese Personengruppe aktuell nicht regelmäßig getestet werden müsse.

Auch für die Gewerkschaft GPA ist die Gesetzesänderung nicht nachvollziehbar. “PflegefachassistentInnen mit zwei Jahren Ausbildung beispielsweise dürfen nicht impfen, während SanitäterInnen mit deutlich weniger Ausbildungszeit seitens der Regierung mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe betraut werden”, sagt Beatrix Eiletz, Vorsitzende des Bereichs Sozialwirtschaft in der Gewerkschaft GPA. Sie will auch eine Zulage für die impfenden Sanitäter.

(apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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