Mittwoch, April 24, 2024

“Einser-Schmäh” Zweitwohnsitze in Skigebieten – Anschober kündigt schärfere Kontrollen an

Anschober kündigt schärfere Kontrollen an

Zweitwohnsitze haben sich zum “Einser-Schmäh” um die Corona-Maßnahmen zu umgehen entwickelt. Allein der Bezirk Murau in der Steiermark verzeichnet seit 20. Dezember etwa 700 neue Nebenwohnsitze. Gesundheitsminister Anschober kündigt jetzt strengere Kontrollen an.

Wien, 6. Februar 2021 | “Wir haben zuletzt öfter Hinweise aus der Bevölkerung bekommen, dass bei den Skipisten Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen oder Kennzeichen aus anderen Bundesländern gesehen wurden. Da stellte sich die Frage, wo diese übernachten”, schilderte der Murauer Bezirkshauptmann Florian Waldner. Daher habe man zusammen mit der Exekutive Kontrollen in den Tourismusgebieten durchgeführt, die speziell auch in der bevorstehenden Semesterferien-Woche sowie auch danach noch fortgesetzt werden.

“Es ist in Ordnung, wenn mittlerweile erwachsene und weggezogene Kinder ihren Zweitwohnsitz bei den Eltern anmelden, um sie zu besuchen. Wenn aber jemand nur einen Zweitwohnsitz zum Skifahren anmeldet, wollen wir das nicht.”

“Verstärkte Kontrollen”

Nach der Aufregung über die Umgehung der Corona-Regeln, um trotz Lockdown Skiurlaub machen zu können, kündigt Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) nun schärfere Kontrollen an: Per Erlass wurden die Länder aufgefordert, Zweitwohnsitze, aber auch die Einhaltung der Quarantäne nach Auslandsreisen verstärkt zu kontrollieren, hieß es in einer Aussendung am Samstag.

Die Polizei in Tirol hatte bereits am vergangenen Wochenende angefangen, verstärkt zu kontrollieren. So wurden am ersten Tag in St. Anton und im Stanzertal 44 Unterkünfte bzw. 133 Personen kontrolliert – die Aktion hatte 96 Anzeigen zur Folge. Das Strafmaß nach dem Epidemiegesetz bei Übertretungen der Einreise- bzw. Notmaßnahmenverordnung beträgt bis zu 2180 Euro.

(apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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Markus Steurer
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Hat eine Leidenschaft für Reportagen. Mit der Kamera ist er meistens dort, wo die spannendsten Geschichten geschrieben werden – draußen bei den Menschen.
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40 Kommentare

  1. Wann ermittelt denn die Staatsanwaltschaft gegen die Botschaft die trotz Verbot Engländer zu einen Zweitwohnsitz verhalfen…
    Und mit Lügen nur zur Gaudi und auf Dauerfeier eingereist sind und das wo jeder bereits vom agresiver Virus bescheid wusste, und GB bereits mit Reisewarnung belegt war.
    Oder geht das nicht weil die Botschaft in Türkise Schnöselhände ist…

    • Nachdem ich den Sachverhalt nicht im Detail kenne, kann ich Ihnen dazu auch keine Auskunft erteilen. Auch steht mir es gar nicht zu.

  2. Die Erteilung von Zweit- oder Nebenwohnsitzen ist grundsätzlich Landessache.
    Mir ist nicht ganz klar, was dabei der Gesundheitsminister mitzureden hat. Wenn nämlich die jeweilige Landesregierung ja sagt, ist der Zweitwohnsitz erteilt.
    Was Anderes sind dann die Bundesgesetzgebungen, welche nach einer Erteilung zu befolgen sind.

    • Genau das hab ich mir auch gedacht. Das geht ja den Rudi NULL an.

      Sind aber sich nur juristische Spitzfindigkeiten….. für unseren Messias.

      • Das geht die Behörde grundsätzlich schon was an, wenn man sich bei hm anmeldet ohne, dass man tatsächlich Wohnsitz nimmt. Einfach nur um Vorschriften zu umgehen. Das wäre ein Verstoß gegen das Meldegesetz.

