Wien/Innsbruck, 15. Jänner 2021 | Sportler haben es derzeit schwer. Fast drei Millionen Österreicher waren im Jahr 2020 Mitglied eines Sportvereins. Wegen der Corona-Beschränkungen dürfen die meisten davon schon seit Monaten nicht trainieren. Eine Ausnahme gibt es nur für Spitzensportler.
Im Österreichischen Skiverband (ÖSV) handhabt man die Auslegung dieses Begriffs vergleichsweise großzügig. Wer Mitglied in einem Skiverein ist und im vergangenen Jahr an einem ÖSV-Wettkampf teilgenommen hat, gilt als Spitzensportler. Das betrifft auch Kinder bis zum Jahrgang 2012.
140.000 Top-Skifahrer?
Nach Leistung differenziere man nicht, heißt es im ÖSV auf Nachfrage. Der administrative Aufwand dafür sei zu groß. Knapp 140.000 Mitglieder zählt der ÖSV. Sind das wirklich alles Topathleten? Gerade bei den Neunjährigen seien sicher einige dabei, die „eher in die Breitesportschiene fallen“, sagt der Verband.
Das Bundessportförderungsgesetz (BSFG), das festlegt, wer Spitzen- bzw. Breitensportler ist, sei nicht besonders trennscharf. Als Breitensport gilt laut BSFG „Vereinssport, der vorwiegend in der Freizeit aus Freude an der Bewegung, der körperlichen Fitness oder aus gesundheitlichen Aspekten ausgeübt wird. Dazu zählen auch die leistungs- und wettkampforientierte Sportausübung unterhalb des nationalen und internationalen Spitzensports.“
Bei der Frage, was Spitzensport ist, lässt das BSFG Raum für Wunschdenken. Als Spitzensport gilt nämlich „Wettkampforientierter Sport mit dem Ziel, nationale oder internationale Höchstleistungen hervorzubringen.“