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Hotels auch im Lockdown geöffnet – Unterkünfte vermieten trotz Urlauber-Verbot

Unterkünfte vermieten trotz Urlauber-Verbot

Bis auf wenige Ausnahmen – etwa berufliche Nächtigungen – ist der Hotelbetrieb derzeit nicht erlaubt. Viele Urlaubspensionen und Schihotels wollen das aber gar nicht so genau wissen oder vermieten trotzdem, wie unsere Recherche zeigt.

 

Wien, 30. Dezember 2020 | „Aus Ischgl nichts gelernt?“, wundert sich der SPIEGEL und das fragt sich auch so mancher Österreicher, der sich seit Monaten an die Corona-Vorgaben hält. Trotz mehr als 6.000 Coronatoten, wieder ansteigenden Infektionszahlen und dem mittlerweile dritten Voll-Lockdown sind Österreichs Schilifte seit Weihnachten im Vollbetrieb. Auch die New York Times, Süddeutsche und die BBC haben über diese sehr österreichische Lösung berichtet.

Tagtäglich schieben sich Zigtausende in etlichen Schigebieten im ganzen Land und ohne Sicherheitsabstände zu den Liften. Gesundheitsminister Rudolf Anschober „will solche Bilder nicht mehr sehen“ und schiebt die Verantwortung an die Seilbahnbetreiber, tatsächlich war es aber auch sein Ministerium, dass in der neuen Corona-Verordnung die Öffnung für Schilifte möglich machte. Freilich sind nicht die für den Minister unliebsamen Bilder das Problem, sondern die zu erwartenden neuen Corona-Cluster.

Nur Tagesgäste?

Anschober und seine Regierungskollegen argumentierten die Öffnung, dass Sport an der frischen Luft zu begrüßen sei und, laut Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer, ohnehin „nur Tagesgäste“ zum Schifahren kommen würden, da der Hotelbetrieb bis auf wenige Ausnahmen ja untersagt wurde. Das stimmt in der Theorie auch, wenn man einen genaueren Blick auf die Verordnung wirft.

Zimmer frei

Genau das ist aber nicht der Fall, wie unsere Recherche zeigt.  Wie so oft gab und gibt es Schlupflöcher, in diesem Fall vor allem die Ausnahme für Nächtigungen „aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen.“ Ob und inwieweit solche Gründe vorliegen, können und wollen auch viele Hoteliers gar nicht so genau wissen, solange der Rubel rollt.

Wie unsere Testbuchungen zeigen, sind etliche Hoteliers und Vermieter von Gästezimmer alles andere zimperlich, mitten im Lockdown und trotz Verbots Zimmer an Urlauber zu vermieten. Und wie so oft haben die zuständigen Bezirksbehörden und die Polizei weder die Möglichkeit, noch die klar artikulierte Absicht, gegen die vielen schwarzen Schafe durchzugreifen. Die theoretisch durchaus stattlichen Strafen von bis zu 1.450 Euro für den Mieter sowie sogar bis zu 30.000 Euro für den Zimmeranbieter dürften damit nur in Ausnahmefällen verhängt werden.

Quelle: derStandard.at-Forum

Allein die Plattform booking.com listet unzählige Ferienunterkünfte mit aktuell freien und buchbaren Zimmern. Für Anfang nächster Woche (4. bis 6. Jänner 2021), sehr kurzfristig also, gibt es etwa in Schladming 12 Hotels und Pensionen mit freien Zimmern, viele davon „mit direktem Zugang zur Schipiste.“ In Lech am Arlberg und Umlandgemeinden sind es 25. Dasselbe Bild zeigt sich am Hochficht (25 freie Hotels und Pensionen), beim Nassfeld (46), in Sölden (33), Saalbach-Hinterglemm (11), Schladming-Dachstein (59). Am Hirschenkogel (Semmering) und der direkten Umgebung sind es gar 117 freie Unterkünfte, die Booking eine Woche fünf Tage vor geplanter Reise listet.

