Kaum Unterschied zu “Freitesten”
Der Nationalrat hat Donnerstagnachmittag die Möglichkeit geschaffen, negative Corona-Tests zur Voraussetzung für den Besuch von Veranstaltungen oder Hotels zu machen. Der entsprechenden Vorlage stimmten alle Fraktionen außer der FPÖ zu. Auch in der Gastronomie können entsprechende Regelungen eingeführt werden. Vieles bleibt aber noch offen, da dem Gesundheitsminister am Verordnungsweg einiger Spielraum eingeräumt wird.
Wien, 14. Jänner 2021 | Freilich muss der Lockdown überhaupt erst aufgehoben werden, damit es die Möglichkeit zum “Reintesten” gibt. Allzu zuversichtlich klang da Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in der Debatte zum Antrag im Nationalrat nicht. Der Ressortchef verwies auf die Bedeutung der britischen Variante des Virus: “Diese Mutation hat enormes Potenzial in sich.”
Gastronomie nicht ausgenommen
Gleichzeitig gestand Anschober zu, dass man nicht immer nur mit Ver- und Geboten arbeiten könne, sondern der Bevölkerung auch innovative Technologien zum Testen zur Verfügung stellen müsse. Daher etabliere man nun jene Tests, die man auch selbst daheim abnehmen kann, auch gesetzlich. Was das “Reintesten” direkt angeht, betonte Anschober, dass die Gastronomie eben nicht ausgenommen sei. In welchen Bereichen man diese Option per Verordnung ziehen werde, hänge vom Verlauf der Pandemie ab.
Die SPÖ war es ja gewesen, die auf Ausnahmen für die Wirte gedrängt hatte. Obwohl dies nicht gelungen ist, wird man zustimmen, womit eine Blockade im Bundesrat diesmal kein Thema ist. Gesundheitssprecher Philip Kucher sparte dennoch nicht mit Kritik. Er sprach von einem “Test-Chaos”, das die Regierung verursacht habe und einem mangelhaften Schutz der Altenheime.
Sachte Zustimmung kam von den NEOS, deren Gesundheitssprecher Gerald Loacker die Vorlage zwar nicht berauschend, aber besser und gezielter als die bisherigen Vorhaben nannte. Allerdings ist er skeptisch, dass das “Reintesten” überhaupt zur Anwendung kommt. Loacker sieht eine Scheindiskussion, “weil sie die Republik zugesperrt lassen wollen”.
Diesen Verdacht äußerte auch der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak. Dabei zeige der Lockdown nicht einmal mehr Effekte, weil die Leute nicht mehr mitmachten. Zudem fragte er sich, wie man wohl kontrollieren wolle, dass sich jemand tatsächlich nach einem positiven Wohnzimmer-Test auch einem PCR-Test unterziehe, wie das im Gesetz vorgesehen ist.
VP-Gesundheitssprecherin Gaby Schwarz wies die Bedenken der Opposition zurück, kann auch keinen Generalverdacht gegen die Bevölkerung erkennen, wie das die FPÖ vermutet. Vielmehr schaffe man Bedingungen, um bis zu einer breiten Ausrollung der Impfungen gewisse Freiheiten zu ermöglichen.
Im am Donnerstag fertig gestellten Abänderungsantrag sind noch einige kleinere Änderungen vorgenommen worden, wie etwa dass auch ein Heim-Test auf Corona jedenfalls mit einem qualitativ höher wertigen PCR-Test bestätigt werden muss. Auch wird klar gestellt, dass Dienstnehmern bei betrieblichen Tests keine Kosten entstehen sollen. Den Unternehmen wird ein Kostenzuschuss des Bundes zugesichert.
Überstandene Erkrankung keine Ausnahme mehr
Weggefallen ist jener Passus, wonach man von einer Testpflicht für Veranstaltungsteilnahme ausgenommen ist, wenn man in den vergangenen drei Monaten eine Covid-Erkrankung überstanden hat. Dies sei mit Blick auf den sich laufend ändernden Stand der Wissenschaft notwendig, um dem Verordnungsgeber die notwendige Flexibilität einzuräumen, heißt es in den Erläuterungen zu dem Gesetzespaket. Ergänzend wird dafür klargestellt, dass auch ein positiver Antikörpertest einem Nachweis zu Grunde liegen kann.
Hauptstoßrichtung des Gesetzes ist, dass ein negatives Testergebnis künftig Voraussetzung für den Besuch von Veranstaltungen, Krankenhäusern und Hotels sein soll. Auch bestimmte Berufsgruppen mit viel Kundenkontakt und Schüler sollen sich regelmäßig testen lassen oder eine FFP2-Maske tragen müssen.
Ebenfalls am Donnerstag beschlossen wurde die Übernahme der Kosten für die Implementierung des elektronischen Impfpasses. Die Österreichische Gesundheitskasse trägt demnach die Kosten für die Implementierung der entsprechenden Software in Arztpraxen und Primärversorgungszentren. Begrenzt ist dieses Kostenübernahme mit maximal 1.300 Euro. Das Geld wird der Kasse vom Bund ersetzt.
(apa)
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