Freitag, März 29, 2024

Volksschüler als Spitzensportler? Im ÖSV trainieren auch 9-jährige trotz Lockdowns

Im ÖSV trainieren auch 9-jährige trotz Lockdowns

Vereinssport ist derzeit mit wenigen Ausnahmen verboten. Nur Spitzensportler dürfen trotz Lockdowns trainieren. Im ÖSV zählen dazu auch neunjährige Kinder.

 

Wien/Innsbruck, 15. Jänner 2021 | Sportler haben es derzeit schwer. Fast drei Millionen Österreicher waren im Jahr 2020 Mitglied eines Sportvereins. Wegen der Corona-Beschränkungen dürfen die meisten davon schon seit Monaten nicht trainieren. Eine Ausnahme gibt es nur für Spitzensportler.

Im Österreichischen Skiverband (ÖSV) handhabt man die Auslegung dieses Begriffs vergleichsweise großzügig. Wer Mitglied in einem Skiverein ist und im vergangenen Jahr an einem ÖSV-Wettkampf teilgenommen hat, gilt als Spitzensportler. Das betrifft auch Kinder bis zum Jahrgang 2012.

140.000 Top-Skifahrer?

Nach Leistung differenziere man nicht, heißt es im ÖSV auf Nachfrage. Der administrative Aufwand dafür sei zu groß. Knapp 140.000 Mitglieder zählt der ÖSV. Sind das wirklich alles Topathleten? Gerade bei den Neunjährigen seien sicher einige dabei, die „eher in die Breitesportschiene fallen“, sagt der Verband.

Das Bundessportförderungsgesetz (BSFG), das festlegt, wer Spitzen- bzw. Breitensportler ist, sei nicht besonders trennscharf. Als Breitensport gilt laut BSFG „Vereinssport, der vorwiegend in der Freizeit aus Freude an der Bewegung, der körperlichen Fitness oder aus gesundheitlichen Aspekten ausgeübt wird. Dazu zählen auch die leistungs- und wettkampforientierte Sportausübung unterhalb des nationalen und internationalen Spitzensports.“

Bei der Frage, was Spitzensport ist, lässt das BSFG Raum für Wunschdenken. Als Spitzensport gilt nämlich „Wettkampforientierter Sport mit dem Ziel, nationale oder internationale Höchstleistungen hervorzubringen.“

Kann auch ein Volksschüler, der mit zehn Sekunden Rückstand beim Wiener Landescup die Strecke hinunterpurzelt, dieses Ziel verfolgen? Wer Spitzensportler ist, das könne im Prinzip jeder Sportler für sich selbst festlegen, erklärt Georg Höfner-Harttila von der Bundessportorganisation Sport Austria. Das BSFG lasse da genug Spielraum. Doch weil die meisten Leistungssportler Österreichs in Verbänden organisierte sind, träfen diese in der Praxis die Entscheidung. Gerade die Frage, ab welchem Alter Athleten als Spitzensportler gelten könnten, werde viel diskutiert. Das Sportministerium von Werner Kogler ist in diese Entscheidung nicht unmittelbar eingebunden.

Spitzensportler? Kann jeder selbst entscheiden

Unabhängig davon, ob sie vom Sport leben oder nicht, können Spitzensportler nach Österreich ein- und ausreisen, ohne in Quarantäne zu müssen. Diese Regelung gilt laut Lockdownverordnung eigentlich nur für Berufssportler. Doch die „Entgeltlichkeit“ der Sportausübung spielt laut Gesundheitsministerium dabei keine Rolle.

Im Prinzip könnten alle Vereinssportler Österreichs trotz des Lockdowns trainieren, sagt Höfner-Harttila von Sport Austria. Doch die vom Gesundheitsministerium verordneten Lockdownauflagen für Veranstaltungen im Spitzensport – darunter ärztliche Betreuung und verpflichtende Coronatests – können nur wenige Verbände erfüllen. Ob trainiert werden kann oder nicht, sei letztlich eine Frage des Geldes, heißt es bei Sport Austria.

(tw)

Titelbild: APA Picturedesk

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