Mittwoch, April 24, 2024

Wien-Attentäter hatte kein Waffenverbot – ZackZack-Bericht bestätigt

ZackZack-Bericht bestätigt

Der Wiener Terror-Attentäter war zwar wegen terroristischer Vereinigung verurteilt und in Haft, über ihn wurde aber kein Waffenverbot verhängt. Das bestätigte Innenminister Nehammer (ÖVP) in Beantwortung einer NEOS-Anfrage. ZackZack hatte das Nehammer-Ministerium bereits im November dazu befragt. Dieses hatte die Frage nach dem Waffenverbot für “irrelevant” befunden und trotz Auskunftspflicht klare Antworten verweigert.

 

Wien, 12. Jänner 2021 | Der Allerseelen-Attentäter konnte sich wohl legal in jedem Waffengeschäft Österreichs mit Gewehren, Schrotflinten und – via Beantragung einer Waffenbesitzkarte – auch mit Pistolen eindecken. Ein entsprechender ZackZack-Bericht vom 18. November wurde jetzt von der APA bestätigt. Warum das Verbot nicht verhängt wurde, obwohl der Attentäter wegen einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden war, will der Innenminister immer noch nicht beantworten. Zuständig laut Nehammer: die Landespolizeidirektion Wien. Diese verwies auf ZackZack-Anfrage im November allerdings auf das Nehammer-Ministerium. Damals hieß es vonseiten des Ministeriums: die Frage nach einem Waffenverbot sei „irrelevant“, weil die Tatwaffe vom 02. November ohnehin illegal gewesen sei. Eine klare Antwort wollte man aber nicht abgeben.

Totalversagen – Nehammer sah keine Notwendigkeit

Waffenverbote würden nach Einzelfallbeurteilung verhängt, sie seien nicht generelle Praxis bei Terrorismus-Verurteilungen, erklärte der Minister laut APA. Das überrascht, denn laut Waffengesetz muss ein Verbot über eine Person verhängt werden, „wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dieser Mensch durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte.“

Aus der parlamentarischen Anfrage der NEOS an das Innenministerium.

“Es bestand kein Waffenverbot nach §12 WaffG”, teilte Nehammer in der Anfragebeantwortung mit. Warum es nicht verhängt wurde, wollte er nicht erläutern: “Aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens muss von einer weiterführenden Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.”

“Attentäter wäre am 2. November 2020 in U-Haft gesessen”

Für NEOS-Verteidigungssprecher Douglas Hoyos ist es „schier unglaublich“, dass niemand im „von der angeblichen Sicherheitspartei ÖVP“ geführten Innenministerium auf die Idee gekommen sei, „dass man über einen verurteilten Terroristen ein Waffenverbot verhängen sollte“. Dafür brauche man kein Anti-Terror-Paket, das wäre auch nach damals geltender Rechtslage problemlos möglich gewesen. Dann wäre, mutmaßt Hoyos, auch der versuchte Munitionskauf in der Slowakei an die Justiz gemeldet worden „und der Attentäter am 2. November 2020 wohl in U-Haft gesessen“.

Nehammer weicht aus

Nehammers Antwort auf die Frage, ob die Meldung an die Justiz denn bei einem Waffenverbot erfolgt wäre – bzw. „wenn nein: warum nicht?“ – fiel ausweichend aus: „Jede Organisationseinheit des Bundesministeriums für Inneres ist im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabenerfüllung dazu verpflichtet, jeden ihr zur Kenntnis gelangten Anfangsverdacht einer Straftat der Staatsanwaltschaft zu berichten.“

Informationen wurden nicht weitergegeben

Das Innenministerium ist seiner Auskunftspflicht nicht nachgekommen. Dass diese Meldung unterblieb, ist einer der vielen Kritikpunkte, den auch die Untersuchungskommission in ihrem Zwischenbericht aufgelistet hat. Denn der 20-Jährige hatte am 21. Juli 2020 versucht, in Bratislava Munition für das automatische Sturmgewehr zu kaufen, das er am 2. November bei seinem – für vier Menschen tödlichen – Anschlag benutzte. Die slowakischen Behörden benachrichtigten im Juli umgehend das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. An die Staatsanwaltschaft wurde diese Information nicht weitergegeben – obwohl Fejzulai erst Anfang Dezember 2019 vorzeitig bedingt aus einer 22-monatigen Haftstrafe wegen terroristischer Vereinigung freigelassen worden war.

(jz/wb/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

ZackZack unterstützen

Jetzt Mitglied werden!

Redaktion
Redaktion
Die ZackZack Redaktion
LESEN SIE AUCH

Liebe Forumsteilnehmer,

Bitte bleiben Sie anderen Teilnehmern gegenüber höflich und posten Sie nur Relevantes zum Thema.

Ihre Kommentare können sonst entfernt werden.

Jetzt: Benkos Luxusvilla in Italien

Denn: ZackZack bist auch DU!