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EU-Kommission: Hass im Netz-Gesetz EU-rechtswidrig – Türkis-grüner Rohrkrepierer

Türkis-grüner Rohrkrepierer

Es hätte das Prestige-Projekt von Türkis-Grün werden sollen: Das Gesetz gegen Hass im Netz. Unter heftiger Kritik der Oppositionsparteien bereits durch den Nationalrat verabschiedet, hat nun die EU-Kommission festgestellt: Das Gesetz ist EU-rechtswidrig.

 

Wien, 18. Dezember 2020 | Am Donnerstag vergangener Woche beschloss der Nationalrat das Gesetzespaket gegen Hass im Netz. Eine Woche später gab auch der Bundesrat grünes Licht. Bei der Opposition fand vor allem der türkise Teil des Paketes wenig Anklang – durchgewinkt wurde das Paket trotzdem. Der von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) entwickelte Part des Gesetzes sorgt jedoch nun für ganz besondere Probleme. Die Europäische Kommission befand nämlich am Donnerstag weite Strecken des Gesetzes für EU-rechtswidrig, wie der “Standard” berichtet. Unter anderem hätten Facebook und Twitter zur Löschung von rechtswidrigen Inhalten innerhalb von 24 Stunden verpflichtet werden sollen.

EU-Kommission: „keine ausreichenden Gründe“, „nicht erfüllt“

Das Problem des Kommunikationsplattformengesetzes, wie das Gesetz gegen Hass im Netz eigentlich heißt, ist, dass Diensteanbieter im Netz nur dem Recht des Landes, in dem sie ihren Sitz haben unterliegen. Österreich könne den im Ausland sitzenden Unternehmen gar keine strengeren Richtlinien vorschreiben, berichtet der Standard, basierend auf der Rechtsmeinung des Juristen Lukas Feiler. Für im Ausland sitzende Firmen ist das österreichische Gesetz somit belanglos. Zwar versuchte die österreichische Regierung, sich auf eine Ausnahme in „dringlichen Fällen“ der EU-Richtlinien zu berufen, kassierte dafür jedoch von der Kommission eine Absage. Die festgelegten Bedingungen seien dafür „nicht erfüllt“, schreibt die EU-Kommission.

Ein weiteres Fazit der EU-Kommission: „Die österreichischen Behörden haben keine ausreichenden Gründe vorgebracht, die ihren Standpunkt untermauern, dass bei der Ergreifung nationaler Maßnahmen in diesem Bereich Dringlichkeit geboten ist.“

Gesetz wohl ohne Wirkung

Das Prestige-Gesetz von Türkis-Grün dürfte mit der Entscheidung der EU-Kommission nun absolut keine Wirkung haben.

Doch nicht nur im Ausland dürfte das Hass im Netz-Gesetz nicht greifen, auch österreichische Anbieter könnten sich wehren. Österreichische Plattformen würden dadurch diskriminiert werden, was gegen den Gleichheitssatz der Verfassung verstoßen würde. Eigentlich sollte das Gesetz auf Unternehmen mit mehr als 100.000 Nutzern oder einem Jahresumsatz von mehr als 500.000 Euro abzielen.

Nächster türkis-grüner Rohrkrepierer

Nachdem es Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) mit ihrem Kaufhaus Österreich-Flop mit Amazon aufnehmen wollte und scheiterte, führt nun die nächste „Kampfansage“ an große Unternehmen der Regierung ins Leere. Verfassungsministerin Edtstadler bezeichnete das Gesetzespaket noch vor kurzem als “Meilenstein”. Beim Plattformengesetz gehe Österreich voran und sei “Tempomacher in der europäischen Union”.  Nur zwei Stunden bevor die Feststellung der EU-Kommission bekannt wurde, twitterte die Verfassungsministerin noch lobend für ihr mittlerweile EU-rechtswidriges Paket.

(bf)

Titelbild: APA Picturedesk

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