Tschechiens Verfassungsrichter heben Teile des Wahlrechts auf
Das Verfassungsgericht in Tschechien hat wenige Monate vor der Parlamentswahl für ein politisches Erdbeben gesorgt: Es hob am Mittwoch entscheidende Teile des Wahlrechts auf, die kleinere Parteien benachteiligt hatten.
Wien, 03. Februar 2021 | Der Regierung bleiben bis zur Abstimmung am 8. und 9. Oktober nur noch acht Monate Zeit, um Nachbesserungen durch beide Kammern in Prag zu bringen. Schlimmstenfalls droht eine Verschiebung der Wahl. Geklagt hatten 21 Parlamentarier verschiedener Fraktionen.
Benachteiligung für kleinen Parteien aufgehoben
Die Verfassungsrichter bemängelten, dass das Gesamtwahlgebiet in unterschiedlich große Untergebiete eingeteilt sei. In Verbindung mit dem angewandten Verfahren zur Sitzverteilung nach D”Hondt führe das zu Verzerrungen. Bei der letzten Wahl zum Abgeordnetenhaus hatte die kleine Bürgermeisterpartei STAN mehr als doppelt so viele Stimmen für ein Mandat benötigt wie die populistische Bewegung ANO des tschechischen Ministerpräsidenten Andrej Babis.
Die Verfassung schreibt das Verhältniswahlrecht vor. An der Fünf-Prozent-Hürde hielten die Richter mit Sitz in Brünn (Brno) fest. Für ungültig erklärten sie indes eine Regelung, nach der bisher eine gemeinsame Wahlplattform zweier Parteien mindestens zehn Prozent der Stimmen erreichen musste. Man begrüße die Entscheidung für gerechtere Startbedingungen, erklärte die konservative Oppositionspolitikerin Marketa Pekarova-Adamova. Das Urteil hätte aber ihrer Ansicht nach früher kommen können.
(apa/bf)
Titelbild: APA Picturedesk
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