Selbstversuch Urlaubsbuchung

Wir haben testweise Montagmittag (28.12.) sieben Unterkünfte in Ulrichsberg (Skigebiet Hochficht, OÖ), St. Kathrein am Hauenstein (Hauereck, Stmk), Schladming (Stmk), Schottwien (Semmering, NÖ), Schröcken (Arlberg, Vbg), St. Anton (Arlberg, Tirol) und Bad Hofgastein (Gastein, Sbg) gebucht. Bis Mittwochmittag haben lediglich zwei Schigebiete abgesagt – eins davon nach vorheriger Frage, ob es denn eine geschäftliche Reise sei, was wir verneinten.

Alle anderen fünf Buchungen sind aufrecht und bestätigt. Die betroffenen Vermieter haben nicht nachgefragt, obwohl schon beim Buchungsvorgang standardmäßig ausgewählt werden muss, ob es sich um eine geschäftliche oder private Reise handelt.  Oder aber sie fordern sogar – ohne weitere Rückfragen – auf, nachträglich einen geschäftlichen Zweck auf der Buchungsplattform anzugeben.

Nur ein einziges Quartier (St. Kahtrein) hat ohne Rückfrage die Buchung storniert, ein weiteres hat nachgefragt, ob es sich um eine dienstliche Reise handelt, was wir verneinten, woraufhin ebenfalls storniert wurde. Alle anderen Buchungen sind aber aufrecht, so genau will man es seitens der Zimmervermieter also gar nicht wissen.

Auch Airbnb, das private Unterkünfte vermietet, listet unzählige Zimmer in den heimischen Schigebieten – allein im Zillertal weit über 100, die auch kurzfristig verfügbar sind – mit „atemberaubenden Alpenblick“ und nah der Schilifte.

Anders als bei Booking wird hier aber etwas genauer nachgefragt: Von unseren sieben Testbuchungen wurden immerhin zwei zugesagt, obwohl wir eine klare Urlaubsabsicht artikulierten.

Zwar gibt es auch, besonders auf Airbnb, viele Vermieter, die nach der Buchung diese wieder stornieren oder aber nochmal nachfragen, ob man denn zu beruflichen Zwecken kommt. Es zeigt sich aber: Ausnahmen gibt es zuhauf. Zwar sind die Vermieter auf Airbnb tendenziell vorsichtiger, wie zumindest unsere Stichprobe zeigt. Einige sind aber, entgegen der Gesetzeslage bereit, auch an Urlauber zu vermieten.

Gesundheitsministerium sagt nichts, Tourismus: “Klare Regeln”

Wir haben die zuständigen Ministerien (Gesundheit, Tourismus) mit unserer Recherche konfrontiert und nachgefragt, wie die Verstöße – auch und besonders auf Online-Buchungsplattformen – überprüft und geahndet werden und ob es etwaige legistische Nachbesserungen braucht. Vom Gesundheitsministerium erreichte uns keine Antwort. Das Tourismusministerium verwies auf die „klaren Regelungen und auch Strafen“ und die Ankündigung der Wirtschaftskammer, „etwaigen Fällen“ nachzugehen.

Dass „einzelne schwarze Schafe“ mit ihrem Verhalten der ganzen Branche schaden, sei „inakzeptabel“, sagt Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbands Hotellerie in der Wirtschaftskammer (WKÖ). Entsprechende Fälle würden, „falls notwendig“, von der Wirtschaftskammer zur Anzeige gebracht. Gern hätten wir eruiert, wie viele Strafen bereits verhängt wurden und ob Kontrollen intensiviert werden sollen, doch weder Innen-, noch Tourismus- oder das hauptzuständige Gesundheitsministerium haben uns dazu Auskunft gegeben.

Fest steht: Es sind nicht „einzelne schwarze Schafe“, sondern viele Hoteliers und Vermieter im ganzen Land, die trotz Verbots an Privatpersonen vermieten. Dass keineswegs nur „Einheimische und Tagesgäste“ in den Bergen urlauben, belegen auch Meldungen von Anrainern, die vielfach Autokennzeichen aus Norddeutschland, den Niederlanden & Co. in Urlaubsorten meldeten. Auch wenn der eine odere andere wohl im eigenen Ferienhaus oder bei Freunden unterkommt: Kontrolliert wird all das nicht, jedenfalls nicht ausreichend. Die Gefahr, dass das Virus von unseren Tälern und Dörfern ein knappes Jahr nach Ischgl wieder in die weite Welt getragen wird, besteht ungebrochen.

Florian Bayer

Titelbild: APA Picturedesk

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