        • Aber es geht Rudi exakt NULL an. Der Gesundheitsminister ist nicht der Kaiser von Österreich.

          • Hören Sie, ich hab keine Lust den überforderten rücktrittsreifen Bundesminister zu verteidigen. Aber die Kontrolle der Einhaltung des Meldegesetzes ist Sache der BVB und da kann ein Bundesminister schon auf Kontrollen drängen.

  3. Jeder EU Bürger darf sich für 3 Monate nach Österreich begeben um Arbeit zu suchen. Da musst du auch irgendwo wohnen. Du kannst dich beim AMS anmelden und den Job suchen. Was du in der Freizeit machst, hat niemanden zu interessieren. Das schau ich mir an, wie der Anschober das kontrolliert.

  4. Samm a bissale hintennach, Hr. Rudiratlos? Da kommt einem das Speiben, wenn man sich die Maßnahmen ansieht, die eh schon angeblich seit Monaten laufend verschärft werden, die uns nun als alter Hut als revolutionäre Neuerung verkauft werden. Und das alles, während es schon den Deckel vom Topf schießt!

    • Die Grünen sind ja mittlerweile die weig Gestrigen im Parlament, was soll man da erwarten?

  5. Platter und Co wie die Adlergruppe zerwuzeln sich gerade vor Lachen….

  6. Der hat das wieder mal in der Sekunde überzuckert, was da abgeht.

    • Können wir dem Anschober nicht auch einen Zweitwohnsitz anbieten? In Madagaskar zB?
      Antarktis?
      Wüste Gobi?

      • Schickt in zurück nach OÖ da kann er seine Pensi verbringen. Wir sind da sehr human und auch nicht rachsüchtig wir nehmen alles außer schwarze und blaue weil von denen haben wir eh schon einen unerträglichen Überhang..

        • Also, wenn, dann sollte er selbst zurück nach OÖ gehen, sonst bringt das nichts. “Wir” haben ihn ja auch nicht “geschickt”. Dier Regierung haben wir ja nicht gewählt;-)

      • Durch die Wüste Gobi will ja der Herr Dr. Khol gehen, soweit ich weiss…………

    • Das ist ein riesiger Blödsinn! Wenn Sie das behaupten, sollten Sie es auch beweisen können! Das Gegenteil ist der Fall: Tirol hatte eines der schärfsten Grundverkehrsgesetze, welches der VfGh aufgehoben hat. Dach diesem Beschluss kam es zu vermehrten Zweitwohnsitzen, welche früher nur bei Bewirtschaftung einer Landwirtschaft erteilt werden durften (was der VfGh wie gesagt, aufgehoben hat)

      • Nur leider wird das ständig umgangen. Der Trick dabei ist, dass ein Investor Zweitwohnsitze als Hotel tarnt und die einzelnen Appartements dann an Privatpersonen “vermietet”. Dieser Schmäh ist so weit verbreitet das man jetzt dagegen vorgehen will. Auch weil ganz Tirol mit diesen Appartmenthäusern zugepflastert wird die in Wirklichkeit als Zweitwohnsitze dienen. Die Gesetze in Tirol sind völlig Zahnlos und werden laufend umgangen. Gab vor kürzlich eine sehr interessante “am Schauplatz” Doku dazu.

        • Das Problem liegt hier imo viel eher bei der Landesregierung. Aber ich kann mich auch täuschen. Trotzdem: Die Landesregierung muss die Zweitwohnsitze erteilen. Darüner kommt man nicht. Ergo hängt, wenn es wie bei uns durch die Aufhebung des VfGh de facto auswuchert, ganz zuerst an der Politik.
          Aber ich glaube, wir reden von zwei verschiedenen Dingen: Ich von der Erteilung der Zweitwohnsitze, Sie vermutlich von AirBnB, welche viele Privatzimmervermieter aufkaufen und weitervermieten. Das ist ein ganz anderes Thema.

