Samstag, April 20, 2024

Massentests nach Lockdown III wohl verfassungswidrig

Die kommenden Massentests, die an Privilegien geknüpft sind, dürften verfassungswidrig sein. Bedenken äußerte nun auch ein ehemaliger Verfassungsrichter. Zudem weiß noch immer keiner, wer überhaupt kontrollieren soll. Bisher gibt es weiter nur eine Ankündigung – und einen äußerst scharfen Gesetzestext.

 

Wien, 30. Dezember 2020 | Am 18. Jänner soll der aktuelle Lockdown enden. Aber nur für jene, die beim zweiten Kurz-PR-Massentest auch mitmachen. Den Nicht-Testern könnte sogar eine totale Quarantäne verordnet werden – das bereitete die Kurz-Regierung zumindest gesetzlich vor. Wie die Verordnung dann konkret aussieht, wird im neuen Jahr entschieden, so Gesundheitsminister Rudolf Anschober.

Ex-Verfassungsrichter äußert Bedenken

Verfassungsrechtlich dürfte dieser Testzwang, den Kanzler Kurz „Freitesten“ nennt, ohnehin gekippt werden. Der ehemalige Verfassungsrichter Rudolf Müller warnt nun, dass die Methode ohnehin verfassungswidrig sein dürfte. Für die Besserstellung Getesteter müsste der Antigen-Test eine dem Lockdown vergleichbare Wirkung haben. Aber er bietet nur eine Momentaufnahme der Viruslast. Daher sei er ungeeignet, den Entzug der Bewegungsfreiheit für eine ganze Woche sachlich zu rechtfertigen.

Müller verwies darauf, dass auf den Test-Attesten, die man bei einem negativen Ergebnis in Wien bekommt, ausdrücklich steht, dass sie nur 24 Stunden gelten. Somit könne man nicht argumentieren, dass eine Unterscheidung zwischen solcherart Getesteten und Ungetesteten, z.B. beim Zutritt zu Restaurants, für eine ganze Woche eine geeignete Methode sei, um Infektionszahlen niedrig zu halten.

Epidemiologischer Stumpfsinn

Denn das „Negativ” im Antigentest sagt nur aus, dass die Viruslast im Moment der Testung so gering ist, dass eine Ansteckung anderer Personen nicht zu erwarten ist. Schon 24 Stunden später könnte sie so angewachsen sein, dass der Getestete die Krankheit weiterverbreitet.

Im Gespräch mit ZackZack sprach auch Jurist Florian Horn davon, dass der Massentest, verknüpft mit Privilegien, „höchstwahrscheinlich verfassungswidrig“ sein dürfte. Diese Einschätzung bestätigte nun auch ein ehemaliger Verfassungsrichter.

Zwist in ÖVP

Zudem hat sich ein Zwist innerhalb der ÖVP entfacht. Denn offenbar ist auch ungeklärt, wer die Testbescheide kontrollieren soll. Nehammer sieht Wirte und Handel in der Pflicht, der Wirtschaftsbund und Ministerin Köstinger wollen davon nichts wissen.

Offenbar kündigte die Regierung diese neue verschärfte Maßnahme erneut ohne jegliche Vorbereitungen an.

(apa/ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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2 Kommentare

  1. […] Seitens der FPÖ bezeichnete Klubobmann-Stellvertreterin Susanne Fürst den Entwurf in einer Aussendung als „aus mehreren Gründen klar verfassungswidrig“. Sie nannte hier die kurze Begutachtungsfrist, vor allem aber auch den Umstand, dass damit die Möglichkeit, Personen zum Mitführen eines negativen Tests zu zwingen, ins Dauerrecht übergehe. Mit einer Verfassungswidrigkeit rechnete letzte Woche auch ein ehemaliger Verfassungsrichter. […]

  2. […] Seitens der FPÖ bezeichnete Klubobmann-Stellvertreterin Susanne Fürst den Entwurf in einer Aussendung als „aus mehreren Gründen klar verfassungswidrig“. Sie nannte hier die kurze Begutachtungsfrist, vor allem aber auch den Umstand, dass damit die Möglichkeit, Personen zum Mitführen eines negativen Tests zu zwingen, ins Dauerrecht übergehe. Mit einer Verfassungswidrigkeit rechnete letzte Woche auch ein ehemaliger Verfassungsrichter. […]

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