Donnerstag, April 25, 2024

Freitests unter neuem Namen: Eintrittstests

Freitests unter neuem Namen

Das Freitesten ist seit Montag vom Tisch. Doch nach Beratung zwischen Regierung und Landeshauptleuten soll das Projekt nun unter anderem Titel kommen: Der Eintrittstest. Die Unterschiede sind kaum ersichtlich.

 

Wien, 05. Jänner 2021 | Die Opposition verhinderte mit ihrer geplanten Absage im Bundesrat ein Inkrafttreten des sogenannten „Freitest-Gesetzes“ in der letzten Woche des Lockdowns. SPÖ, NEOS und FPÖ halten im Bundesrat mit 31 zu 30 knapp die Mehrheit. Wäre das Gesetz im Nationalrat mit türkis-grüner Mehrheit beschlossen worden, hätte der Bundesrat durch sein Veto das Gesetz für zwei Monate auf Eis gelegt. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sagte daraufhin am Montag das Projekt „Freitesten“ ab.

Aus Freitest wird Eintrittstest

Doch nun könnten die Freitests unter anderem Namen kommen. Landeshauptleute und Bundesregierung sprachen sich in einer Videokonferenz am Montag für sogenannte „Eintrittstests“ aus. Der Unterschied zwischen den beiden Testungen ist kaum ersichtlich. Laut Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) sei der Unterschied zunächst nur „semantisch“, solle sich aber auch in den logistischen und juristischen Details widerspiegeln, wie er gegenüber dem Ö1-Morgenjournal am Dienstag sagte. Die negativen Eintrittstests sollen überall dort, wo man eine Eintrittskarte vorzeigen muss, kontrolliert werden. Darunter fallen unter anderem Kulturveranstaltungen oder Sportevents.

Für den Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) steht allerdings fest, dass die Eintrittstests neben Kulturveranstaltungen auch in der Gastronomie gelten sollen. Probleme bei der Kontrolle des Testnachweises sehe er keine, die Vorbereitungen laufen laut Platter bereits: „In der Praxis wird das viel einfacher, als man sich denkt.“ Ganz so einfach scheint dies jedoch nicht zu sein.

Im Vorfeld der kolportierten Freitestungen kam es innerhalb der ÖVP zu Streitigkeiten, die ebenjene Kontrollen betreffen. Innenminister Karl Nehammer forderte, dass die Wirte selbst kontrollieren. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger sagte hingegen: „Selbstverständlich werden nicht Wirte und Lokalbetreiber für die Kontrolle von negativen Coronatests ihrer Gäste verantwortlich sein.“

Erneut gesetzliche Grundlage benötigt

Über den Zeitpunkt, ab dem die Eintrittstestungen stattfinden sollen, herrscht noch Unklarheit. Denn auch hierfür braucht es, wie für die vom Bundesrat abgelehnten Freitestungen, eine gesetzliche Grundlage. Landeshauptmann Kaiser wollte sich noch nicht auf ein Datum festlegen; die Eintrittstests wären für die Zukunft, nicht unmittelbar. Kaiser wünschte sich jedenfalls, dass diesmal, anders als bei den Freitestungen, die Opposition miteingebunden werde. Ebenfalls plädierte Kaiser dafür, mehr Experten miteinzubinden. Große Kritik an den Freitestungen kam von Gesundheitsexperten, da die Testungen nur eine Momentaufnahme seien. Die veranschlagte Gültigkeit von bis zu einer Woche für Gastronomiebetriebe, im Gegensatz zu den 48 Stunden für den Kulturbereich, sei zu lang. Hier forderte Kaiser Einheitlichkeit.

(bf)

Titelbild: APA Picturedesk

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