          • Diese Appartements werden in Wirklichkeit nicht vermietet, die Appartements gehören den Personen. Ob ich Miete zahle oder in Wirklichkeit eine Rate für ein Eigentum das mir gehört wer soll das kontrollieren. Ein schlaues Geschäftskonstrukt und die Sache passt.

      • Ich glaub, da gibt es ein Missverständnis. Du kannst zb in Wien Haupt- und in Tirol neben gemeldet sein. Das geht ganz einfach nach dem Meldegesetz.

        Dass was Sie meinen, ist die Bewilligung der grundverkehrsbehörde, einem Ausländer etwas zu verkaufen.

        Da ist Tirol sicher streng.

        Aber ich als Wiener bräuchte einen Tiroler nur fragen, ob ich mich an seiner Adresse anmelden darf. Und nicht mal das… und ich könnte mich einfach melden und eintragen lassen…

  7. Ob der Bundesschlaubi es ‘mal schafft, etwas konsequent weiter zu denken, bezweifle ich. Schön langsam geht’s in Richtung einer “Prohibition”. Man weiß, wozu das führt. Aber nein, das, was da aufgelaufen ist (und abläuft) mit den Zweitwohnsitzen, ist nicht in Ordnung. Jene, die viel Geld haben und mehrere Zweitwohnsitze haben, die können es sich aussuchen. Das sind auch jene, die traumhafte Wohnungen in den teuersten Städten haben. Warum soll man das “einfachen” Städtern verwehren? Ich erinnere noch einmal an den Wahnsinn des Zusperrens der Bundesgärten im letzten Jahr. (…) Das Problem ist, dass wir uns in Debatten verzetteln, die uns nicht weiterbringen. Klar, politische Versager wollen ablenken. Aber damit lösen sie keine Probleme!

      • Irgendwie möchte ich doch zwischen einfacher Unfähigkeit und vorsätzlicher Unfähigkeit unterscheiden. Ein Schlaubi ist aus meiner Sicht nicht verachtenswürdig. Hingegen gibt es bei den Grünen mindestens eine Person, für die ich nur mehr Verachtung übrig habe. Bei den Türkisen bleibt’s freilich nicht beim Singular …

        • Stimmt bei den türkisen ist wirklich nichts mehr dabei was man noch achten könnte. Anschober hat es zumindest probiert das nichts dabei herausgekommen ist ….und was die Grünen betrifft da verachte ich mittlerweile fast die ganze Truppe. Stogmüller und Dziedzic ausgenommen weil das die einzigen sind die gegen Türkis in letzter Zeit den Mund aufgemacht haben.

          • Letztere war am Freitag im Europa-Journal (auf Ö1) zu hören. Die macht wirklich ehrliche Politik! Entweder die anständigen bei den Grünen schaffen es, die destruktive und selbstherrliche Bande um Maurer hinauszuwerfen, oder es gibt (wieder) eine Spaltung …

          • Ich fand auch Stögmüller diese Woche im Parlament sehr gut. Beim Misstrauensantrag gegen Nehammer hat er als einziger Grüner sehr deutlich gesagt was im Innenministerium nicht passt. Der Redner nach ihm hat dann eine spitze Bemerkung gemacht weil Stögmüller anscheinend einmal bei einer Protestaktion auf einen Kran beim Parlamentsgebäude geklettert ist. Daraufhin gab es große Augen bei den Grünen unter dem Motte “na sowas aber auch” das ganze war wirklich skurril.

        • Ich glaube es handelt sich hier einfach um grobe Fahrlässigkeit und das genügt mir….

          • Und ich muss nachsetzen:

            Die Auswirkungen sind verheerend. Da nützt es nix zu sagen… mein Gott na… der is halt einfach unfähig.

            Er selber sieht das jedenfalls nicht so….

          • grobe Fahrlässigkeit ist meines Wissens ein strafbarer Tatbestand. Und nachdem Kurz ja einmal das Strafrecht als rote Linie bezeichnet hat (ist schon länger her)…….

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