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Anklage gegen FPÖ-Ukraine-Connection Schellenbacher

2013 rutschte Thomas Schellenbacher in den FPÖ-Klub des Parlaments. Keiner wusste warum, doch ukrainische Oligarchen dürften sich so in die FPÖ eingekauft haben. Obwohl das nicht strafbar war, wird nun trotzdem gegen den Mostviertler Anklage erhoben.  

Wien, 23. Dezember 2020 | Mit 10 Millionen Euro sollen sich ukrainische Oligarchen im Jahr 2013 in den FPÖ-Parlamentsklub eingekauft haben. Das gekaufte Mandat übernahm Thomas Schellenbacher. ZackZack berichtete exklusiv und hat Unterlagen, die den Fluss von rund drei Millionen nachweisen. Vier Millionen sollen an die FPÖ gegangen sein, zwei Millionen an Strache. Weitere Millionen gingen unter anderem an den Vermittler des Deals.

Anklage wegen Betrug

Aber zu einer Anklage kam es nie: Mandatskäufe sind in Österreich nicht strafbar. Thomas Schellenbacher findet sich aber nun doch bald auf der Anklagebank wieder. Wie der „Kurier“ berichtet, wurde der gelernte Elektrotechniker von der WKStA wegen Betrugsverdachts angeklagt. Er ist Hauptbeschuldigter in einem großen neuen Korruptionsverfahren. Fünf bekannte Firmen, darunter Strabag und Asfinag, seien die womöglich Geschädigten.

Verbindung zu Güssingerwasser

Im Mittelpunkt steht Schellenbachers IBS Umwelt- und Verkehrstechnik GmbH. Diese ging im Jahr 2015 Pleite, der letzte Geschäftsführer war Anatolii B. Pikant dabei: Selbiger tauchte in der Causa Güssinger plötzlich wieder auf und war auch dort der letzte Geschäftsführer, bevor der Konzern Pleite ging. (ZackZack berichtete). Während seiner Befragung im Ibiza-Ausschuss bestätigte Johann Gudenus dann die ZackZack-Recherche (die ausführliche Recherche rund um Güssinger gibt’s hier).

Auch zu einem Rotlichtclub in Simmering geht die Spur der Mandatskauf-Millionen.

Auch Schellenbacher selbst ist pleite. Gläubiger fordern von ihm 5 Millionen Euro, 4,3 Millionen werden bestritten. Die Anklage rund um Schellenbacher könnte sich zu einem umfassenden und hoch brisanten Korruptionsprozess entwickeln. Für den ehemaligen FPÖ-Abgeordneten gilt die Unschuldsvermutung.

 

(ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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